…ausgeführt, dass über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren abgesprochen werden kann. In Anbetracht dieses oberstgerichtlichen Rechtsstandpunktes erübrigt sich sohin für den Unabhängigen Finanzsenat, in…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 6 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder, sowie die Laienbeisitzer Mag. pharm. Helmut Schindler und Dipl. Ing. Christoph Bauer als weitere Mitglieder…
§ 239 BAO vorliegt, indem der offenbar erfolgte (de-facto-)Verzicht des Steuergläubigers auf den Abgabenzahlungsanspruch auf nicht vom Beschuldigten zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, nach wie vor der bereits vom Erstsenat festgestellte Milderungsgrund des § 34 Abs. 1 Z 14 StGB (vollständige Schadensgutmachung) vor. An darüber…
…Uhr ein beabsichtigtes Geschenk der Ehefrau darstelle und somit eine starke Nahebeziehung zu der Uhr gegeben sei und daher selbst bei der Annahme von dolus eventualis die Verfallsstrafe im groben Missverhältnis zur allfälligen Schuld des Täters stehe. Auch unter Heranziehung der Unverhältnismäßigkeitsklausel gemäß § 17 Abs…
…sicherlich bei ihr gemeldet. Der Amtsbeauftragte beantragte, mit Ausnahme der verjährten Fakten das erstinstanzliche Straferkenntnis zu bestätigen. Die Verteidigerin des Beschuldigtes (und gleichzeitig Vertreterin der Nebenbeteiligten) wies in ihrem Schlußvortrag eingangs auf die Unverhältnismäßigkeit iSd § 19 Abs.5 FinStrG hinsichtlich des Wertersatzes in Bezug auf…
… 19 Abs.5 FinStrG heranzuziehen, d.h. es liegt auch in diesem Fall jedenfalls eine Unverhältnismäßigkeit vor (VwGH v.26.6.1996, 95/16/0262). Genau diese Situation findet sich indes auch im vorliegenden Fall: Zum einen steht die sich nach dem strafbestimmenden Wertbetrag (=…
…17 Abs.6 FinStrG noch bemerkt, dass auch über die Unverhältnismäßigkeit des Verfalls der Ware erst in der das Strafverfahren abschließenden Sachentscheidung nach Durchführung eines Untersuchungsverfahrens und Kenntnis aller Tatumstände abgesprochen werden kann und nicht schon im Beschlagnahmeverfahren (VwGH 25.2.1993, 92/16/0141).…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Feldkirch 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Doris Schitter sowie die Laienbeisitzer Mag. Isabella Gerstgrasser und Mag. Renate Burtscher als weitere Mitglieder des Senates…
…Herrn K. N. den Goldschmuck auszuhändigen. Im Zuge der Vorlage der Beschwerde bemerkt das Hauptzollamt Graz als Finanzstrafbehörde erster Instanz zur Unverhältnismäßigkeit des Verfallsausspruches, dass die verfahrensgegenständlichen Waren im Grunde des eingeholten Schätzungsgutachtens einen Gesamtwert von € 78.466,00 aufweisen würden, dem ein strafbestimmender…
…ausgewirkt" und sei weder dem "Gemeinschaftsrecht" noch dem "österreichischen Haushalt" ein "konkreter Schaden" entstanden, sondern sei vielmehr "aus dem angefochtenen Bescheid" eine "Unverhältnismäßigkeit des Entstehens der Steuerschuld" wegen eines "Verfahrensfehlers" entstanden, der in keinem Verhältnis zu den "nicht gegebenen wirtschaftlichen Auswirkungen" der verspäteten Anschreibung stehe…
…ausgewirkt" und sei weder dem "Gemeinschaftsrecht" noch dem "österreichischen Haushalt" ein "konkreter Schaden" entstanden, sondern sei vielmehr "aus dem angefochtenen Bescheid" eine "Unverhältnismäßigkeit des Entstehens der Steuerschuld" wegen eines "Verfahrensfehlers" entstanden, der in keinem Verhältnis zu den "nicht gegebenen wirtschaftlichen Auswirkungen" der verspäteten Anschreibung stehe…
…ausgewirkt" und sei weder dem "Gemeinschaftsrecht" noch dem "österreichischen Haushalt" ein "konkreter Schaden" entstanden, sondern sei vielmehr "aus dem angefochtenen Bescheid" eine "Unverhältnismäßigkeit des Entstehens der Steuerschuld" wegen eines "Verfahrensfehlers" entstanden, der in keinem Verhältnis zu den "nicht gegebenen wirtschaftlichen Auswirkungen" der verspäteten Anschreibung stehe…
Beschwerdeentscheidung Der Vorsitzende des Finanzstrafsenates Graz 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat in der beim Finanzamt Oststeiermark, dieses vertreten durch HR Dr. Monika Rößler als Amtsbeauftragte, anhängigen Finanzstrafsache gegen Dr. Z wegen gewerbsmäßiger Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.1 und 2…
…lässt den Bescheid über die Wiederaufnahme des betreffenden Verfahrens unberührt. Sollte sich aus der Aufhebung oder Abänderung des Sachbescheides iZm der Erlassung eines diesbezüglichen Ersatzbescheides eine Unverhältnismäßigkeit zwischen Wiederaufnahmegründen einerseits und steuerlicher Mehrbelastung andererseits ergeben, die bei der Ermessensentscheidung betreffend die Wiederaufnahme des Verfahrens grundsätzlich…
…wie dem Firmenbuch, und der durch die Abfrage von UID-Nummern erteilten Auskunft der Finanzverwaltung insoweit Vertrauen entgegen bringen dürfen. Ansonsten würde die Unverhältnismäßigkeit einer Nachschauverpflichtung über die mangelnde Vertrauenswürdigkeit dieser Daten wieder beseitigt. Die offenkundige Schwäche des Mehrwertsteuersystems, welches Steuerbetrug in dieser Form ermöglicht…
…Der Bw. habe vorweg eine Zahlung von 68% geleistet, für den Rest von 32% werde die Nachsicht beantragt. In weiterer Folge wurden im Antrag allgemein die Begriffe "Unbilligkeit" und "Unverhältnismäßigkeit" erläutert. Im Anschluss daran wurde an Hand von umfangreichen Berechnungen die Verlustbeteiligung und die steuerliche…
…habe vorweg eine Zahlung von 73% geleistet, für den Rest von 27% werde die Nachsicht beantragt. In weiterer Folge wurden im Antrag allgemein die Begriffe "Unbilligkeit" und "Unverhältnismäßigkeit" erläutert. Im Anschluss daran wurde an Hand von umfangreichen Berechnungen die Verlustbeteiligung und die steuerliche Auswirkung beim…
…der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerichtet ist, gegenüber dem Prinzip der Billigkeit, das insbesondere die Partei in ihrem Vertrauen auf die Rechtsbeständigkeit des Bescheides und vor einer Unverhältnismäßigkeit des herangezogenen Grundes im Verhältnis zu den Folgen der Änderung der Bescheide gem. § 295 a BAO schützen soll…
…die ständige Rechtsprechung die "Angemessenheit in Bezug auf berechtigte Interessen der Partei" (insbesondere Rechtssicherheit, Rechtsfrieden, Unverhältnismäßigkeit des Grundes und der Folge einer Wiederaufnahme) unter dem Begriff der "Zweckmäßigkeit" das "Öffentliche Interesse, insbesondere an der Einhebung der Abgaben" (insbesondere Herstellung der Rechtsrichtigkeit, Gleichmäßigkeit der Besteuerung) (vgl…
…am Zinsniveau von rund 3,5% für Kredite im Streitzeitraum, sei die Unverhältnismäßigkeit der Höhe des Verspätungszuschlages augenscheinlich. Der Verspätung der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung gehe auf einen Irrtum hinsichtlich der Fälligkeit des steuerlichen Vertreters der Bw. in Deutschland zurück. Auf Grund dieses Irrtums der steuerlichen…