…eines Erwerbs durch einen Dritten auch insofern gerechtfertigt, als hier tatsächlich ein Vorteil in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Anschaffungskosten und Erlös entsteht. Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass eine Besteuerung der Erträge aus der Einlösung der Besserungsvereinbarungen, insoweit sie auf den Zinsenanteil entfallen…
…2000 vom 3. Juli 2002 und brachte - abweichend von der Erklärung - bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zusätzlich den Betrag von 3.150.000,00 S (Differenz Erlös = 4.500.000,00 S - Anschaffungskosten = 1.350.000,00 S) in Ansatz. Begründend führte es…
…Nr. 818/1993 hatte diese Bestimmung folgenden Wortlaut: Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im …
…Anschaffungskosten weit unter dem ursprünglichen Nennwert lagen, da die Einbringung zum Zeitpunkt der Zession unsicher bzw. eine Einlösung in nächster Zukunft kaum wahrscheinlich war. Löst die Steuerpflichtige eine zinsenfreie Forderung eines Dritten ab und bezahlt sie dafür einen abgezinsten Betrag, dann gehört der Unterschiedsbetrag zwischen…
…das Einkommensteuergesetz (§ 30 Abs. 4 EStG) mit Wirkung ab Veranlagung 2007, geändert hat. Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Ab 2007 heißt es zusätzlich im Gesetz, dass die Absetzungen für Abnutzungen, soweit sie bei…
…Auch ein Vergleich der Anschaffungskosten an Hand der damaligen Kaufverträge mit den in den Bilanzen des Bw. angegebenen historischen Werten zeigt, dass der Bw. alle drei berufungsgegenständlichen Wohnungen in seine Bilanzen aufnahm, wobei sich die Differenz zwischen den ersten Bilanzwerten und den Kaufpreisen von weniger…
…1 EStG 1988 einkommensteuerpflichtig. Daher ist der Unterschiedsbetrag zwischen dem Abwicklungsguthaben (S 128.226,93) und den Anschaffungskosten und Werbungskosten der Einkommensteuer zu unterwerfen (§ 31 Abs 3 EStG 1988; § 37 Abs 1 EStG 1988). Die Anschaffungskosten betreffend den Anteil an der Agrargemeinschaft werden mit S…
…30 Abs. 1 Z 1 lit. a und Abs. 3 EStG 1988 ist als Spekulationsgeschäft ua. die Veräußerung eines Grundstückes binnen zehn Jahren nach dessen entgeltlichem Erwerb anzusehen. Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös einerseits und Anschaffungskosten und Werbungskosten andererseits anzusetzen (Abs. 4). Keine…
…von: Selbst hergestellten Gebäuden; Grund und Boden ist jedoch abgesehen vom Fall der Z 1 nicht von der Besteuerung ausgenommen. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der…
…Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer seit der Anschaffung, mindestens aber seit zwei Jahren als Hauptwohnsitz gedient haben.... (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits…
…Nach § 30 Abs. 4 EStG 1988 sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs…
…1991 gekaufte und im Jahr 1995 wiederum veräußerte streitgegenständliche Wohnung ist daher zweifelsfrei vom Spekulationstatbestand erfasst. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Der Begriff der Anschaffungskosten entspricht auch…
…sind als Spekulationseinkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten andererseits anzusetzen. Gegen die vom Bw. in der "Beilage zur Einkommensteuererklärung für 2004" dargestellte Berechnung des Spekulationsgewinns iHv. 122.450,44 € hat das FA keine Einwendungen vorgebracht und bestehen auch auf Grund…
… 30 Abs. 4 EStG sind als Einkünfte aus Spekulationsgeschäften der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen, als sie nicht bei der…
…zu mehr als 10 % beteiligt war. Als Einkünfte sind gemäß § 31 Abs. 3 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös (Abs. 1) einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen... Diese Einkünfte sind nur insoweit steuerpflichtig, als sie jenen Teil von S 100.000,00 übersteigen…
…da es auch Waren gab, die ohne Ausstellung von Paragons verkauft wurden. Zur Berechnung der Differenzen darf somit nicht nur der Unterschiedsbetrag zwischen dem vorgefundenen geringeren Tageslosungsbetrag und der Paragonsumme herangezogen werden, vielmehr ist im Schätzungsweg ein Zuschlag zu verhängen, da der tatsächliche Tageslosungsbetrag höher…
…des Depotgesetzes, sonstiger Beteiligungen und Forderungen Spekulationsgeschäfte, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Gemäß § 16…
…Rz 2 und Doralt, EStG Kommentar, § 30 Rz 11, jeweils mit Judikatur-Verweisen). Für die Ermittlung des Spekulationsgewinns enthält § 30 Abs. 4 EStG konkretisierende Bestimmungen. Demnach sind als Spekulationseinkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen.Führen die…
…Abs. 4 leg.cit. sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten und Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die in § 28 Abs. 6 genannten…
…4 leg. cit. sind als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten und Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die in § 28 Abs. 6 genannten steuerfreien…