…einem seiner Betriebe nach Belieben zuzuordnen. Diese sind bei jenem Betrieb in Ansatz zu bringen, in dem diese anfallen (Veranlassungsprinzip). Anderenfalls würde es zu einer unzulässigen Gewinnverschiebung kommen. Auf Grund der Ausführungen der vorstehenden Absätze geht das Berufungsvorbringen des Bw., dass Kunden in Westösterreich vom…
…aber einen engen (wirtschaftlichen) Zusammenhang zum Betrieb aufweisen, noch der betrieblichen Sphäre zuzuweisen. Es handelt sich dabei um eine besondere Ausprägung des Veranlassungsprinzips. Einen engen betrieblichen Zusammenhang weisen Wertänderungen an all jenen Wirtschaftsgütern auf, die außerhalb des beendeten Betriebes praktisch nicht mehr eigenständig privat nutzbar…
…die zu geringer Einnahmen hingegen zu einer Einnahmenerhöhung. Welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt, ist nach dem Veranlassungsprinzip zu beantworten. Bestand bei einem Rechtsgeschäft von vornherein die Absicht der Vorteilszuwendung, dann war schon dieser Vorgang nicht betrieblich veranlasst und der damit verbundene Aufwand verdeckte Ausschüttung…
…Einkünften in irgendeiner Form in Verbindung steht, abgezogen werden. Auch die für Nahrung notwendigen Aufwendungen stellen eine Voraussetzung der beruflichen bzw. betrieblichen Tätigkeit dar, sind aber mangels Veranlassungsprinzip mit der Tätigkeit als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten nicht absetzbar (VwGH 20.7.1999, 99/13/0018). Gemäß …
…ob die subjektive Komponente überhaupt eine eigene Kategorie der Voraussetzungen einer verdeckten Gewinnausschüttung darstellt, da hinter dieser Komponente das Veranlassungsprinzip steckt. Auffallend ist in diesem Zusammenhang, dass nicht schon im Zeitpunkt der Ehescheidung der beiden Gesellschafter eine Regelung über das Ausscheiden des Gesellschafters JK aus…
…00 | -53.018.876,53 Die obgenannten Verlustbeteiligungen sind nicht notwendiges Betriebsvermögen, sondern Privatvermögen, folglich sind die dafür geltend gemachten Finanzierungskosten zumindest ab 1998 im Sinne der neuen Judikatur des VwGH auch keine Betriebsausgaben (Veranlassungsprinzip) - siehe hiezu auch VwGH vom 27.1.1998, Zl…
…für den Gesellschafter ergebende Vorteil sind von der Behörde sachverhaltsbezogen festzustellen und zu begründen. Die Abgrenzung zwischen der steuerrelevanten Sphäre einer Körperschaft von der steuerlich unbeachtlichen Sphäre erfolgt nach Maßgabe des Veranlassungsprinzips. Es geht somit idR um die Unterscheidung zwischen betrieblich und gesellschaftsrechtlich veranlassten Vorgängen…
…Die Körperschaftsteuer (KStG 1988), § 8 Tz. 230). Die Bewertung der vA ist strittig, wobei einerseits die Bewertung nach dem Veranlassungsprinzip in Höhe der verdeckten Ausschüttung bei der Kapitalgesellschaft (Quantschnigg/Renner/Schellmann/Stöger, KStG § 8 Rz 233; Gassner/FS Bauer, 81) sowie andererseits eine Bewertung unabhängig…
…ihre Wurzel in der Anteilsinhaberschaft haben. Im Rahmen des so genannten Vorteilsausgleiches wird eine überhöhte Zuwendung an einen Anteilsinhaber durch eine Zuwendung in die "Gegenrichtung" (also vom Anteilsinhaber an die Körperschaft) ausgeglichen. Das Veranlassungsprinzip erfordert, grundsätzlich jede einzelne Leistungsbeziehung isoliert auf ihre Angemessenheit zu prüfen…
…Zuordnung von Verbindlichkeiten zum Betriebsvermögen oder Privatvermögen bzw. außerbetrieblichen Vermögen bestimmt sich nämlich grundsätzlich danach, wofür die durch die Schuldaufnahme verfügbar gewordenen Geldmittel verwendet wurden (sog. Veranlassungsprinzip). Nur soweit damit betriebliche Aufwände abgedeckt wurden, liegt eine Betriebsschuld vor (VwGH 2.9.2009, 2008/15/0062…
…15/0122). Verbindlichkeiten gehören dann zum Betriebsvermögen, wenn sie zur Anschaffung von Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens oder für die laufenden täglichen Geschäftsfälle aufgenommen werden. Maßgeblich ist das Veranlassungsprinzip; die Verbindlichkeiten müssen ursächlich und unmittelbar den Betrieb betreffen. Für die Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf den…
…und den Erfolg oder Misserfolg der Dispositionen treffen. Neben der Markteinkommenstheorie können für die Lösung des Problems der steuerlichen Zurechnung von Einkünften auch die Zurechnungsgrundsätze des § 24 BAO und das Veranlassungsprinzip beitragen. Grundsätzlich gibt es überhaupt keine Einkünfte, die ohne die Zuordnung von Vermögen zum…
…Am 25. August 2009 wurde obige Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Am 15. Dezember 2010 wurde folgender Ergänzungsvorhalt an die Amtspartei abgefertigt: " Kürzung Betriebsausgaben Den Gewinn einer Körperschaft mindern im Sinne des Veranlassungsprinzips nur solche Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind ( § 4…
…Wirtschaftsgütern des Betriebsvermögens oder für die täglich laufenden Geschäftsfälle aufgenommen werden (vgl. VwGH 16.11.1993, 98/14/0158). Für die Abzugsfähigkeit ist daher das Veranlassungsprinzip maßgeblich, dh die Verbindlichkeiten müssen ursächlich und unmittelbar den Betrieb betreffen (vgl. VwGH 10.09.1998, 93/15/0051)…
…die zu geringer Einnahmen hingegen zu einer Einnahmenerhöhung. Welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt, ist nach dem Veranlassungsprinzip zu beantworten. Bestand bei einem Rechtsgeschäft von vornherein die Absicht der Vorteilszuwendung, dann war schon dieser Vorgang nicht betrieblich veranlasst und der damit verbundene Aufwand verdeckte Ausschüttung…
…2006/13/0069). Welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt, ist nach dem Veranlassungsprinzip zu beantworten. Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird. Die Behörde ist berechtigt einen typischen Geschehensablauf als…
…finalen Werbungskostenbegriff (enges Zweckmäßigkeitsprinzip) aus, der - verkürzt dargestellt - aussagt, dass nur der Arbeitgeber die berufliche Veranlassung von Aufwendungen mittelbar bestimmt. Richtigerweise ist jedoch von einem kausalen Werbungskostenbegriff (Veranlassungsprinzip) auszugehen. So wird auf die bisherigen zitierten Erkenntnisse des UFS Außenstelle Graz, verwiesen. Darüber hinaus hat auch…
…aufgenommen werden (Doralt, EStG11, § 4 Tz. 68). Maßgeblich ist das Veranlassungsprinzip; die Verbindlichkeiten müssen ursächlich und unmittelbar den Betrieb betreffen. Für die Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf den Zeitpunkt der Schuldaufnahme abzustellen. Ob ein Kredit eine betriebliche oder private Verbindlichkeit darstellt, hängt davon ab…
…und vom 17. Oktober 2007, 2006/13/0069). Welche Erscheinungsform der verdeckten Ausschüttung vorliegt, ist nach dem Veranlassungsprinzip zu beantworten. Die Zuwendung eines Vorteiles an einen Anteilsinhaber kann dabei auch darin gelegen sein, dass eine dem Anteilsinhaber nahe stehende Person begünstigt wird (vgl. z.B…
…Die Zinsen seien in der Folge nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig, da sie nicht betrieblich veranlasst seien. Maßgebend für die Beurteilung von Verbindlichkeiten als Betriebsschulden und der damit zusammenhängenden Zinsen als Betriebsausgaben sei das Veranlassungsprinzip. Nur dann wenn die Schuld ursächlich und unmittelbar auf Vorgängen beruhe…