…Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2012 zu entscheiden oder anzugeben, warum eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht oder nicht mehr vorliegen würde. Das Finanzamt erließ daraufhin am 18. November 2013 den vom Antragsteller geforderten Bescheid. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: § 311 BAO in der Fassung vor dem…
…2009 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als (nachträglich) unzulässig zurückgewiesen. Entscheidungsgründe Am 2. November 2011 stellte der Devolutionswerber (Dw.) beim Finanzamt Feldkirch den Antrag auf Wiederaufnahme der "Veranlagungsverfahren betreffend die Jahre 1996 bis folgende". Den Antrag stützte er auf ein Sachverständigengutachten eines Facharztes und Sachverständigen für…
…und andererseits eine Ratenvereinbarung hinsichtlich der Abgabennachforderung mit dem Finanzamt traf, die von ihm auch eingehalten wurde, ist auch davon auszugehen, dass ihm die diesen Vorgängen zugrunde liegenden Abgabenbescheide bekannt geworden sind. Seine diesbezüglich anders lautenden Angaben in dem von ihm eingebrachten Devolutionsantrag erscheinen daher…
…der Unzulässigkeit des Antrages hinausgehenden Ausführungen im angefochtenen Bescheid stellen jedoch keine Bescheidbegründung dar, sondern sind als ein obiter dictum (lat. nebenbei Gesagtes) zu beurteilen. Aufgabe der Bescheidbegründung ist es, den Bescheidspruch zu tragen. Demgegenüber trägt ein obiter dictum den Bescheid nicht. Es ist eine…
…zu beachten ist (VwGH 28.3.1996, 94/16/0254). Die Verpflichtung zur Änderung oder Aufhebung nach § 295 BAO kann mittels eines Devolutionsantrages gemäß § 311 Abs. 2 BAO - aber nicht mittels eines Antrages nach § 295 BAO - eingefordert werden (vgl. auch Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz…
…zu beachten ist (VwGH 28.3.1996, 94/16/0254). Die Verpflichtung zur Änderung oder Aufhebung nach § 295 BAO kann mittels eines Devolutionsantrages gemäß § 311 Abs. 2 BAO - aber nicht mittels eines Antrages nach § 295 BAO - eingefordert werden (vgl. auch Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz…
…Devolutionsantrag war daher wegen Unzulässigkeit zurückzuweisen. Ergänzend wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Partei beim Unabhängigen Finanzsenat gemäß § 276 Abs. 6 BAO eine Vorlageerinnerung einbringen kann, wenn innerhalb von zwei Monaten ab Einbringung der Berufung (oder des Vorlageantrages) bei der Abgabenbehörde erster Instanz weder eine…
…Antrag" bezeichnetes Anbringen beim Unabhängigen Finanzsenat ein. Als Anträge wurde Folgendes formuliert: "... das ersuchte Präsidium des UFS Linz - es möge 1. endlich eine schriftliche Darlegung zur Verhandlung 21. 6. 2005 gem § 87 Abs 7 BAO nachreichen 2. meine Devolutionsanträge 30. 3. 2006 und 6. 12…
…denn die Abgabenbehörden unterliegen der Entscheidungspflicht des § 311 BAO. Nach der Rechtsprechung des VwGH besteht keine Entscheidungspflicht (keine Berechtigung zur Stellung eines Devolutionsantrages) "in Fällen, in denen jemand ohne Rechtsanspruch und ohne rechtliches Interesse die Tätigkeit der Behörde in Anspruch nimmt." Für diese Auffassung spricht…
…auch gefragt, welches Rechtsschutzinteresse hinter dem gegenständlichen Devolutionsantrag stehe. In Kenntnis gesetzt wurde die Dw auch darüber, dass wegen der ersatzlosen Aufhebung des Zurückweisungsbescheides eine weitere Bescheiderlassung gar nicht mehr möglich sei. In Ihrer Gegenäußerung vom 23.8.2007 gibt die Dw an, dass sie…
…Rechtskraft erwachsen. Eine weitere Entscheidung der Abgabenbehörde erster Instanz vom 12. Februar 2002 musste wegen res iudicata von der Finanzlandesdirektion für Wien, NÖ und Bgld mit Bescheid vom 27. September 2002 aufgehoben werden. Dem Bw. war somit im Zeitpunkt der Einbringung des Devolutionsantrages, aus der…
…wiederum folgt, dass eine Verletzung der Entscheidungspflicht nicht mehr vorliegt. Nach Lehre (Ritz, BAO3, § 311 Tz 41) und Rechtsprechung (VwGH 22.6.2001, 200/13/0178; UFSL 7.12.2005, RD/0009-L/05) sind Devolutionsanträge unter anderem zurückzuweisen, wenn die Entscheidungspflicht erloschen ist. Dieser…
…betroffenen Abgabenverfahren wurden alle außer dem bezüglich Einkommensteuer für das Jahr 2003 mit Berufungsentscheidungen abgeschlossen. Im Einkommensteuerverfahren 2003 entschied der unabhängige Finanzsenates infolge des Zuständigkeitsüberganges aufgrund eines Devolutionsantrages mit Abgabenbescheid. Die gegen die Berufungsentscheidungen bezüglich Umsatzsteuer für die Jahr 2000 und 2001 und bezüglich Einkommensteuer…
…habe. Eine Ablichtung desselben legt das Finanzamt seinem Schreiben bei. Der Antrag auf Umsatzsteuerneufestsetzung für die Jahre 1996, 1997, 1998, 1999, 2000 und 2001 weist das Datum 5.7.2004 auf. Die Tagesangabe im Eingangsstempel ist unleserlich. Über den Devolutionsantrag wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: Gemäß …
…entschieden: Die zuvor angeführten Devolutionsanträge werden zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser Entscheidung eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof…
…April 2004 entschieden: Der Devolutionsantrag wird als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 291 BAO ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses Bescheides eine Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof…
…den Verwaltungsgerichtshof entgegengetreten werden kann (vgl. VwGH 2.6.2004, 2004/13/0023 Da somit die Säumigkeit bei der Erledigung einer Berufung nur durch Einbringung einer Säumnisbeschwerde geltend gemacht werden kann, und ein darauf gerichteter förmlicher Antrag im Sinne des § 311 BAO zurückzuweisen ist (vgl…
…ist, ist sie auch nicht Gesamtrechtsnachfolgerin ihres verstorbenen Gatten und sind daher seine verfahrensrechtlichen Rechtspositionen nicht auf sie übergegangen. Sie ist nicht Partei im Sinne des § 311 BAO und daher zum Einbringen eines Devolutionsantrages nicht berechtigt, weshalb dieser als unzulässig zurückzuweisen war. Wien, am 4…
…BAO3, § 289 Tz 13). Dies wiederum bedeutet, dass es die Aufgabe des Finanzamtes gewesen wäre, über das ursprüngliche Anbringen des Antragstellers (Einkommensteuererklärung 2001) zu entscheiden. Gegen diese Säumnis wäre im Übrigen auch die Einbringung eines Devolutionsantrages zulässig (Ritz, BAO3, § 311 Tz 13; Tanzer/Unger, BAO2…
…dass eine Aufforderung nach § 311 Abs 3 BAO idgF erging, die vom Finanzamt innerhalb offener Frist beantwortet wurde. Die Ausführungen im Antwortschreiben des Finanzamtes zusammenfassend wurde eine Verletzung der Entscheidungsfrist verneint. Die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Devolutionsantrag ist daher auf den Unabhängigen Finanzsenat übergegangen…