…BGBl. II Nr. 193/2002 erfolgt ist, sondern bereits mit Erlass des BMF vom 21.7.1988, GZ. Ö 68/5/1-IV/9/88 iVm dem Erlass vom 3.8.1987, Zl. 09 1202/4-IV/9/87. Mit Urteil vom 8. Jänner 2002…
…gemäß § 29 Abs. 2 KFG) stelle, dürfe auch umbauen, und dies gelte in Zusammenhang mit der VO BGBl. II Nr. 193/2002 noch als werkseitig. Da der Bw. weder den Auftrag für den Umbau erteilt, noch die Typisierung vorgenommen habe, sondern dies der Bevollmächtigte gemäß …
…bzw. des Generalimporteurs. Damit ist aber die Frage, ob der hier zu beurteilende Volvo XC90 die in der VO BGBl. II Nr. 193/2002 für die Qualifizierung als Kleinlastkraftwagen angeführten Merkmale bereits werkseitig (zumindest im Zeitpunkt des Verkaufs durch den Generalimporteur) aufwies, zu verneinen. Vielmehr…
…sein. Die Fahrzeuge müssen kraftfahrrechtlich und zolltarifisch als LKW (KFZ zur Warenbeförderung) einzustufen sein. § 3 der VO BGBl II Nr. 193/2002 sieht spezielle Bedingungen für die Anerkennung von Fahrzeugen vor, die vom Aufbau der Karosserie her auch als PKW oder Kombis gefertigt werden. Diese…
…sein. Die Fahrzeuge müssen kraftfahrrechtlich und zolltarifisch als LKW (KFZ zur Warenbeförderung) einzustufen sein. § 3 der VO BGBl II Nr. 193/2002 sieht spezielle Bedingungen für die Anerkennung von Fahrzeugen vor, die vom Aufbau der Karosserie her auch als PKW oder Kombis gefertigt werden. Diese…
…VO BGBl II Nr. 193/2002 auszulegen seien und zwar auch für Zeiträume, die vor ihrem Inkrafttreten lägen. Aus den obenstehenden Ausführungen kommt der Unabhängige Finanzsenat zu dem Ergebnis, dass die Miteinbeziehung der Fahrzeuge des Typs Ch.V. in die Bemessungsgrundlage des Vergleichszeitraumes 1999-2001…
…um einen Klein-Lkw noch um einen Kleinbus im Sinne der Verordnung BGBl II Nr. 193/2002 und daher sei die geltend gemachte Vorsteuer bzw. die geltend gemachte Investitionszuwachsprämie (IZP) nicht anzuerkennen: | | 2002 | 2003 | 2004 | | € | € |…
…Leistungen könne nicht mehr von einem Betrieb des Gaststätten- und/oder Beherbergungsgewerbes im Sinn der V BM Finanzen, BGBl. II Nr. 227/1999, gesprochen werden. Für das Jahr 2000 seien Gasthauserlöse von insgesamt S 377.086,78 und Erlöse aus der Altenpflege von S 2…
…In diesem Sinne sei auch der Terminus "kastenwagenförmiges Äußeres" in § 5 der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 zu verstehen. Die Größe des zu beurteilenden Fahrzeuges sei insofern zu berücksichtigen, als im Begriff "Kleinbus" bereits implizit das Merkmal einer gegenüber gewöhnlichen Personenkraftwagen erhöhten Karosserie enthalten…
…Die Verordnung kann mit Wirkung ab 15. Februar 1996 erlassen werden. Die Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, lautet auszugsweise: [...] § 1 Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse fallen nicht unter die Begriffe "Personenkraftwagen" und…
…Berufung der Abgabenbehörde II. Instanz zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren die Frage, ob das von der Bw. am 25. April 2002 angeschaffte Kraftfahrzeug Opel Zafira gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 als vorsteuerabzugfähiges Kraftfahrzeug…
…2007, V 82/06, die Worte "Universitäten, Hochschulen" in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die Zuordnung der Bezüge von Lehrbeauftragten zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit sowohl in der Stammfassung, BGBl. II Nr. 287/1997, als auch in der Fassung BGBl. II…
…Bundesministers für Finanzen über das Vorliegen von Einkünften, über die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit und über die Erlassung vorläufiger Bescheide, BGBl. Nr. 1993/33 idF BGBl. II Nr. 1997/358 und BGBl. II Nr. 1999/15 (Liebhabereiverordnung - LVO) lautet in der Stammfassung: "§ 1…
…Nr. 645/1977) übernommen. Der Bundesminister für Finanzen kann durch Verordnung die Begriffe Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen näher bestimmen. Nach § 1 der für die Streitjahre maßgeblichen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002…
…cit. ist die Verordnung in Bezug auf die Umsatzsteuer in allen nichtrechtskräftigen Fällen anzuwenden. Damit wurden mit der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 in Bezug auf die Abgrenzung der vorsteuerbegünstigten Kleinbusse von den vom Vorsteuerabzug ausgeschlossenen Personenund Kombinationskraftwagen wieder jene Abgrenzungsmerkmale eingeführt, wie sie…
…In den Fällen eines nachträglichen Umbaus eines Personen- oder Kombinationskraftwagens in einen Kleinlastkraftwagen komme eine Vorsteuerberichtigung zu Gunsten des Unternehmers nicht in Betracht, weil hier die Voraussetzung "werkseitige Konstruktion" (§ 3 Abs. 2 VO BGBl. II Nr. 193/2002) nicht erfüllt sei. Die Mindesterfordernisse der §§ 2…
…Scheiner/Kolacny/Caganek, Kommentar zur Mehrwertsteuer UStG 1994, § 12 Anm. 308). In der Verordnung über die steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse, BGBl. II Nr. 193/2002, wird in § 2 grundsätzlich festgelegt: Als Kleinlastkraftwagen können nur solche Fahrzeuge angesehen werden, die sich sowohl…
…die Berufung wurde erwogen: Strittig ist im gegenständlichen Rechtsmittelverfahren die Frage, ob das vom Bw. seit April 2000 geleaste Kraftfahrzeug Opel Zafira gemäß der Verordnung BGBl. II Nr. 193/2002 als vorsteuerabzugfähiges Kraftfahrzeug zu beurteilen ist. Mit Urteil vom 8. Jänner 2002, C-409/99…
…!!! Laut Verordnung des BM Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl II Nr.605/1993 (gültig ab 1.9.1993), sei die tägliche Hin- und Rückfahrt zum und vom Studienort L. nach T. zeitlich noch zumutbar. (siehe Sailer…
…ist anzuführen, dass die Bestimmungen der Verordnungen des Bundesministers für Finanzen BGBl. 1996/273 (steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen) und BGBl II 2002/193 (steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Kleinlastkraftwagen und Kleinbusse) für die Einreihung in den ÖGebrZT nicht relevant sind. Darüber…