…in den Vereinsrichtlinien 2001 (Rz 775 und 776) genannten Pauschalsätze ergeben. Bei Anerkennung der genannten Pauschalsätze für freiwillige Mitarbeiter von begünstigten Rechtsträgern im Sinn der Rz 168 (Sozialdienste) als Werbungskosten für die Abgeltung der Mehrkosten für Verpflegung, Unterhalts- und Fahrtkosten würden die Einkünfte des Bw…
…auch für das Kind, für dessen Studienkosten sie die strittige Begünstigung nach § 34 EStG 1988 geltend macht, Familienbeihilfe bezogen. Die Studienkosten sind Kosten des Unterhalts und somit grundsätzlich durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag abgegolten. Eine weitere Abgeltung ist nur im Rahmen des § 34 Abs…
…beim Finanzamt am 11. Juni 2003 legte der steuerliche Vertreter 2 Geburtsurkunden der Kinder des Bw., eine amtliche Unterhalts - und Wohnsitzbescheinigung und eine amtlich beglaubigte Empfangsbestätigung bzw. Erklärung der Ehefrau des Bw. über den tatsächlichen Erhalt der Unterhaltsbeträge zugunsten der Kinder vor. In der Eingabe…
…in Deutschland in einer Jugendwohlfahrtseinrichtung gelebt habe und die hiefür entstandenen Kosten zur Gänze von der öffentlichen Hand getragen worden seien. Der Berufungswerber habe lediglich einen kleinen, den Pauschalbetrag nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 nicht rechtfertigenden Beitrag zum Unterhalt geleistet. Im daraufhin am 30…
…VfGH hat mit Erkenntnis vom 17.10.1997, G 168/96, G 285/96,1997, 683 die Worte "und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen" mit Wirksamkeit ab 1.1.1999 als verfassungswidrig aufgehoben. Durch das BudgetbegleitG 1998, BGBl. I, 1998/79 wurde die Wortfolge allerdings…
…und einen solchen dafür zu erbringen, dass die Beschäftigung des Bw. in Österreich nur eine vorübergehende sei (Letzteres durch Vorlage des Arbeitsvertrages). In dem nach zweimaliger Fristerstreckung am 12. Dezember 2003 eingelangten Eingabe vom 10. Dezember 2003 wurde vom Bw. ein Versicherungsdatenauszug, eine amtliche Unterhalts…
…Miete, der Verpflegung, für Lernunterlagen (Bücher, Skripten), für Studiengebühren und Fahrtkosten enthalten. Von diesem Betrag wurden nachweisbar € 363,36 bzw ab Februar 2002 € 218,02 vom Bw getragen. Außerdem wurde von der Tochter des Bw mit Bestätigung vom 6. Februar 2003 bestätigt, dass…
…Unterhalts (und somit der Kinderfreibetrag nach § 106a Abs. 2 EStG 1988, § 106 Abs.2 EStG 1988 verweist auf § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) zusteht. Hier besteht nur insoweit Dispositionsmöglichkeit für ein im Inland lebendes Kind, als der andere Elternteil keinen Unterhalt leistet und…
…Der Berufung kommt daher insoweit Berechtigung zu. Die auf Grund der doppelten Haushaltsführung entstandenen Fahrtkosten sind im gesetzlich festgelegten Höchstmaß von 28.800,-- S als Werbungskosten anzuerkennen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Beilage: 2 Berechnungsblätter für 2001 (in S und Euro) Wien, am 15…
…00 € verpflichtet. Die Höhe des gesetzlichen Unterhalts werde auf Grund des Einkommens vom Gericht festgesetzt und stehe in keinem Zusammenhang mit den Zahlungen für die auswärtige Berufsausbildung der Tochter. Nach dem Scheidungsvergleich bestehe auch keine Verpflichtung zur Zahlung von Internatskosten und Fahrtkosten, welche die…
…Belastungen, BGBl. 1996/303, für den Sohn H. und Fahrtkosten für Therapie und Besuche im Hinblick auf die Tochter J. in Höhe von 467,00 € zusätzlich zum Unterhaltsabsetzbetrag beantragt. Aktenkundig ist eine Bestätigung des Wagner Jauregg Krankenhauses vom 3. Dezember 2008, wonach H.P…
…Zuge des weiteren Berufungsverfahrens wurden ergänzend noch Unterhaltskosten des Bw. für seine fünf minderjährigen Kinder als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. In diesem Zusammenhang wurden Schulbesuchsbestätigungen und notariell beurkundete Unterhalts- und Wohnsitzbescheinigungen betreffend die Kinder übermittelt. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Familienheimfahrten: Gemäß § 16 Abs…
…h., dass der gesetzliche Unterhalt aufgrund des vom Magistrat B ausgesprochenen Rückforderungsverzichts von ihm und nicht von der Bw. geleistet wurde. Beweggrund des Magistrats B für den Verzicht war, dass die Bw. "mindestens diese Beträge in Form von Fahrtkosten zu Gunsten der Kinder" bezahlte, d…
…insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen. Die Wortfolge "und für den Unterhalt seiner Familienangehörigen" in § 20 Abs. 1 Z. 1…
…Ausbildung auch Mehraufwendungen entstehen, die jedoch nicht ziffernmäßig nachzuweisen sind (etwa VwGH 14.01.2003, 97/14/055). Durch den genannten Pauschbetrag sollen etwa Unterbringungs- und höhere Fahrtkosten abgedeckt werden (VwGH 22.12.2004, 2003/15/0058), aber auch jene Aufwendungen, die aus der mangelnden…
…und Kinder in der Türkei bzw. außerhalb der EU leben bzw. sich aufhalten würden, in verfassungskonformer Weise kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehen würde. Als Begründung sei angegeben worden, dass Kinder, die sich ständig außerhalb des EU-Raumes aufhalten würden, anstelle des nicht bestehenden Unterhalts…
…und Kinder in der Türkei bzw. außerhalb der EU leben bzw. sich aufhalten würden, in verfassungskonformer Weise kein Anspruch auf Familienbeihilfe mehr bestehen würde. Als Begründung sei angegeben worden, dass Kinder, die sich ständig außerhalb des EU-Raumes aufhalten würden, anstelle des nicht bestehenden Unterhalts…
…die Bestimmung des § 34 Abs. 8 EStG analog angewendet. Dabei muss jedoch berücksichtigt werden, dass der Pauschbetrag Unterbringungs- und höhere Fahrtkosten abdecken soll. Er dient nicht dazu, die Entrichtung des Schulgeldes zu decken (vgl. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20.12.1994, 94/14/0087…
…138,30 €. Nach § 6 Abs. 5 FLAG 1967 haben "Kinder, deren Eltern ihnen nicht überwiegend Unterhalt leisten und die sich nicht auf Kosten der Jugendwohlfahrtspflege oder der Sozialhilfe in Heimerziehung befinden, ... unter denselben Voraussetzungen Anspruch auf Familienbeihilfe, unter denen eine Vollwaise Anspruch auf Familienbeihilfe…
…höheren Unterbringungskosten oder höheren Fahrtkosten und auch höhere Essenskosten abdecken, weil die Teilnahme an den Familienmahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht möglich ist. Der UFS geht davon aus, dass solche "Mehrkosten" bei dem Studium in York entstehen. Die Parteien des zweitinstanzlichen Verfahrens (Bw. und Finanzamt)…