…BAO aF (Unwirksamkeit der Zustellungsbevollmächtigung, die die B. & C. Rechtsanwälte OEG bei der Abgabenbehörde vergeblich geltend gemacht hatte), als minderen Grad des Versehens ansieht (eventuell in diesem Sinne Ritz, BAO-Komm2, § 308 Tz 12) und daher für die weitere Beurteilung von einem unschädlichen Vertrauen auf…
…Zustellungsbevollmächtigung abgeben, ansonsten die Abgabenbehörde nicht verpflichtet ist, Erledigungen dem Bevollmächtigten zuzustellen. Vom Normzweck her soll diese Bestimmung der Behörde eine Erleichterung bieten. Macht die Behörde von dieser Erleichterung aber keinen Gebrauch und nimmt sie eine sich aus § 103 Abs. 2 BAO ableitbare Unwirksamkeit einer…
…auch eine Zustellvollmacht umfasst. Gemäß § 103 Abs. 2 BAO in der seit 20. Dezember 2003 anzuwendenden Fassung BGBl. I Nr. 124/2003 ist eine Zustellungsbevollmächtigung Abgabenbehörden gegenüber unwirksam, wenn sie a) ausdrücklich auf nur einige dem Vollmachtgeber zugedachte Erledigungen eingeschränkt ist, die im Zuge eines…
…Abs. 2 BAO). Der Zustellungsbevollmächtigte der Personengemeinschaft gilt kraft Gesetzes bis zu einem Widerruf auch als gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter der Mitglieder (§ 81 Abs.7 BAO). Die Bestimmungen gelten bei beendeten Personengemeinschaften sinngemäß für die zuletzt beteiligt gewesenen Mitglieder. Die Zustellungsbevollmächtigung des bisher Vertretungsbefugten bleibt aufrecht, sofern…
…Abs. 2 BAO). Der Zustellungsbevollmächtigte der Personengemeinschaft gilt kraft Gesetzes bis zu einem Widerruf auch als gemeinsamer Zustellungsbevollmächtigter der Mitglieder (§ 81 Abs.7 BAO). Die Bestimmungen gelten bei beendeten Personengemeinschaften sinngemäß für die zuletzt beteiligt gewesenen Mitglieder. Die Zustellungsbevollmächtigung des bisher Vertretungsbefugten bleibt aufrecht, sofern…
…2 lit. a BAO ist eine Zustellungsbevollmächtigung den Abgabenbehörden gegenüber unwirksam, wenn sie ausdrücklich auf nur einige dem Vollmachtgeber zugedachte Erledigungen eingeschränkt ist, die im Zuge eines Verfahrens ergehen. Schon aus dem Wortlaut des Gesetzes ergibt sich die Unwirksamkeit der gegenständlichen Vollmacht, daher kann an…
…vertreten durch Rechtsanwalt RA, vom 7. Mai 2009 auf Erstreckung der Frist zur Abgabe einer Stellungnahme zum Schreiben des unabhängigen Finanzsenates vom 4. März 2009 um mindestens 2 Monate wird abgewiesen. Begründung: siehe Entscheidungsgründe Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 110 Abs 3 BAO kein…
…das gesamte Verfahren zu einer Abgabenart hinsichtlich eines Veranlagungs- bzw Festsetzungszeitraumes gesehen wird).Jedoch ist diese Einschränkung nicht "ausdrücklich" erfolgt, sodass die lit a des § 103 Abs 2 BAO nicht zur Gänze erfüllt ist und daraus somit keine Unwirksamkeit der Zustellungsbevollmächtigung im vorliegenden Berufungsverfahren für…
…Folge der Unwirksamkeit der Zustellungsbevollmächtigung gegenüber Abgabenbehörden - ist nach der Formulierung in der Berufungsschrift nicht erfolgt...." Anm: Nach diesem Interpretationsergebnis, das eventuell nicht der Absicht des Gesetzgebers entspricht, wurde nur die Zustellung von Zwischenerledigungen vorgenommen. Für die Zustellung der Berufungsentscheidung ist aufgrund einer Erklärung der…
…Berufungsfristverlängerungsverfahren) bezieht und keine Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Bevollmächtigung gegenüber der Behörde darstellt. Die Geltendmachung der Bevollmächtigung durch Rechtsanwalt Dr. U gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 konnte auch nicht zurückwirken. Eine Zustellungsbevollmächtigung für Rechtsanwalt Dr. U mit einer von der Behörde zu beachtenden…
…U im gegenständlichen Abgabenverfahren. Bevollmächtigungen, auch Zustellungsbevollmächtigungen, können für eine Abgabenbehörde erst im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe an die Abgabenbehörde wirksam werden.Die (Nicht)Vertretung der Mitunternehmerschaft durch RA Dr. U ist für die vorliegende Entscheidung also unerheblich, zumal auch keine Ermessensentscheidung über die Inanspruchnahme der…
…Berufungsfristverlängerungsverfahren) bezieht und keine Geltendmachung einer darüber hinausgehenden Bevollmächtigung gegenüber der Behörde darstellt. Die Geltendmachung der Bevollmächtigung durch Rechtsanwalt Dr. U gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 konnte auch nicht zurückwirken. Eine Zustellungsbevollmächtigung für Rechtsanwalt Dr. U mit einer von der Behörde zu beachtenden…
…von der Unwirksamkeit der (Zustell)Vollmachtserteilung durch HerrP (auch als Geschäftsführer der 3. Geschäftsherrin) mit Wirkung für eine allfällige Mitunternehmerschaft bzw deren Rechtsnachfolger (zuletzt Beteiligte) hätte eine Geltendmachung der Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 auch nicht zurückwirken können. Eine Zustellungsbevollmächtigung für Rechtsanwalt…
…von der Unwirksamkeit der (Zustell)Vollmachtserteilung durch HerrP (auch als Geschäftsführer der 3. Geschäftsherrin) mit Wirkung für eine allfällige Mitunternehmerschaft bzw deren Rechtsnachfolger (zuletzt Beteiligte) hätte eine Geltendmachung der Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 auch nicht zurückwirken können. Eine Zustellungsbevollmächtigung für Rechtsanwalt…
…von der Unwirksamkeit der (Zustell)Vollmachtserteilung durch HerrP (auch als Geschäftsführer der 3. Geschäftsherrin) mit Wirkung für eine allfällige Mitunternehmerschaft bzw deren Rechtsnachfolger (zuletzt Beteiligte) hätte eine Geltendmachung der Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 auch nicht zurückwirken können. Eine Zustellungsbevollmächtigung für Rechtsanwalt…
…Einvernahme des RA Dr. U zu dessen Nichtvertretung der Mitunternehmergemeinschaft und der Unzulässigkeit einer solchen (Vertretung) nach RAO: Die (vermeintliche) Bevollmächtigung des RA Dr. U durch neuerNameHerrP, vormals P, die aus dem Fristverlängerungsantrag vom 10. Dezember 2009 hervorgeht und eine Zustellungsbevollmächtigung einschlösse, kann nicht rückwirkend…
…U im gegenständlichen Abgabenverfahren. Bevollmächtigungen, auch Zustellungsbevollmächtigungen, können für eine Abgabenbehörde erst im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe an die Abgabenbehörde wirksam werden.Die (Nicht)Vertretung der Mitunternehmerschaften durch RA Dr. U ist für die vorliegende Entscheidung also unerheblich, zumal auch keine Ermessensentscheidung über die Inanspruchnahme der…
…von der Unwirksamkeit der (Zustell)Vollmachtserteilung durch HerrP (auch als Geschäftsführer der 3. Geschäftsherrin) mit Wirkung für eine allfällige Mitunternehmerschaft bzw deren Rechtsnachfolger (zuletzt Beteiligte) hätte eine Geltendmachung der Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 auch nicht zurückwirken können. Eine Zustellungsbevollmächtigung für Rechtsanwalt…
…von der Unwirksamkeit der (Zustell)Vollmachtserteilung durch HerrP mit Wirkung für eine allfällige Mitunternehmerschaft bzw deren Rechtsnachfolger (zuletzt Beteiligte) hätte eine Geltendmachung der Bevollmächtigung gegenüber dem Finanzamt am 14. Dezember 2009 auch nicht zurückwirken können. Eine Zustellungsbevollmächtigung für Rechtsanwalt Dr. U mit einer von der…
…U in den gegenständlichen Abgabenverfahren. Bevollmächtigungen, auch Zustellungsbevollmächtigungen, können für eine Abgabenbehörde erst im Zeitpunkt ihrer Bekanntgabe an die Abgabenbehörde wirksam werden.Die (Nicht)Vertretung der Mitunternehmerschaften durch RA Dr. U ist für die vorliegende Entscheidung also unerheblich, zumal auch keine Ermessensentscheidung über die Inanspruchnahme…