…für das Jahr 2000) unter Nachweis der Kenntnisnahme durch die Berufungswerberin vorzulegen, weil die Ausdehnung noch im Jahr 2006 erfolgt sein muss, um für das strittige Jahr 2000 eine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO darstellen zu können. Per E-Mail vom 19…
…werden, die der (abstrakten) Bemessungsverjährungsfrist (§ 207 Abs 2) entspricht. Bei Beurteilung der Frist für die Bemessungsverjährung sind die bei der Einkommensteuer des Gesellschafters der haftungspflichtigen Gesellschaft relevanten Unterbrechungshandlungen nicht mitzuberücksichtigen (VwGH 22.4.1992, 91/14/0009). Der Hauptversammlungsbeschluss wurde am 11. September 2002 gefasst…
…Ritz, Bundesabgabenordnung, 2. Auflage 1999, § 209 Anm. 9). Die Unterbrechungshandlung muss weder gegen den Abgabenschuldner selbst gerichtet sein noch müssen die behördlichen Schritte der schließlich als Abgabenschuldner in Anspruch genommenen Person zur Kenntnis gelangt sein, damit ihnen Unterbrechungswirkung zukommt (Ritz, aao, § 209 Anm. 4). 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Berufungswerbers, vertreten durch Dr. Doris Ahmad, 3340 Waidhofen/Ybbs, Kapuzinergasse 6, vom 7. August 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes AMS., vertreten durch Mag. Michael Wieser, vom 9. Juli 2008 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2002…
…Antrag gemäß § 303 Abs. 1 zugrunde liegt. Die am 14.9.1999 erlassenen Erstbescheide stellen eine taugliche Unterbrechungshandlung dar, die einen Neubeginn des Fristenlaufs für die Verjährung bewirken. Das Ende der Verjährungsfrist ist somit, sofern keine weitere Unterbrechungshandlung gesetzt wird, der 31.12.2004. § 238…
…Festsetzungsverjährung hat somit ebenfalls spätestens mit 31. Dezember 1989 zu laufen begonnen. Strittig ist, ob rechtzeitig eine Unterbrechungshandlung iSd § 209 BAO vorgenommen worden ist. Unstrittig ist eine - jedenfalls verspätete - im Ergänzungsvorhalt der Abgabenbehörde erster Instanz an die Berufungswerberin vom 19. Mai 1995 gelegen. Von der…
…Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Unterbrechungshandlungen müssen aus dem Bereich der Behörde heraustreten, nach außen erkennbar werden und aus den Akten nachweisbar sein; auf die Kenntnisnahme durch den Abgabepflichtigen kommt es nicht an (VwGH…
…1999 in der Lage gewesen, die Stundungszinsen bei der - überdies unrichtigen - Festsetzung der GrESt zu berücksichtigen. Die insofern daher unnotwendigen Anfragen des FA würden demnach keine tauglichen Unterbrechungshandlungen darstellen. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Frage der Verjährung: Gemäß § 207 Abs. 2 i.V.m…
…oder ob der Abgabenschuldner von der Amtshandlung Kenntnis erlange. Beispielsweise sei eine vom Sachbearbeiter des Finanzamtes getätigte EDV-Abfrage beim Hauptverband der Sozialversicherungsträger keine Unterbrechungshandlung. Eine nach Ablauf der Einhebungsverjährung gesetzte Amtshandlung könne nicht mehr zur Unterbrechung der Verjährung führen. Die belangte Behörde habe nach…
…Verordnung 1798/03 an die italienische Finanzverwaltung gerichtet habe. Durch diese Unterbrechungshandlung habe sich die Verjährungsfrist um ein weiteres Jahr und zwar bis zum Ablauf des Jahres 2006 verlängert. Nach der Aktenlage handelt es sich um ein "Einzelauskunftsersuchen nach Art. 5 der VO (EG) Nr.…
…6. November 2002 vorläufig von den Versicherungen fest. Der endgültige Bescheid sollte nach Beendigung des Verlassenschaftsverfahrens und des Schenkungssteuerverfahrens betreffend Vorschenkung GmbH-Anteile ergehen. Da das Finanzamt rechtzeitig Unterbrechungshandlungen tätigte, ist keine Verjährung eingetreten. 6.2. Die Ablebensversicherung ist angemessener Unterhalt der Ehegattin: Der Bw…
…98/15/0081, zu verweisen, aus dem sich für den vorliegenden Fall ergebe, dass das Schreiben als eine Unterbrechungshandlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO zu werten sei. Das Finanzamt beantrage daher die Abweisung der Berufung. Über die Berufung wurde erwogen: 1.) Das Recht…
…und vom 24.4.2002, 2002/16/0068, klargestellt, dass eine Anfrage des für die Erhebung der (in den Erkenntnisfällen Gesellschafts-) Steuer zuständigen Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern bei einer anderen inländischen Abgabenbehörde eine Unterbrechungs-handlung im Sinne des § 209 Abs. 1 BAO darstellt. Im…
… 295 Abs. 1 BAO abgeänderten Einkommensteuerbescheides am 1.4.2003 vor Ablauf der Verjährungsfrist erfolgt. Im Vorlageantrag vom 13.8.2003 wurde dagegen eingewandt, die von der Finanzbehörde angeführte Unterbrechungshandlung im Jahr 1998, nämlich die durchgeführte Betriebsprüfung bei der Firma K. könne für den Bw…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien betreffend Rechtsgebühr vom 19. April 1999, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…hält lediglich eine Anwort des steuerlichen Vertreters fest. Er entspricht daher den von der Judikatur geforderten Voraussetzungen nicht, weshalb er nicht als taugliche Unterbrechungshandlung zu qualifizieren war. Bei der Firmenbuchabfrage, die am 13.12.2002 hinsichtlich der Bw. durchgeführt worden ist und die auch durch…
…sie innerhalb der Verjährungsfrist gesetzt worden ist, führte sie gemäß § 238 Abs. 2 BAO - unbeschadet weiterer Unterbrechungshandlungen - dazu, dass die Verjährungsfrist hinsichtlich der Umsatzsteuer 1997, 1998 und 1999 mit Ablauf des Jahres 2002 neu zu laufen begonnen hat. Somit wurden auch diese Umsatzsteuern im Konkurs…
…Somit sei die Verjährung auf Grund der Unterbrechungshandlungen nicht eingetreten. Auf Grund des nunmehr im Wege des Vorhalteverfahrens ermittelten Sachverhaltes und der tatsächlichen Höhe der Gegenleistung wäre die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen gewesen. Zur Frage der Bauherreneigenschaft: Wie der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Judikatur ausgeführt…
Überdies wurde mit dem Bw. im Bauvertrag vom 28. April 1992 ein "unveränderlicher Pauschalpreis" vereinbart. Somit ist ein finanzielles Risiko des Bw. aus dieser Vertragskonstruktion nicht ersichtlich. Aus dem Umstand, dass der Bw. selbst gegenüber Unternehmen aufgetreten ist, kann noch keine Bauherreneigenschaft abgeleitet werden. Demnach…
…beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen". Somit sei die Verjährung auf Grund der Unterbrechungshandlungen nicht eingetreten. Auf Grund des nunmehr im Wege des Vorhalteverfahrens ermittelten Sachverhaltes und der tatsächlichen Höhe der Gegenleistung wäre die Wiederaufnahme des Verfahrens zu verfügen gewesen. Zur Frage der Bauherreneigenschaft: Wie…