…entsprach. Der Bw erhob zunächst weder gegen den Berichtigungsbescheid noch gegen die darauf fußende Buchungsmitteilung vom 30. Juli 1996 irgendwelche Einwendungen oder Rechtsmittel; der aus der Abgabenfestsetzung vom selben Tag resultierende Mehrbetrag an Einkommensteuer von ATS 13.020,00 wurde vom Bw rechtzeitig entrichtet. Am…
…4 AVG, weil keiner der darin (wie nunmehr in § 260 Abs. 1 BAO für die Beschwerde) normierten Zurückweisungsgründe der Unzulässigkeit oder Verspätung vorliege und die allenfalls vorgenommene Bezeichnung der Berufungsbehörde durch die Partei nicht zu dem in § 63 Abs. 3 AVG (wie in § 250 Abs…
…ist ein Wiederaufnahmsantrag zwingend abzuweisen. Ein Anbringen ist jedoch nur dann einer inhaltlichen Erledigung zugänglich, wenn keine Gründe für eine Zurückweisung wie Unzulässigkeit oder Verspätung vorliegen. Im Fall eines Wiederaufnahmeantrages kommt eine Verspätung gemäß § 303 Abs. 2 BAO oder gemäß § 304 iVm § 209a BAO in…
…ist ein Wiederaufnahmsantrag zwingend abzuweisen. Ein Anbringen ist jedoch nur dann einer inhaltlichen Erledigung zugänglich, wenn keine Gründe für eine Zurückweisung wie Unzulässigkeit oder Verspätung vorliegen. Im Fall eines Wiederaufnahmeantrages kommt eine Verspätung gemäß § 303 Abs. 2 BAO oder gemäß § 304 iVm § 209a BAO in…
…ist ein Wiederaufnahmsantrag zwingend abzuweisen. Ein Anbringen ist jedoch nur dann einer inhaltlichen Erledigung zugänglich, wenn keine Gründe für eine Zurückweisung wie Unzulässigkeit oder Verspätung vorliegen. Im Fall eines Wiederaufnahmeantrages kommt eine Verspätung gemäß § 303 Abs. 2 BAO oder gemäß § 304 iVm § 209a BAO in…
…setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Fälle des § 289 Abs. 1 BAO, in denen eine vorrangige Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat, sind ua. Berufungszurückweisungen gemäß § 273 BAO wegen Unzulässigkeit oder Verspätung. § 250 Abs…
…die Berufung nicht zulässig ist (lit. a) oder nicht fristgerecht eingebracht wurde (lit. b). Aus der Wortfolge "hat durch Bescheid zurückzuweisen" ergibt sich, dass im Falle der Unzulässigkeit oder Verspätung einer Berufung ein Zurückweisungsbescheid zwingend zu erlassen ist. Dabei handelt es sich um eine Formalerledigung…
…BAO idF ab 01.01.2014) mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262 BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Im Fall der Zurückweisung des Antrags durch die Abgabenbehörde wegen Verspätung oder Unzulässigkeit hat das Verwaltungsgericht nur über die Rechtmäßigkeit der Zurückweisung, nicht aber über den Inhalt des zurückgewiesenen Antrags…
…Unzulässigkeit aufgrund der Beseitigung des angefochtenen Bescheides vor Erledigung des Anbringens nur für Beschwerden vor. Diese Form der Erledigung sei aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlauts auf Beschwerden beschränkt und umfasse daher keine Anträge gemäß § 299 BAO. Anträge gemäß § 299 BAO könnten hingegen nur bei Verspätung oder…
…werden (Vorlageantrag). Gemäß § 264 Abs 4 lit e BAO ist § 260 Abs 1 BAO über die Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung sinngemäß für Vorlageanträge anzuwenden. Die Zurückweisung nicht zulässiger oder nicht fristgerecht eingebrachter Vorlageanträge obliegt gemäß § 264 Abs. 5 BAO dem Verwaltungsgericht. Fristlauf…
…Berufungserledigungen nur zulässig, wenn keine der in § 289 Abs. 1 erster Satz genannten formalen Erledigungen - wie zB. Zurückweisungsbescheide bei Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung der Berufung - zu erfolgen hatte. § 279 Abs. 1 BAO entspricht inhaltlich dem für Berufungsentscheidungen bisher geltenden § 289 Abs. 2 BAO und…
…fallen 5 Tage auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag, erscheint für das Gericht, auch angesichts der Zustellfiktion nach 3 Tagen nach der Übergabe an das Zustellorgan in § 26 Abs. 2 ZustG, nicht glaubhaft. Der Umstand der Verspätung wurde der Bf. mit der Gelegenheit zur Gegenäußerung…
…Bescheid nach jeder Richtung abändern, aufheben oder die Berufung als unbegründet abweisen (§ 276 Abs. 1 BAO). Die Erlassung einer Berufungsvorentscheidung ist somit nur zulässig, wenn keine Formalerledigung der Berufung zu erfolgen hat (z.B. Zurückweisung wegen Unzulässigkeit oder Fristablaufs). Die auf § 289 BAO gestützten Berufungserledigungen…
…Gründen, aus denen auch eine Beschwerdevorentscheidung als Formalerledigung zu erlassen ist, ist eine Beschwerde mit Beschluss gem § 278 BAO zu erledigen (zB Zurückweisung wegen Unzuständigkeit oder Verspätung). Liegt keiner der Anwendungsfälle einer verpflichteten Formalerledigung vor, kommt – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – ein kassatorischer Aufhebungsbeschluss nach …
…Berufungserledigungen nur zulässig, wenn keine der in § 289 Abs. 1 erster Satz genannten formalen Erledigungen - wie zB. Zurückweisungsbescheide bei Unzulässigkeit oder nicht fristgerechter Einbringung der Berufung - zu erfolgen hatte. § 279 Abs. 1 BAO entspricht inhaltlich dem für Berufungsentscheidungen bisher geltenden § 289 Abs. 2 BAO und…
…Gründen, aus denen auch eine Beschwerdevorentscheidung als Formalerledigung zu erlassen ist, ist eine Beschwerde mit Beschluss gem § 278 BAO zu erledigen (zB Zurückweisung wegen Unzuständigkeit oder Verspätung). Liegt keiner der Anwendungsfälle einer verpflichteten Formalerledigung vor, kommt – bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen – ein kassatorischer Aufhebungsbeschluss nach …
…lit. e BAO sei für Vorlageanträge sinngemäß die Bestimmung des § 260 Abs. 1 BAO (Unzulässigkeit oder nicht fristgerechte Einbringung einer Beschwerde) anzuwenden. Unzulässig sei ein Vorlageantrag insbesondere bei Einbringung, obwohl keine Beschwerdevorentscheidung zugestellt worden sei. Selbst wenn der Vorlageantrag nicht als verspätet anzusehen wäre, wäre…
… Unzulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der…
…den Verspätungszuschlag herabgesetzt hat, ist festzuhalten, dass laut Strafakt der Beschuldigte in den betreffenden Monaten seine berufliche Tätigkeit ohne Unterbrechung ausgeübt und laufend Umsätze erzielt hat. Wer jedoch seinen Beruf nach wie vor ausübt, bei dem kann keine Rede davon sein, dass die Diskretions- oder…
…benutzen könne, werde dadurch die wichtige Ruhezeit verkürzt, da sich die Anfahrtszeit zur Dienststelle verdopple bzw. auch manchmal je nach Fahrplan oder eventueller Verspätungen verdreifache. Es möge nun sein, dass der Bw. im Jahr 2009 eine geringere Anzahl an solchen Diensten geleistet habe, allerdings müsse…