Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und Hofrat Karl Heinz Klumpner BA über die vier Beschwerden der A-GmbH, Anschrift, vertreten durch Hosp, Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 9a, vom…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Robert Huber und die weiteren Mitglieder Hofrat Mag. Wolfgang Berger und Hofrat Karl Heinz Klumpner BA über die Beschwerde der A-KG, Anschrift, vertreten durch Hosp, Hegen Rechtsanwaltspartnerschaft, 5020 Salzburg, Hellbrunner Straße 9a, vom 20…
…Vorzugsbehandlung erfahren können (EuGH vom 05.07.1994, Rs C-432/92). Der Nachweis der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse ist in den Fällen des Allgemeinen Präferenzsystems durch einen Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO)…
…Vorzugsbehandlung erfahren können (EuGH vom 05.07.1994, Rs C-432/92). Der Nachweis der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse ist in den Fällen des Allgemeinen Präferenzsystems durch einen Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO)…
…Begründend wurde ausgeführt, die libanesische Zollverwaltung habe in Beantwortung des Verifizierungsersuchens die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr. dd mit der Begründung, die dem Ursprungsnachweis angeschlossene Rechnung sei ausgetauscht worden, für ungültig erklärt. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. September 1999 sei die libanesische Zollbehörde…
…Vorzugsbehandlung erfahren können (EuGH vom 05.07.1994, Rs C-432/92). Der Nachweis der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse ist in den Fällen des Allgemeinen Präferenzsystems durch einen Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO)…
…Vorzugsbehandlung erfahren können (EuGH vom 05.07.1994, Rs C-432/92). Der Nachweis der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse ist in den Fällen des Allgemeinen Präferenzsystems durch einen Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO)…
…Vorzugsbehandlung erfahren können (EuGH vom 05.07.1994, Rs C-432/92). Der Nachweis der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse ist in den Fällen des Allgemeinen Präferenzsystems durch einen Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO)…
…Vorzugsbehandlung erfahren können (EuGH vom 05.07.1994, Rs C-432/92). Der Nachweis der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse ist in den Fällen des Allgemeinen Präferenzsystems durch einen Ursprungsnachweis nach Formblatt A oder unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Erklärung auf der Rechnung (Art. 80 ZK-DVO)…
…Begründend wurde ausgeführt, die libanesische Zollverwaltung habe in Beantwortung des Verifizierungsersuchens die Warenverkehrsbescheinigung EUR 1 Nr. A cc mit der Begründung, die dem Ursprungsnachweis angeschlossene Rechnung sei ausgetauscht worden, für ungültig erklärt. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen vom 28. September 1999 sei die libanesische…
…HR Dr. Richard Tannert, in der Finanzstrafsache gegen MB wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Verpflichtung zur Vorlage eines Ursprungsnachweises nach § 39 Abs.1 Z 5 und Abs.2 Außenhandelsgesetz 2005 (AußHG 2005) über die Berufung der S AG vom 27. November 2009 gegen das Erkenntnis…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vom 22. Dezember 1999 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Salzburg/Erstattungen vom 18. Dezember 2000, Zl. 610/07646/3/1996, betreffend Ausfuhrerstattung entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Am…
…234 Abs. 3 EG verpflichtet gesehen habe. Es werde daher angeregt, wenn die Sanktion nicht bereits aufgrund der vorstehenden Argumente wegen des von der Bf. erbrachten Ursprungsnachweises entfallen sollte, die Entscheidung über die Berufung gemäß § 281 BAO auszusetzen, bis der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen entschieden…
…Im Hinblick auf die Begründung des Ursprungs sei von der Bf. ständig nachgebessert worden. Die Prüfung sei auf Vorhalteverfahren aufgebaut gewesen. Obwohl die Bf. Ursprungsnachweise schon im Zeitpunkt des Exportes hätte anlegen müssen, sei es der Bf. im Zuge der Prüfung immer wieder ermöglicht worden…
…vollständig gewonnen oder hergestellt sein müssen". Als die Zollbehörde vom ihr in Art. 64 ZK-DVO eingeräumten Recht auf stichprobenweise Überprüfung von ausfuhrerstattungsrechtlich relevanten Ursprungsnachweisen Gebrauch gemacht hat, hat sich herausgestellt, dass tatsächlich keine Unterlagen vorhanden waren, die den einzelnen Ausfuhren zum Beweis der Richtigkeit…
…Abs. 3 EG verpflichtet gesehen habe. Es werde daher angeregt, wenn die Sanktion nicht bereits aufgrund der vorstehenden Argumente wegen des von der Bf. erbrachten Ursprungsnachweises entfallen sollte, die Entscheidung über die Berufung gemäß § 281 BAO auszusetzen, bis der EuGH über das Vorabentscheidungsersuchen entschieden hat…
…April 2002. Die Bf. führt m Wesentlichen aus, sie habe - entgegen der Auffassung der Außen- und Betriebsprüfung/Zoll - den Ursprungsnachweis durch die vorgelegten Verwendungsnachweise erbracht. Die dagegen vorgebrachten Beanstandungen würden nicht durchgreifen. Es habe keine Manipulation durch Umdeklarieren frisch/gefroren gegeben. Aufgrund der EDV-Organisation…
…noch dem Diskriminierungsverbot. Die Bf. hat eine Erstattung für eine Ware beantragt, für die wegen des (damals) fehlenden Ursprungsnachweises in der Gemeinschaft keine Erstattung hätte gewährt werden dürfen. Ohne einen entsprechenden Erstattungsanspruch ist eine gewährte Erstattung aber zurückzufordern. Ein Fall von höherer Gewalt, der einen…
…Es ist - wie bereits dargestellt - auch nach der Auszahlung der Ausfuhrerstattungen Aufgabe der Bf., den Ursprungsnachweis auf Nämlichkeitsbasis als Anspruchsvoraussetzung für Ausfuhrerstattungen zu erbringen. Im Gegenstande durfte - ausgehend von einem Gesamtnachweis und damit von einem Größenschluss - vom Nämlichkeitsprinzip abgewichen werden. Für eine anteilsmäßige Rückforderung fehlt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 3, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bw., vertreten durch Dr. Christian Ortner, Rechtsanwalt, 6020 Innsbruck, Meinhardstraße 7, wegen des Finanzvergehens der Herbeiführung unrichtiger Präferenznachweise gemäß § 48a Abs. 1 Z…