…Unterhaltsleistungen (wie in Ziffer 1 bis 3 beschrieben) nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Der Bw. leistet Unterhaltszahlungen an seine Eltern, da sie laut seinen Angaben nach Bezahlung von Miete, Betriebskosten…
…Reichel, Einkommensteuer-Kommentar, § 34 Abs. 6 bis 8 Tz 2). 2. Unterhaltszahlungen: Nach der oben geschilderten Rechtslage fallen die laufenden Unterhaltszahlungen des Bw. an seine Eltern in Höhe von 48.000 S unter das Abzugsverbot des § 34 Abs. 7 Z 4 EStG (vgl. Hofstätter-Reichel…
…müssen, nachdem er keine staatliche Pension erhalte und über keine Krankenversicherung verfüge. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.1.2010 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und ausgeführt, dass gem. § 34 Abs. 7 EStG 1988 laufende Unterhaltszahlungen an mittellose Angehörige (z.B. Eltern) von der Berücksichtigung nach …
…Krankheitskosten für die Eltern in Höhe von 637,61 € anerkannt und an Stelle der geltend gemachten Unterstützungsleistung ein Pauschbetrag, ausgehend von einer 100%-igen Körperbehinderung, das sind 726,-€ pro Elternteil, amtswegig als außergewöhnliche Belastung in Ansatz gebracht worden seien. Unterhaltszahlungen an mittellose Angehörige…
…die Bemessungsgrundlage einbezogen." In den gegen diese Bescheide eingebrachten Berufungen bringt der Bw vor: "1. Der Bescheid nimmt sämtliche Zuwendungen meiner Eltern an mich im Zeitraum von II/98 bis XII/2001 unter Steuerpflicht - ohne zu unterscheiden a) zwischen den Monat für Monat geleisteten Unterhaltszahlungen…
…€ 7.500 pro Jahr finanziell zu unterstützen. Daraus ist eindeutig erkennbar, dass es sich bei den nicht näher nachgewiesenen Zahlungen an die Eltern um laufende Unterhaltszahlungen handelt. Nach der oben geschilderten Rechtslage fallen laufende Unterhaltszahlungen an die Eltern unter das Abzugsverbot des § 34 Abs…
…wobei er darauf hinwies, dass die Unterhaltszahlungen von seinen Eltern geleistet wurden. Der Bw. legte in der Folge die Bestätigung einer Bank vor, wonach seine Mutter der Bank den Dauerauftrag erteilt hat, an die Kindesmutter S.W. monatlich einen Betrag von 3.500 S für…
…der in der Steuererklärung beantragten € 3.600,00) anerkannt. Im Zuge des Vorlageantrages wurden bezüglich des bereits in der Berufungsvorentscheidung (die Vorhaltscharakter hat) anerkannten Betrages iHv € 1.800,00 als außergewöhnlichen Belastung für Unterhaltszahlungen an die minderjährigen Kinder des Bw. seitens des Bw…
…üblichen Lebensumständen entsprechend würden daher entweder nicht einbekannte weitere Unterhaltszahlungen geleistet, oder die von Großeltern oder wem auch immer geleistete Unterstützungsleistungen wären ebenfalls als Unterhalt anzusehen, weil entweder der Unterhaltspflichtige seinen Betrag zu leisten hat oder jemand an seiner Stelle dafür aufkommen müsse. In der…
…gegenüber unterhaltspflichtig. Nach Angaben der Tochter bekomme sie von der Mutter ca. € 200,00 an Unterhalt. Da die Kindesmutter als Volksschullehrerin ein geringeres Einkommen als der Bw. habe, ergäbe sich daraus auch ein wesentlich geringerer Unterhaltsanspruch als jene Unterhaltszahlungen, zu denen der Bw. verpflichtet…
…den Selbstbehalt in Höhe von € 1.539,83,00 nicht übersteigen. Unterhaltszahlungen an das Kind der Bw. stellen gemäß § 34 EStG 1988 keine außergewöhnliche Belastung dar, weshalb sie nicht berücksichtigt wurden. Die Bw. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid Berufung wie folgt und machte noch zusätzliche…
…Beim Studium an der Universität Innsbruck ab dem Sommersemester 2002 (Volkskunde komb. mit gewählten Fächern) handelt es sich daher bereits um den zweiten Ausbildungsweg. Zur Finanzierung einer zweiten Berufsausbildung besteht für die Eltern jedoch keine rechtliche Verpflichtung. Die monatlich geltend gemachten Zuwendungen in Höhe von…
…jedoch die in den deutschen Steuererklärungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemachten Unterhaltszahlungen an die Eltern und Schwiegereltern des Bw. im ehemaligen Jugoslawien, weil diese nach österreichischem Steuerrecht (§ 34 Abs. 7 Z 4 EStG 1988) nicht abzugsfähig sind. Bei der Berechnung der Progressionseinkünfte wurden daher die…
…die Eltern sind ebenfalls vorverstorben). Die Berufungswerberin hat aufgrund des Testamentes zur Hälfte des Nachlasses die unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. In der Vermögenserklärung ist unter B) Passiva 1. eine Forderung der Ehegatten Waltraud und Erwin T aus geleisteten Unterhaltszahlungen an die Verstorbene nach den Angaben der…
…die Eltern sind ebenfalls vorverstorben). Der Berufungswerber hat aufgrund des Testamentes zur Hälfte des Nachlasses die unbedingte Erbantrittserklärung abgegeben. In der Vermögenserklärung ist unter B) Passiva 1. eine Forderung der Ehegatten Waltraud und Erwin T aus geleisteten Unterhaltszahlungen an die Verstorbene nach den Angaben der…
…0054-G/07, wurde vom Verwaltungsgerichtshof wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften aufgehoben. Im fortgesetzten Verfahren wurde die Bw. aufgefordert, die folgenden Unterlagen vorzulegen: - Eine Kopie der Urkunde betreffend ihre Scheidung, - Kopien aller (weiteren) Urkunden, in denen Vereinbarungen betreffend Unterhaltszahlungen an die Bw. und ihre…
…steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltszahlungen an haushaltszugehörige und nicht haushaltszugehörige Kinder im Inland nach der mit dem Familienpaket 2000, BGBl. I 79/1998 geschaffenen Rechtslage (mit den oben dargelegten Einschränkungen) zu dem Ergebnis führte, dass diese den verfassungsrechtlichen Erfordernissen entspricht (Fuchs in Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer …
…der Bw. mit, es gebe keinen schriftlichen Vertrag über die Höhe der Unterhaltszahlungen an seine Töchter. Gleichzeitig legte er schriftliche Bestätigungen seiner Töchter vor, dass sie von ihm im Durchschnitt monatlich € 100,- an Unterhaltszahlungen erhalten. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 4…
…die Eltern lauten würde. Weiters hätte das Finanzamt die These aufgestellt, dass das Fehlen einer behördlichen Festsetzung von Unterhaltsverpflichtungen dafür sprechen würde, dass eine Trennung noch nicht vorliege. Dies sei rechtlich nicht relevant und würde auch den Erfahrungen des täglichen Lebens widersprechen. Es seien Unterhaltszahlungen…
…über die von ihm erbrachten Unterhaltsleistungen an seine Kinder vor und wies darin eine Gesamtsumme in Höhe von S 811.291,-- aus. Der Bw. führte zudem ins Treffen, dass die von der Berufungsbehörde vorgesehene Berechnungsmethode des Selbstbehaltes unrichtig sei, zumal dieser für unterhaltspflichtige Eltern bereits…