…Zutreffen anderer Voraussetzungen - der Unterhalt für ein Kind, das nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen zugehört, geleistet werde. Gelten die Kinder jedoch nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 als haushaltszugehörig, stehe der Unterhaltsabsetzbetrag nicht zu. Dies bedeute keine Diskriminierung der Unterhaltsverpflichteten mit im Ausland lebenden Kindern…
…werde, ein Unterhaltsabsetzbetrag von 25,50 € monatlich zu. Leistet er für mehr als ein nicht haushaltszugehöriges Kind den gesetzlichen Unterhalt, so steht ihm für das zweite Kind ein Unterhaltsabsetzbetrag von 38,20 € monatlich zu. Dies treffe auch für im Ausland lebende Kinder zu…
…außergewöhnliche Belastung darf auf die in der Sache ergangene Berufungsvorentscheidung verwiesen werden. Unterhaltsleistungen für Kinder werden grundsätzlich - je nach Voraussetzungen (§ 34 Abs. 7 Zi. 1 u. 2 EStG 1988) - durch die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag sowie den Unterhaltsabsetzbetrag abgegolten. Unterhaltsleistungen für haushaltszugehörige Kinder im Ausland…
…dass er im streitgegenständlichen Zeitraum überwiegend zum Unterhalt für seine Kinder beigetragen hat, die österreichische Familienbeihilfe auch dann zusteht, wenn sich die Kinder ständig im EU-Ausland oder der [Staat] befinden. Weitere Ausführungen: Sowohl im Erstbescheid als auch in der Berufungsvorentscheidung wird seitens des Finanzamtes…
…und zur Berücksichtigung von Sonderausgaben gegeben sind. Dazu siehe die weiter unten folgenden Ausführungen. Hinsichtlich der Werbungskosten für Familienheimfahrten und der Aufwendungen für den Unterhalt der im Ausland lebenden Kinder ist der Bw. seiner Offenlegungs- und Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen. So wurde trotz Aufforderung durch die…
…mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG 1967…
…FLAG normiert, dass die Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch §…
…Ausschluss der FB bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorgesehen ist, zufolge des Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004, insoweit keine Anwendung. Ebenso finden, wegen des in Art. 4 der Verordnung Nr. 883/2004 normierten Gleichbehandlungsgrundsatzes für Personen, für die diese Verordnung gilt…
…7/02; 27.6.2001 B 1285/00). Die verfassungsmäßig gebotene steuerliche Entlastung in zumindest der Hälfte des gesetzlich geschuldeten Unterhalts kann für unterschiedliche Fallgruppen (haushaltszugehörige Kinder, nicht haushaltszugehörige Kinder, Kinder im Inland, Kinder im Ausland) durch unterschiedliche Methoden vorgenommen werden: Durch Transferleistungen (Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag…
…für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht, kommt zufolge § 53 FLAG 1967 und Artikel 67 VO (EG) Nr. 883/2004 nicht zum Tragen. Darauf, ob Dipl.-Ing. A B die Zahlungen in Erfüllung einer gesetzlichen Verpflichtung oder "freiwillig" geleistet hat, kommt es für…
…als ständiger Aufenthalt des Kindes im Ausland anzusehen ist. Da das Kind während seines Auslandsjahres in ***EU-Staat*** beim Kindesvater nicht haushaltszugehörig ist, steht dem Bf. ein Beihilfenanspruch für seinen Sohn unter anderem nur dann zu, wenn er den überwiegenden Unterhalt für das Kind getragen…
…gesetzliche Unterhalt für ein nicht haushaltszugehöriges Kind geleistet wird. Vielmehr ist in diesem Fall ein Absetzbetrag zu gewähren. Die Kinder des Bf. gehörten von 2008 bis 2011 nicht seinem Haushalt an und waren ständig im Ausland aufhältig. Weder der Bf. noch die Mutter der Kinder…
…Unterhaltsleistungen für solche Kinder nach den allgemeinen Regeln des EStG 1988 berücksichtigt werden. Unterhaltsleistungen an haushaltszugehörige Kinder im Ausland, die in einem Land außerhalb des EWR leben und für die weder ein Unterhaltsabsetz- noch Kinderabsetzbetrag zusteht, sind daher abzugsfähig. Grundsätzlich kann der halbe Unterhalt ohne…
…Familienbonusse Plus für seine Kinder, für welche der Bf. das gesamte Jahr hindurch den gesetzlichen Unterhalt geleistet habe, beim Bf. zu berücksichtigen. Andernfalls würde eine Unionsrechtswidrigkeit vorliegen, dürfen doch im EU-Ausland lebende Kinder nicht anderes behandelt werden als in Österreich lebende. Im österreichischen Verwaltungsrecht…
…orientiere sich am angemessenen Unterhalt im Ausland. In Anbetracht des Umstandes, dass das Durchschnittseinkommen in Kanada im Jahre 2016 (EUR 39.642,00 lt. Länderdaten) nur unwesentlich unter dem in Österreich (EUR: 41.499) gelegen sei und der österreichische Regelbedarfsatz für Kinder zwischen 10 und…
…einen vom Wohnort abhängigen Ausschluss der Familienbeihilfe bei ständigem Aufenthalt des Kindes im Ausland vorsieht, zufolge des Art. 7 VO 883/2004 und dessen Anwendungsvorrangs insoweit keine Anwendung. Zufolge des in Art. 4 VO 883/2004 normierten Gleichbehandlungsgrundsatzes für Personen, für die diese Verordnung gilt…
…auf das steuerliche Ergebnis blieben. Der Beschwerde konnte insoweit daher kein Erfolg beschieden sein 4. Unterhalt für in N lebende Kinder § 34 EStG 1988 ("Außergewöhnliche Belastung") in der im Streitjahr anzuwendenden Fassung lautet auszugsweise: "(1) Bei der Ermittlung des Einkommens (§ 2 Abs. 2) eines unbeschränkt…
…Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. Gemäß § 167 Abs. 2 Bundesabgabenordnung (BAO) hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. 2. Ständiger Auslandsaufenthalt iSd …
…Erk v 13.9.1989, Zl 88/13/0165) ist einer Person, die den Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland hat, die Ausgleichszahlung zu versagen. Ein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, besteht somit nur insoweit, als EU/EWR-Recht hiezu…
…Ausgleichszahlung, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Höhe der Familienbeihilfe, als Familienbeihilfe im Sinne dieses Bundesgesetzes gilt. Gemäß § 5 Abs 3 FLAG besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten. In diesem Zusammenhang bestimmt jedoch § 53 Abs 1 FLAG, dass…