…entsprechend der gewährten Zahlungserleichterung entrichtet werden. Dies ist im gegenständlichen Fall, wie oben dargestellt, nicht einmal ansatzweise erfolgt. Auch war die strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige durch die beschriebene Unterbrechung der Zahlungskette bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens verwirkt, sodass dem Bw. eine teilweise Entrichtung der offen…
…2 FinStrG normierte Erfordernis der "den Abgabenvorschriften entsprechenden Entrichtung" bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Unterbrechung der Zahlungskette in Folge eines Terminverlustes verwirkt wurde, kann auch eine spätere teilweise Entrichtung der offen gelegten Abgaben nach Maßgabe insolvenzrechtlicher Vorschriften keine strafbefreiende Wirkung der Selbstanzeige mehr herbeiführen…
…Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Abs. 3 Die Verjährung ist gehemmt, solange a) die Einhebung oder zwangsweise Einbringung einer Abgabe innerhalb der letzten sechs Monate der Verjährungsfrist wegen höherer Gewalt nicht möglich ist, oder b…
…werde, innerhalb eines gewissen Rahmens Geldbeträge abzurufen, und dass ein Kreditvertrag nur dann vorläge, wenn sich der Kreditgeber verpflichtet, dem Kreditgeber auf dessen Verlangen Zahlungsmittel zur Verfügung zu stellen, so ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 30.9.2004, 2004/16/0067 zu verweisen…
…gemäß §§ 201 und 202 leg.cit. unterbrochen. Mit Ablauf des Jahres, in welchem die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Dem Einwand der Bw., dass die haftungsgegenständlichen Abgaben gemäß § 238 BAO verjährt wären, ist die Aktenlage entgegenzuhalten, wonach ab 15. November 2002…
…Zahlungsmittel). Dieser Firmenwert war schon alleine deshalb zu hinterfragen und wäre von jedem fremden Dritten nur unter allergrößter Skepsis akzeptiert worden, weil der einzubringende Betrieb - entgegen der Darstellung im Einbringungsvertrag - vom Berufungswerber erst seit Oktober 2004 und nicht seit mehr als zwei Jahren betrieben wurde…
…die Unterbrechung eingetreten ist, beginnt die Verjährungsfrist neu zu laufen. Gemäß § 9 Abs. 1 KO wird durch die Anmeldung im Konkurs die Verjährung der angemeldeten Forderung unterbrochen. Die Verjährung der Forderung gegen den Gemeinschuldner beginnt von neuem mit dem Ablauf des Tages, an dem der…
…Oktober 2000 um Stundung der am 15. September und 16. Oktober 2000 fälligen Selbstbemessungsabgaben (Umsatzsteuer 07-08/2000 und Lohnabgaben 08-09/2000) bis 15. Dezember 2000. Laut Abgabenkonto wurden im Haftungszeitraum monatlich bis 1. August 2000 und mit einer Unterbrechung von zwei Monaten wiederum…
…in § 238 Abs. 1 BAO genannten Rechtes gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt, ohne dass es rechtlich von Bedeutung wäre, gegen wen sich solche Amtshandlungen gerichtet hatten. Der Text dieser Vorschrift nimmt nicht Bezug auf eine Person, sondern handelt allein vom Anspruch…
…0038, den zuvor eingenommenen Standpunkt einer personenbezogenen Wirkung von Unterbrechungshandlungen für den Bereich der Einhebungsverjährung nicht mehr aufrecht erhalten. Seither vertritt der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass Unterbrechungshandlungen anspruchsbezogen wirken, diese somit die Verjährung gegenüber jedem unterbrechen, der als Zahlungspflichtiger in Betracht kommt…
…von 1609 Buchungen in den Jahren 1998 bis 2001 insgesamt 1549 Buchungen mittels Buchungssatz Wareneinkauf/Zahlungsmittel erfolgt seien, obwohl es sich um keine Bargeschäfte gehandelt habe. c) Forderungen: Auch die Forderungen seien teilweise erst mit der Bezahlung erfasst worden. Materielle Mängel 1998 und 1999: a)…
…LAO Steiermark ist mit § 238 Abs. 2 BAO insofern gleichgelagert, als beide Vorschriften die Unterbrechung der Verjährung an Amtshandlungen knüpfen, die der Durchsetzung (Geltendmachung) des Abgabenanspruches dienen und nach außen erkennbar sind. Im Hinblick auf den Inhalt des § 158 Abs. 1 LAO Steiermark kann es…
…LAO Steiermark ist mit § 238 Abs. 2 BAO insofern gleichgelagert, als beide Vorschriften die Unterbrechung der Verjährung an Amtshandlungen knüpfen, die der Durchsetzung (Geltendmachung) des Abgabenanspruches dienen und nach außen erkennbar sind. Im Hinblick auf den Inhalt des § 158 Abs. 1 LAO Steiermark kann es…
…LAO Steiermark ist mit § 238 Abs. 2 BAO insofern gleichgelagert, als beide Vorschriften die Unterbrechung der Verjährung an Amtshandlungen knüpfen, die der Durchsetzung (Geltendmachung) des Abgabenanspruches dienen und nach außen erkennbar sind. Im Hinblick auf den Inhalt des § 158 Abs. 1 LAO Steiermark kann es…
…Maßnahmen, die auf die Geltendmachung eines Abgabenanspruches oder die Feststellung von Abgabepflichtigen zumindest im Ergebnis ausgerichtet sind. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Abgabenbehörde eine nach außen erkennbare Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternehmen, um eine Unterbrechung der Verjährung zu bewirken (vgl…
…Abgabenbehördliche Prüfungen dienen jedenfalls der Geltendmachung eines Abgabenanspruches und unterbrechen nach § 209 Abs. 1 BAO als nach außen erkennbare Amtshandlungen die Verjährung (vgl. Ritz, BAO-Kommentar3, § 209, Tz 13 mwN zur ständigen Rechtsprechung des VwGH) für Abgaben, die Gegenstand der Prüfung sind (VwGH 30.10…
…Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühestmöglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe, dann ist mit dieser gesetzliche Regelung klargestellt, dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber eine (beihilfenschädliche) Unterbrechung der…
…der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum frühest möglichen Zeitpunkt nach dem Ende des Präsenz- oder Zivildienstes begonnen oder fortgesetzt wird, den Anspruch auf Familienbeihilfe, dann sei mit dieser gesetzlichen Regelung eindeutig klargestellt, dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber eine (beihilfenschädliche) Unterbrechung…
…dass der Sohn des Bw. im Juni 2005 die Reifeprüfung abgelegt hat und nach einem Monat Ferien und anschließend zwei Monaten Ferialpraxis im Oktober 2005 den Zivildienst angetreten hat. Dass die Ableistung des Präsenz- bzw. Zivildienstes für den Gesetzgeber des FLAG eine Unterbrechung jeder Ausbildung…
…Familienbeihilfe, dann ist mit dieser gesetzlichen Regelung klargestellt, daß die Ableistung des Präsenzdienstes für den Gesetzgeber eine Unterbrechung der Ausbildung des Kindes darstellt." Der unabhängige Finanzsenat sieht keine Veranlassung, von den in den obigen Erkenntnissen getroffenen klaren Rechtsausführungen des Verwaltungsgerichtshofes abzuweichen. Es steht somit fest…