…für seine Berufung gegen Gewinnfeststellungsbescheid 1995, in dem er sein bisheriges Rechtsmittelvorbringen wiederholte, erneut auf die Unwirksamkeit der Grundlagenbescheide 1995 wegen fehlender rechtmäßiger Bescheidzustellungen hinwies und zudem auch mangelnde Zustellung der Berufungsvorentscheidung rügte. Zeitgleich damit berief er am 25. Juli 2001 auch gegen den aus…
…Finanzbehörde im Dienstverhältnis zu stehen und legt seit mehreren Jahren Honorarnoten für seine "Projekte". Weiters stellt der Bw. Ersatzansprüche aus "Pensionskürzung wegen fehlender Anmeldung und Beitragszahlung zur Pensionsversicherung seit 1.1.1997, "sowie Schadenersatzforderungen wegen Kredit- und Rufschädigung. Mit Eingaben vom 31. Dezember 2006, 30…
…§ 85a Abs.1 Zi.1, 85b Abs.1 ZollR-DG, in welcher sie diesen in seinem gesamten Umfang wegen unrichtiger Tatsachenfeststellungen, Nichtigkeit wegen fehlender Begründung, Aktenwidrigkeit, unrichtiger rechtlicher Beurteilung und wesentlicher Verfahrensmängel anfocht. Dazu wurde im Wesentlichen vorgebracht: Der angefochtene Bescheid stütze sich auf Ermittlungsergebnisse…
…das Verfahren des Unabhängigen Finanzsenates sowie dessen Entscheidungen die diesbezüglichen Bestimmungen der BAO sinngemäß, soweit nicht die Regelungen des ZollR-DG entgegenstehen. Darnach kann Beschwerde erhoben werden gegen Berufungsvorentscheidungen der Berufungsbehörden (Z.1) oder wegen Verletzung der Entscheidungspflicht, wenn eine Berufungsbehörde entgegen Art. 6 Abs…
…der seiner Art nach überhaupt zulässig wäre, kein Mängelbehebungsverfahren | daher ´echte´ Entscheidungspflicht gemäß § 311 BAO, d.h. der Abspruch über den Antrag wird über die Zurückweisung wegen genereller Unzulässigkeit eines derartigen Antrages hinausgehen | daher wird sich die von § 311 BAO gebotene bescheidmäßige Entscheidung…
…wurden der Eintritt der Verjährung, die Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages nach § 304 BAO und das fehlende Antragsrecht nach § 295 BAO angeführt. Im gegenständlichen Devolutionsantrag wurde die Verletzung der Entscheidungspflicht in Zusammenhang mit der Pflicht zur amtswegigen Abänderung des Einkommensteuerbescheides für 1993 gemäß § 295 BAO geltend gemacht…
…Zur Begründung wurden der Eintritt der Verjährung, die Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages nach § 304 BAO und das fehlende Antragsrecht nach § 295 BAO angeführt. Im gegenständlichen Devolutionsantrag wurde die Verletzung der Entscheidungspflicht in Zusammenhang mit der Pflicht zur amtswegigen Wiederaufnahme des Einkommensteuerbescheides für 1993 gemäß § 303 Abs…
…Zur Begründung wurden der Eintritt der Verjährung, die Unzulässigkeit des Wiederaufnahmeantrages nach § 304 BAO und das fehlende Antragsrecht nach § 295 BAO angeführt. Im gegenständlichen Devolutionsantrag wurde die Verletzung der Entscheidungspflicht in Zusammenhang mit dem Anbringen vom 12. Juni 2009 geltend gemacht und der Übergang der…
…ganzen Kalenderjahres zusammengefasst wurden, vermögen obige Überlegungen zur fehlenden Zeitraum- und Sachidentität nicht zu entkräften. Mit Ausnahme von Umsatzsteuerfestsetzungs- und Umsatzsteuerjahresbescheiden ist allen anderen bei Ritz angeführten Fällen von aus dem Rechtsbestand ausscheidenden Bescheiden und diese ersetzende Bescheide gemeinsam, dass sie von Amts wegen ergehen…
…ZK-DVO. Begründung: entgegen Ihren Ausführungen handelte es sich sehr wohl um einen 'Arbeitsfehler' und NICHT um eine grobe offensichtliche Fahrlässigkeit. [Weitere Begründung] mit freundlichen Grüßen (Unterschrift)" Eine unrichtige Bezeichnung eines Rechtsmittels allein vermag nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) dessen Unzulässigkeit nicht zu begründen…
…die Person der Bf. daher nach vorliegender Sach- und Beweislage zu verneinen. Die Erlassung der angefochtenen Berufungsvorentscheidung vom 20. August 2010 erweist sich daher bereits wegen Fehlens einer gegenüber der Bf. ergangenen erstinstanzlichen zollbehördlichen Entscheidung als unzulässig. Aber auch für den Fall, dass der am…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der [Bw_GmbH], [Anschrift_Bw], vertreten durch Dr. Peter Beisteiner, 5201 Seekirchen, Matthias Bayrhamerstraße 10, vom 27. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land, vertreten durch Mag. Wolfgang Praxmarer, betreffend die Haftung für die Kapitalertragsteuer…
…des Bundes gespeicherten Bescheidausfertigung ergibt, enthält dieser keinen Hinweis im Sinne des § 101 Abs. 3 BAO. Im Hinblick darauf, dass das Wesen eines Bescheides nach § 188 BAO - und damit auch eines entsprechenden Aufhebungs- bzw. Wiederaufnahmsbescheides - durch die Einheitlichkeit der Feststellung geprägt ist (vgl. § 191 Abs…
…Die Firma wurde per 28. März 2006 gemäß § 40 FBG wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Desweiteren wurde mit Beschluss des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 19. August 2004 über das Vermögen der Berufungswerberin (Bw.) das Schuldenregulierungsverfahren eröffnet. Der erstinstanzliche Haftungsbescheid vom 4. Juli 2007 war an die…
…Finanzamtes c vom 9. Oktober 2007 betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung 2006 entschieden: Die Berufungsvorentscheidung betreffend Abweisung eines Antrages auf Gewährung der Ausgleichszahlung 2006 wird wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes infolge Unzuständigkeit des Finanzamtes ersatzlos aufgehoben. Der Vorlageantrag vom 21. Feber 2008 betreffend…
… 188 BAO für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird wegen Unzulässigkeit (§ 273 Abs. 1 lit. a BAO wegen Fehlens eines Anfechtungsgegenstandes) zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Die vorliegende Berufungsentscheidung ergeht im fortgesetzten Verfahren nach Aufhebung der Berufungsentscheidung UFS RV/0913-W/09 durch den Verwaltungsgerichtshof mit Erkenntnis…
…Betracht kommt. Solche Aufhebungen haben beispielsweise zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen wurde (siehe Ritz, BAO³, § 289 Tz 34 und die dort angeführte Judikatur). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Berufungsbehörde aufzuheben. Linz, am 29. Oktober 2008
…Betracht kommt. Solche Aufhebungen haben beispielsweise zu erfolgen, wenn der angefochtene Bescheid von einer hiefür unzuständigen Behörde erlassen wurde (siehe Ritz, BAO³, § 289 Tz 34 und die dort angeführte Judikatur). Die angefochtene Berufungsvorentscheidung war daher wegen Unzuständigkeit der Berufungsbehörde aufzuheben. Linz, am 29. Oktober 2008
Bescheid Der unabhängige Finanzsenat hat über den Vorlageantrag der K.P., X., vertreten durch Mag. Alois Pirkner, Rechtsanwalt, 5580 Tamsweg, Kuenburgstraße 6, vom 18. September 2006 hinsichtlich Berufung vom 27. Juli 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 3. August 2006 betreffend Haftungsbescheid…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung derBw.vertreten durch die Vermögensverwalterin Realkanzlei G., vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Broesigke, 1060 Wien, Gumpendorfer Straße 14, gegen den "An die diversen Hausinhaber" gerichteten Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 21. August…