…Zutreffen anderer Voraussetzungen - der Unterhalt für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört, geleistet werde. Gelten die Kinder jedoch nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 als haushaltszugehörig, stehe der Unterhaltsabsetzbetrag nicht zu. Dies bedeute keine Diskriminierung der Unterhaltsverpflichteten mit im Ausland lebenden Kindern…
…werde, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag von 38,20 € monatlich zu. Dies treffe auch für im Ausland lebende Kinder zu…
…außergewöhnliche Belastung darf auf die in der Sache ergangene Berufungsvorentscheidung verwiesen werden. Unterhaltsleistungen für Kinder werden grundsätzlich - je nach Voraussetzungen (§ 34 Abs. 7 Zi. 1 u. 2 EStG 1988) - durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland…
…dass er im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend zum Unterhalt für seine Kinder beigetragen hat, die österreichische Familienbeihilfe auch dann zusteht, wenn sich die Kinder ständig im EU-Ausland oder der [Staat] befinden. Weitere Ausführungen: Sowohl im Erstbescheid als auch in der Berufungsvorentscheidung wird seitens des Finanzamtes…
…und zur Berücksichtigung von Sonderausgaben gegeben sind. Dazu siehe die weiter unten folgenden Ausführungen. Hinsichtlich der Werbungskosten für Familienheimfahrten und der Aufwendungen für den Unterhalt der im Ausland lebenden Kinder ist der Bw. seiner Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. So wurde trotz Aufforderung durch die…
…mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967…
…FLAG normiert, dass die Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch §…
…7/02; 27.6.2001 B 1285/00). Die verfassungsmäßig gebotene steuerliche Entlastung in zumindest der Hälfte des gesetzlich geschuldeten Unterhalts kann für unterschiedliche Fallgruppen (haushaltszugehörige Kinder, nicht haushaltszugehörige Kinder, Kinder im Inland, Kinder im Ausland) durch unterschiedliche Methoden vorgenommen werden: Durch Transferleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag…
…für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht, kommt zufolge § 53 FLAG 1967 und Artikel 67 VO (EG) Nr. 883/2004 nicht zum Tragen. Darauf, ob Dipl.-Ing. A B die Zahlungen in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder "freiwillig" geleistet hat, kommt es für…
…Unterhaltsleistungen für solche Kinder nach den allgemeinen Regeln des EStG 1988 berücksichtigt werden. Unterhaltsleistungen an haushaltszugehörige Kinder im Ausland, die in einem Land außerhalb des EWR leben und für die weder ein Unterhaltsabsetz- noch Kinderabsetzbetrag zusteht, sind daher abzugsfähig. Grundsätzlich kann der halbe Unterhalt ohne…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 167 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. 2. Ständiger Auslandsaufenthalt iSd …
…Erk v 13.9.1989, Zl 88/13/0165) ist einer Person, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland hat, die Ausgleichszahlung zu versagen. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht somit nur insoweit, als EU/EWR-Recht hiezu…
…Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG, dass…
…der Natur der Sache, dass im Zuge der Beauftragung einer bestimmten Leistung indirekt ein Arbeitsort festgelegt werde. Die Arbeitszeit bestimme der Bw. selbst. Für den Unterhalt der Kinder komme er gemeinsam mit seiner Gattin auf. Mittels Ersuchens um Ergänzung vom 23. Februar 2012 forderte das…
…für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht, kommt zufolge § 53 FLAG 1967 und Artikel 67 VO (EG) Nr. 883/2004 nicht zum Tragen. Darauf, ob Dipl.-Ing. A B die Zahlungen in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder "freiwillig" geleistet hat, kommt es für…
…nicht anstellen wird, sondern vielmehr davon ausgeht, dass der Berufungswerber tatsächlich die Kosten des Unterhalts für die drei Kinder im maßgeblichen Zeitraum überwiegend getragen hat". Auf dieses Schreiben hat das Finanzamt mit Schriftsatz vom 6. August 2008 geantwortet: "Das Finanzamt hat ... versucht, von der Kindesmutter…
…Österreich entgegenstehe und eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten rechtfertige, angesehen. Dabei wurde auch die Unterhaltsleistung im eigenen Haushalt im Ausland selbst für bereits volljährige Kinder als einer Übersiedlung der Familie bzw. der Ehegattin allein nach Österreich entgegenstehend erachtet (VwGH 15.11.2005…
…mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967…
…mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967…
…dass die Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs…