…entsprach. Der Bw erhob zunächst weder gegen den Berichtigungsbescheid noch gegen die darauf fußende Buchungsmitteilung vom 30. Juli 1996 irgendwelche Einwendungen oder Rechtsmittel; der aus der Abgabenfestsetzung vom selben Tag resultierende Mehrbetrag an Einkommensteuer von ATS 13.020,00 wurde vom Bw rechtzeitig entrichtet. Am…
…ist ein Wiederaufnahmsantrag zwingend abzuweisen. Ein Anbringen ist jedoch nur dann einer inhaltlichen Erledigung zugänglich, wenn keine Gründe für eine Zurückweisung wie Unzulässigkeit oder Verspätung vorliegen. Im Fall eines Wiederaufnahmeantrages kommt eine Verspätung gemäß § 303 Abs. 2 BAO oder gemäß § 304 iVm § 209a BAO in…
…ist ein Wiederaufnahmsantrag zwingend abzuweisen. Ein Anbringen ist jedoch nur dann einer inhaltlichen Erledigung zugänglich, wenn keine Gründe für eine Zurückweisung wie Unzulässigkeit oder Verspätung vorliegen. Im Fall eines Wiederaufnahmeantrages kommt eine Verspätung gemäß § 303 Abs. 2 BAO oder gemäß § 304 iVm § 209a BAO in…
…ist ein Wiederaufnahmsantrag zwingend abzuweisen. Ein Anbringen ist jedoch nur dann einer inhaltlichen Erledigung zugänglich, wenn keine Gründe für eine Zurückweisung wie Unzulässigkeit oder Verspätung vorliegen. Im Fall eines Wiederaufnahmeantrages kommt eine Verspätung gemäß § 303 Abs. 2 BAO oder gemäß § 304 iVm § 209a BAO in…
…setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Fälle des § 289 Abs. 1 BAO, in denen eine vorrangige Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat, sind ua. Berufungszurückweisungen gemäß § 273 BAO wegen Unzulässigkeit oder Verspätung. § 250 Abs…
…die Berufung nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Aus der Wortfolge "hat durch Bescheid zurückzuweisen" ergibt sich, dass im Falle der Unzulässigkeit oder Verspätung einer Berufung ein Zurückweisungsbescheid zwingend zu erlassen ist. Dabei handelt es sich um eine Formalerledigung…
…Bescheid nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen (§ 276 Abs. 1 BAO). Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ist somit nur zulässig, wenn keine Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat (z.B. Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder Fristablaufs). Die auf § 289 BAO gestützten Berufungserledigungen…
…benutzen könne, werde dadurch die wichtige Ruhezeit verkürzt, da sich die Anfahrtszeit zur Dienststelle verdopple bzw. auch manchmal je nach Fahrplan oder eventueller Verspätungen verdreifache. Es möge nun sein, dass der Bw. im Jahr 2009 eine geringere Anzahl an solchen Diensten geleistet habe, allerdings müsse…
…dass das Recht, einen Verspätungszuschlag oder Abgabenerhöhungen anzufordern, gleichzeitig mit dem Recht auf Festsetzung der Abgabe verjähre. Es sei dies eine Sonderbestimmung, die nur für den Verspätungszuschlag oder für Abgabenerhöhungen gelte. Der Säumniszuschlag sei weder dem Begriff Verspätungszuschlag noch dem Begriff Abgabenerhöhung zuzuordnen, was sich…
…zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit der Verwertung oder Verwendung der Materialien liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 29. Jänner 2004, 2000/07/0074). Eine zulässige Verwendung oder Verwertung von…
…kommen, wenn es sich um eine zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit der Verwertung oder Verwendung der Materialien liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt. Eine zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen setzt nicht nur voraus, dass…
…§ 6 Tz. 45) Die lex fori concursus entscheidet sowohl über die Zulässigkeit der Einleitung als auch über die Wirkungen der Verfahrenseröffnung auf bereits eingeleitete Rechtsverfolgungsmaßnahmen einzelner Gläubiger (Aufschiebung, Unterbrechung oder gänzliche Unzulässigkeit der Einleitung oder Fortsetzung; vgl Virgós/Schmit-Bericht Rz. 142). Nicht von Art…
…kommen, wenn es sich um eine zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit der Verwendung oder Verwertung der Materialien liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt. Eine zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen setzt nicht nur voraus, dass…
…kommen, wenn es sich um eine zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen handelt. Eine Unzulässigkeit der Verwendung oder Verwertung der Materialien liegt jedenfalls dann vor, wenn die Verwendung oder Verwertung gegen Rechtsvorschriften verstößt. Eine zulässige Verwendung oder Verwertung von Abfällen setzt nicht nur voraus, dass…
…6) oder weil dem Berufungswerber die Aktivlegitimation zur Einbringung einer Berufung fehlt (vgl. Ritz, BAO4, § 273 Rz. 4). Zur Aktivlegitimation des Gemeinschuldners besteht eine unterschiedliche Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (vgl. Ritz, BAO4, § 273 Rz. 4). Zur Unzulässigkeit infolge Nichtvorliegens anfechtbarer Bescheide: Da die Berufung vom 24…
…erwogen: 1) Gemäß § 273 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde eine Berufung durch Bescheid zurückzuweisen, wenn die Berufung a) nicht zulässig ist oder b) nicht fristgerecht eingebracht wurde. Nach § 243 BAO sind, soweit in Abgabenvorschriften nichts anderes bestimmt ist, Berufungen gegen von den Abgabenbehörden erster…
… 273) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1, § 275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 1 BAO die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache…
…210,24 an Säumniszuschlag, € 1.210,24 an Verspätungszuschlag) hinausgehende Betrag von € 1.234,44- offenbar handelt es sich dabei um Säumnis- oder Aussetzungszinsen- nicht vom angefochtenen Abgabenbescheid (Sammelbescheid) des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 26.1.2012 erfasst ist, sich der Rechtsbehelf dagegen…
…in Österreich gemeldet gewesen sei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Jänner 2013 wurde der Berufung betreffend NoVA stattgegeben und diese für den Zeitraum April 2011 mit 1.882,82 € zuzüglich 188,28 € Verspätungszuschlag festgesetzt, wogegen die Festsetzung der NoVA für Jänner 2010 mit Null…
…mit dem ein Antrag auf Verlängerung einer Abgabenerklärungsfrist abgewiesen oder zurückgewiesen wird, ist daher nicht abgesondert anfechtbar. Die Verweigerung der Fristverlängerung ist erst mit Berufung gegen den die Angelegenheit abschließenden Bescheid (etwa durch Berufung gegen einen Verspätungszuschlagsbescheid) anfechtbar. Im gegenständlichen Fall war daher der Bescheid…