…angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im berufungsgegenständlichen Fall ist die Abzugsfähigkeit folgender Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen strittig: 1.Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin des Bw. in Höhe von € 3.492.- 2. Folgende Zahlungen an den Sohn des Bw…
…monatlich verbleibenden Existenzminimum werde noch angemerkt, dass die Unterhaltszahlungen an die geschiedene Gattin bei Berechnung des pfändungsfreien Betrages nicht in tatsächlich getätigter Höhe, sondern grundsätzlich nur bis zu einem Betrag von 130,00 € berücksichtigt werden. Dass diese Unterhaltszahlungen vom Sohn O.H. getragen werden…
…dass in der Vergangenheit die Familienbeihilfe entsprechend dem Familienlastenausgleichsgesetz an die Kindesmutter Frau C.G., ... ausbezahlt wurde, muss aber betonen, dass die Bezugsvoraussetzungen für meine geschiedene Gattin und Kindesmutter nicht gegeben waren, zumal sich unser gemeinsamer Sohn bereits - wie sich aus den beiliegenden Aufenthaltsbestätigungen ergibt…
…Ro 3.000,00 S und für An 2.000,00 S sowie für dessen geschiedene Gattin und Kindesmutter Ba 5.500,00 S betrugen. Da für den Zeitraum der jeweiligen Präsenzdienste seiner Söhne die monatlichen Unterhaltszahlungen vom Berufungswerber und seinen Söhnen Re (Jänner bis…
…Bw., er habe damals an seine geschiedene Gattin noch höheren Unterhalt und überdies auch Unterhalt an zwei seiner noch studierenden Kinder bezahlt, nicht entkräften. Der Ehegattenunterhalt war laut Aktenlage nämlich bereits ab 1. Mai 1987 in derzeit geltender Höhe vereinbart, die vier Kinder des Bw…
…ausgeführt, dass die durchschnittliche monatliche Unterhaltsleistung von Gc an Ch € 668,- (2007) bzw. € 560,- (im Zeitraum Jänner bis Mai 2008) betragen habe, indessen vom geschiedenen Gatten in denselben Referenzzeiträumen Unterhaltszahlungen in Höhe von monatlich € 400,- (2007 und 2008 gleichbleibend) erbracht worden seien…
…der Aufteilung der Kostentragung befasst und hiebei die Feststellung getroffen, dass die Internatskosten eines Kindes bei einem Elternteil nur zur Hälfte als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen seien, wenn beide Elternteile ungefähr gleich viel verdienen. Im gegenständlichen Fall steht nun die geschiedene Gattin des Berufungswerbers auf dem…
…und die Kindesmutter zur Unterhaltsleistung in gleicher Höhe an den in der Obsorge des Bw. stehenden Sohnes B. ab 1. März 2000 zu leisten haben. Weiters wurde zwischen den Eltern vereinbart, dass auf Grund des vom Bw. an die geschiedene Gattin und umgekehrt zu überweisenden…
…an die geschiedene Ehegattin und nicht für die beiden Kinder mit einem Betrag von € 1.400,- vereinbart wurde, die geschiedene Ehegattin den laut Scheidungsurteil ihr zustehenden Ehegattenunterhalt für A bzw. beide Kinder. Somit kann davon, dass der Berufungswerber für seinen Sohn Alexander eine Unterhaltszahlung…
…von seiner Gattin seit 12. April 2005 geschieden. • Das Obsorgerecht für die beiden Kinder steht beiden Elternteilen zu. • Sohn P. war vom 29. Jänner 1999 bis 16. Jänner 2004 in Österreich gemeldet. Er lebte jedenfalls im Streitzeitraum bei seiner Mutter in Polen und besuchte dort…
…ist richtig, dass die regelmäßigen Unterhaltszahlungen, die der Berufungswerber an seinen Sohn seit Aufnahme seines Studiums leistet, dem Betrag entsprechen, den er bereits zuvor laut gerichtlichem Vergleich an seine geschiedene Gattin zu leisten hatte, und dass dieser Betrag in etwa auch den Regelbedarfssätzen entspricht. Mit…
…Kinder aus der geschiedenen Ehe ergibt sich der vom Gericht festgesetzte Prozentsatz von 20 % für P. und 18 % für L.. Was das Kalenderjahr 1999 betrifft, hat schließlich die geschiedene Gattin, selbst unter Berücksichtigung der Einwände des Einschreiters, für wesentlich mehr Kosten für den Sohn P…
…Juli 2002 eine zwischen dem Bw. und seiner geschiedenen Gattin getroffene Vereinbarung rechtswirksam geworden sei, wonach anstelle der Übertragung der oa. Liegenschaft an die geschiedene Gattin eine Zahlung in der Gesamthöhe von € 1.249.972 zu leisten sei. Diese Vereinbarung sei mit einer Anzahlung…
…ist Pensionist und erzielt sonst keine Einkünfte. Die Pensionseinkünfte betrugen im Jahr 2002 mehr als 21.800 €. Der Sohn N. ist österreichischer Staatsbürger, wohnt offenbar nicht in Österreich. Der Bw. zahlt monatlich 183,93 € Unterhalt an seine geschiedene Gattin. Für wen (Sohn, Gattin…
…der Bw. nicht behauptet, mit seinen im Vergleich festgesetzten Unterhaltszahlungen - laufend oder in Form von Nachzahlungen - derartige Aufwendungen seiner Ehegattin (etwa: bestimmte Krankheitskosten) gedeckt zu haben, bleibt dem Antrag auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen an die (geschiedene) Ehegattin schon auf Grund von § 34 Abs. 2 iVm…
…sie die notwendigen Aufwändungen. Seine Ex-Gattin habe somit keine finanziellen Belastungen zu tragen. seine Tochter nach seiner Einschätzung lt. polizeilicher Meldung bei ihm bzw. weder bei ihm noch bei seiner Gattin haushaltszugehörig sei. Jedenfalls komme er durch seine Unterhaltszahlungen für die Kosten auf und…
…monatlich an die mittlerweile geschiedene Ehegattin für den gemeinsamen Sohn E. überwiesen. Ab September 2003 wurden die Unterhaltszahlungen nach dem zweieinhalbfachen Regelbedarfssatz bemessen und auch exakt in der Höhe von 638 € überwiesen. Zusätzlich bezahlte Dr. D. von 2000/2001 bis August 2008 die Krankenversicherungsbeiträge…
…da ab dem 1.1.1999 der Sohn JG wieder beim Bw wohne. Im Jahr 1999 hätte der Bw jeweils die lt. Gerichtsbeschluss vom 5. Februar 1998 (BG U) festgesetzten Unterhaltsleistungen an seine geschiedene Gattin gezahlt (6.300,-- ATS für JG und 5.500,-- ATS…
…für die Jahre 1999, 2000 und 2001 wurde der Alleinerzieherabsetzbetrag anerkannt. Hingegen wurde der Unterhaltsabsetzbetrag gem. § 33 Abs.4 Z.3 lit b. EStG 1988 ab Mai 1999 nicht gewährt, da sowohl dem Bw. als auch seiner geschiedenen Gattin ein Kind zugesprochen worden sei und…
…1 KBGG und bestimmen in diesem Zusammenhang ausschließlich eine Rückforderung beim anderen Elternteil sofern eine Überschreitung der Einkommensgrenze vorliegt und die Auszahlung des Zuschusses an den anderen Elternteil erfolgte. Folglich kann mit diesem Einwand - betreffend einer etwaigen fehlenden Information durch seine geschiedene Gattin - für das…