…eines Erwerbs durch einen Dritten auch insofern gerechtfertigt, als hier tatsächlich ein Vorteil in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen Anschaffungskosten und Erlös entsteht. Auf den gegenständlichen Fall bezogen bedeutet dies, dass eine Besteuerung der Erträge aus der Einlösung der Besserungsvereinbarungen, insoweit sie auf den Zinsenanteil entfallen…
…2000 vom 3. Juli 2002 und brachte - abweichend von der Erklärung - bei den Einkünften aus Kapitalvermögen zusätzlich den Betrag von 3.150.000,00 S (Differenz Erlös = 4.500.000,00 S - Anschaffungskosten = 1.350.000,00 S) in Ansatz. Begründend führte es…
…und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird. (…) (4) Soweit Grundstücke am 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte anzusetzen: 1. Im Falle einer Umwidmung des Grundstückes nach dem 31. Dezember 1987 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 40% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten…
…unter den Anschaffungskosten (aber über dem Emissionswert) erfolgt. Im Fall der späteren Einlösung oder Veräußerung fällt in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen dem Erlös und dem Emissionskurs Kapitalertragsteuer an. Zutreffend hat der Bf. im Vorlageantrag eingewendet, dass - folgt man der Argumentation des Finanzamtes und qualifiziert die…
…der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Der Erlös aus der Veräußerung von Beteiligungen iSd. § 31 Abs. 1 EStG 1988 (idF. vor BudBG 2011, BGBl. I 2010/111) ist nach dem Zuflussprinzip (§ 19) zu erfassen. Anschaffungskosten und Werbungskosten…
…Veräußerungsgewinnes der Fremdwährungsanleihen und des Veräußerungsverlustes der Euro-Anleihen. Gemäß dem oben zitierten § 27a Abs. 3 Z 2 EStG 1988 sind bei realisierten Wertsteigerungen von Kapitalvermögen (§ 27 Abs. 3 EStG 1988) als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös, dem Einlösungs- oder Abschichtungsbetrag und den Anschaffungskosten…
…Kommentarmeinungen sind diesbezüglich unpräzise und missverständlich. Sie lassen daher für den Rechtsstandpunkt der steuerlichen Vertretung nichts gewinnen. Die bisherige Nichtbesteuerung der Unterschiedsbeträge zwischen Anschaffungskosten und Erlösen der verfahrensgegenständlichen Forderungen ist rechtswidrig. Der Bf. erhob am 3.2.2022 nach Fristverlängerung und vor Zugang der ergänzenden…
…Nr. 818/1993 hatte diese Bestimmung folgenden Wortlaut: Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im …
…zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen…
…15 Jahre…. Abs. 4 lautet: „Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen zu erhöhen und um die im § 28 Abs…
…zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen…
…zur Vermeidung eines solchen nachweisbar unmittelbar drohenden Eingriffs veräußert werden. (4) Als Einkünfte sind der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im Falle der Veräußerung eines angeschafften Gebäudes sind die Anschaffungskosten um Instandsetzungsaufwendungen und Herstellungsaufwendungen insoweit zu erhöhen…
…Anschaffungskosten weit unter dem ursprünglichen Nennwert lagen, da die Einbringung zum Zeitpunkt der Zession unsicher bzw. eine Einlösung in nächster Zukunft kaum wahrscheinlich war. Löst die Steuerpflichtige eine zinsenfreie Forderung eines Dritten ab und bezahlt sie dafür einen abgezinsten Betrag, dann gehört der Unterschiedsbetrag zwischen…
…des im Zeitpunkt der Einlage in Evidenz genommenen Teilwerts § 30 Abs. 4 EStG 1988 weiter anwenden (eingeschränkte Anwendbarkeit zum Einbringungsstichtag). Alternativ dazu kann der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Teilwert im Zeitpunkt der Einlage gemäß § 16 Abs. 6 UmgrStG auch sofort unter Anwendung von § 30 Abs…
…den Veräußerungen bzw. Tauschvorgängen im Zusammenhang mit Kryptowährungen immer die Anschaffungskosten und der Veräußerungserlös angeführt sind, geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass es sich bei dem Betrag von € 255,32 um die Differenzgröße, dh. den Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Veräußerungserlös handelt. Auch in der…
…der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen. Die Anschaffungskosten sind um Herstellungsaufwendungen und Instandsetzungsaufwendungen zu erhöhen, soweit diese nicht bei der Ermittlung von Einkünften zu berücksichtigen waren. Gem. § 20 Abs. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 dürfen bei der Ermittlung der Einkünfte Aufwendungen und…
…den Unterschiedsbetrag. Dies gilt nicht für Veräußerungskosten bei Grundstücksveräußerungen, die nur auf Grund der Anordnung des § 4 Abs. 3a Z 2 EStG 1988 abzugsfähig sind (zB Kosten der Selbstberechnung). In diesem Fall ergibt sich die übertragbare stille Reserve aus dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Erlös und…
…und Fa. ***2*** über € 150.000,00 getroffen, womit die Fa. ***2*** in vollem Umfang abgefunden wurde. Die Zahlung erfolgte per 29.6.2015 (siehe Beilage 4). Gem. § 30 (3) EStG sind als Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen der Unterschiedsbetrag zwischen Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten…
…bei sonstigen Beteiligungen und Forderungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Als Einkünfte sind gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im vorliegenden Fall…
…bei sonstigen Beteiligungen und Forderungen, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Als Einkünfte sind gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös einerseits und den Anschaffungskosten und den Werbungskosten andererseits anzusetzen. Im vorliegenden Fall…