…für die Wertfeststellung das Fachgutachten Nr. 74 des Fachsenates - Unternehmensbewertung. Das Fachgutachten Nr. 74 gibt grundsätzlich die von Praxis, Lehre und Forschung anerkannten Grundsätze der Unternehmensbewertung wieder und stellt grundsätzlich durchaus eine geeignete Methode für die Schätzung des gemeinen Wertes im Sinne des § 13 Abs…
…Berufungswerberin, =Bw, im Wesentlichen die Bemessungsgrundlage des ErbSt-Bescheides, weil sie in Wirklichkeit nur 125.000,00 € abzüglich 27.500,00 € erhalten habe. Nach dem Ergehen einer abweislichen Berufungsvorentscheidung hat die Bw rechtzeitig die Vorlage der Berufung zur Entscheidung durch die Abgabenbehörde II…
…die Gattin und der zweite Sohn des Erblassers hatten zu je einem Drittel unbedingte Erbserklärungen abgegeben, welche vom zuständigen Nachlassgericht angenommen worden sind. Im Zuge des Nachlassverfahrens wurde bis Dezember 2004 durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei unter Berücksichtigung der maßgeblichen steuerrechtlichen Bestimmungen eine Teilwertbilanz zum…
…Erfordernissen des § 13 Abs. 2 BewG entsprechen würde, so dürfte er nach § 10 Abs. 2 BewG nicht zur Anwendung gelangen. Danach seien für die Bewertung ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Ungewöhnliche persönliche Verhältnisse lägen allerdings u.a. im Zuge der Abhandlung des Nachlasses…
…seinem Wesen ein Wert, der durch zwei regelmäßig nur im Schätzungsweg feststellbare Größen bestimmt wird, nämlich durch den geschätzten Gesamtkaufpreis bei Erwerb des Betriebes durch einen fiktiven Käufer und die auf die einzelnen Wirtschaftsgüter entfallenden Anteile dieses Wertes (VwGH 24.2.1992, 90/15/0095…
…die Gattin und der zweite Sohn des Erblassers hatten zu je einem Drittel unbedingte Erbserklärungen abgegeben, welche vom zuständigen Nachlassgericht angenommen worden sind. Im Zuge des Nachlassverfahrens wurde bis Dezember 2004 durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei unter Berücksichtigung der maßgeblichen steuerrechtlichen Bestimmungen eine Teilwertbilanz zum…
…Die Berufungswerberin und die zwei Söhne des Erblassers hatten zu je einem Drittel unbedingte Erbserklärungen abgegeben, welche vom zuständigen Nachlassgericht angenommen worden sind. Im Zuge des Nachlassverfahrens wurde bis Dezember 2004 durch eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungskanzlei unter Berücksichtigung der maßgeblichen steuerrechtlichen Bestimmungen eine Teilwertbilanz zum…
…dass (bezogen auf den im Jahr 2006 gelegenen Stichtag) als Ermittlungszeitraum ausnahmsweise nur zwei Jahre (nämlich die Wirtschaftsjahre 2005 und 2006) heranzuziehen sind, weil Ergebnisse für das Jahr 2004 nicht vorliegen. Strittig ist einzig die Frage, welche Formel für die Berechnung des hier relevanten Ertragswertes…
…Erfordernissen des § 13 Abs. 2 BewG entsprechen würde, so dürfte er nach § 10 Abs. 2 BewG nicht zur Anwendung gelangen. Danach seien für die Bewertung ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Ungewöhnliche persönliche Verhältnisse lägen allerdings u.a. im Zuge der Abhandlung des Nachlasses…
…Erfordernissen des § 13 Abs. 2 BewG entsprechen würde, so dürfte er nach § 10 Abs. 2 BewG nicht zur Anwendung gelangen. Danach seien für die Bewertung ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen. Ungewöhnliche persönliche Verhältnisse lägen allerdings u.a. im Zuge der Abhandlung des Nachlasses…
…Juli 2005 persönlich bei der Referentin vor. Im Zuge dieser Vorsprache wurde erörtert, dass nach Ansicht der Österreichischen Apothekerkammer, Landesgeschäftsstelle Oberösterreich, das für Zwecke der Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung gebräuchliche Verfahren zur Ermittlung des Firmenwertes einer Apotheke jenes sei, bei welchem dieser Firmenwert - wenn auch möglicherweise…
…von S 150.000,- (das entspricht € 10.900,93). Dieser Geschäftsanteil wurde noch im Zuge der Verlassenschaftsabhandlung um einen Preis von S 150.000,- (das entspricht € 10.900,93) abgetreten. Über Vorhalt des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien legte der Bw…
…ist, der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Gemäß Absatz 2 dieser Gesetzesstelle wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu…
…es den Vertragsparteien geboten, für die Wertermittlung zumindest das zum Zeitpunkt der Abtretung absehbare rückläufige Ergebnis 2005 miteinzubeziehen. Zudem sei festzuhalten, dass mit dem abtretenden Gesellschafter im Zuge der Anteilsabtretung ein anteiliger Anspruch auf die bis zum 31. Dezember 2004 erwirtschafteten Jahresergebnisse, somit auf den…
…76.887,29 € bestanden hat und weiters im Zeitraum Jänner bis Juni 2002 Entnahmen durch die Kommanditistin in Höhe von 7.774,76 € erfolgt waren. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist lediglich die Bewertung des von der Erblasserin gehaltenen Kommanditanteiles an der…
…ist, der gemeine Wert zu Grunde zu legen. Gemäß Absatz 2 dieser Gesetzesstelle wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu…
…Im Firmenbuch des Landes- als Handelsgericht Linz ist unter FN xxxx die Kommanditgesellschaft "ML" mit dem Sitz in Linz eingetragen. Frau CK und Frau EM sind Kommanditisten mit einer Kommanditeinlage von je 750.000,00 S, womit eine Beteiligung am Gewinn und Verlust des Unternehmens…
…dass für Zwecke des Erbschaftssteuerverfahrens der gemeine Wert der GmbH-Anteile nach der Schätzungsmethode des Wiener Verfahrens berechnet und nicht der Buchwert herangezogen wurde. Im Übrigen wird auf das Erbschaftssteuerverfahren verwiesen (Dazu siehe UFS vom 28.1.2008, RV/3818-W/02 ua.). Für Zwecke…
…0082 und 2006/16/0209 anhängige Verfahren) - weiterhin anzuwenden. Im vorliegendem Fall liegt weder eine der genannten Ausnahmen vor, noch verstarb der Erblasser nach dem 31. Juli 2008. Aufgrund des Legalitätsprinzips (Art.18 B-VG) ist auch der UFS als Verwaltungsbehörde in diesem Fall sowohl…
…Herrn W. Im eidesstättigen Vermögensbekenntnis war - soweit berufungsgegenständlich - unter anderem (Punkt 5. der Aktiva) ein Geschäftsanteil des Erblassers an der W-GmbH mit einer voll einbezahlten Stammeinlage in Höhe von 250.000,00 ATS angeführt, deren Wert war mit 0,00 ATS angegeben. Unter den…