…Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit der Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens, ergibt sich aus der Schwere der Schuld, aus dem Unrechtsgehalt der Tat und ihrem sozialen Störwert. Die Schuld im Sinne des § 23 Abs…
…und dem Umstand, dass der Beschuldigte mangels Vermögens und fehlender Unterhaltspflichten über eine monatliche Pension von 653,00 € verfügt, von einer Geldstrafe in Höhe von 14.000,00 € als dem Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschulden des Täter angemessen ausgegangen, was ca. 11 …
…Student Bezieher eines monatlichen Stipendiums von € 150,00) Bedacht zu nehmen gewesen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände erachte die Finanzstrafbehörde die Geldstrafe iHv € 700,00 dem Unrechtsgehalt und dem Verschuldensgrad für angemessen; der Wertersatz sowie der Ausspruch über die Kostentragung gründe sich auf die…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und KammR Ignaz Hiller als weitere Mitglieder des Senates…
…hingegen erweist sich als berechtigt, weil diese trotz der sich solcherart ergebenden Verringerung der strafbestimmenden Wertbeträge sowohl im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschulden des Z als auch im Lichte der ebenfalls zu bedenkenden Prävention nicht ausreichend bemessen sind: Gemäß § 23 Abs. 1…
…Hinsichtlich der Ausmessung der Geld- bzw. Ersatzfreiheitsstrafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens wurde neben den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen sowie dem Unrechtsgehalt und dem Grad des Verschuldens als mildernd die finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw. und als erschwerend die wiederholte Tatbegehung gewertet. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich…
…und dem strafbestimmenden Wertbetrag (€ 2.319,62) sowie unter Bedachtnahme auf den § 19 Abs.5 FinStrG unverhältnismäßig gewesen, zumal man hier von einer nur geringen Schuld sowie einem vergleichsweise minder bedeutsamen Unrechtsgehalt der Tat, keinesfalls aber von Gewerbsmäßigkeit auszugehen habe. Der Bf beantrage daher…
…für die Bemessung der Strafe ist somit einerseits der Schuldgehalt der Tat, also der Vorwurf, der dem Beschuldigten wegen der Tat gemacht wird, und andererseits deren Unrechtsgehalt, das heißt die Bedeutung der Tat für die verletzte Rechtsordnung. Die Strafe muss schuld- und tatangemessen sein. Gemäß …
…des Finanzamtes Schwaz gemäß § 124 Abs. 2 FinStrG an den Spruchsenat II beim Finanzamt Innsbruck eine Stellungnahme, in welcher der Unrechtsgehalt des Verhaltens der Beschuldigten auf eine bloß fahrlässige Vorgangsweise nach § 34 Abs.1 FinStrG abgemildert wurde, und legte die diesbezüglichen Akten vor (Spruchsenatsakt, Bl…
…genommenen Behandlung der Adressaten muss stets erkennbar sein. Sonst bestehen bereits unter diesem Aspekt Zweifel an der Sachlichkeit der Regelung. Dies gilt auch für gesetzliche Sanktionen: Auch sie müssen in einem angemessenen Verhältnis zum Unrechtsgehalt des Verhaltens stehen. Ein exzessives Missverhältnis liefe auf eine überschießende…
…bei einem befugten Parteienvertreter hinsichtlich der Einfuhrmodalitäten zu erkundigen. Der eingebrachten aktenkundigen Selbstanzeige komme mangels Rechtzeitigkeit keine strafbefreiende Wirkung zu, sodass unter Berücksichtigung des Unrechtsgehaltes, der Täterverhältnisse sowie des Tatsachengeständnisses, der Unbescholtenheit und der Abgabenentrichtung auf entsprechende Strafen zu erkennen gewesen sei. Gegen dieses Erkenntnis…
…Februar 2002, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde : Die Strafhöhe sei unter Berücksichtigung der Strafbemessungsgründe sowie des Schuld- und Unrechtsgehaltes der Tat keinesfalls angemessen. Der Sachverhalt sei von der Bw. bei der Vernehmung vor dem Finanzamt Kitzbühel zugegeben worden und sie habe dazu angegeben…
…der verletzten Regeln mit bedingtem Vorsatz gehandelt. Wenngleich die versäumten Handlungen jedes Mal letztendlich nachgeholt worden sind, die Abgabenbehörde selbst sich viele Jahre sehr geduldig gezeigt hat und den einzelnen Regelverstößen für sich kein gravierender Unrechtsgehalt zu unterstellen ist, sind derartige Verhalten der Abgabepflichtigen bzw…
…§ 4 Tz 258; Rz 1649 EStR 2000). Allerdings gibt es auch hier Abstufungen: je näher das die Strafe auslösende Verhalten zum "normalen" Betriebsgeschehen und je geringer der Unrechtsgehalt ist, umso eher werden Ausnahmen anerkannt (Organmandat wegen Entladens von Waren, Rz 1649 EStR 2000). Darüber hinaus…
…und in die Zahllast für denjenigen Voranmeldungszeitraum aufzunehmen, in welchem die Scheinrechnung gelegt worden ist. Finanzstrafrechtlich ergäbe sich daraus ein weit größerer Unrechtsgehalt als bei der dem Beschuldigten durch den Erstsenat zum Vorwurf gemachten Sachverhaltsvariante: Abgesehen davon, dass A die eigene Umsatzsteuer aus den gelegten…
…des Täters bestimmt. Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit der Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens ergibt sich aus der Schwere der Schuld, aus dem Unrechtsgehalt der Tat und ihrem sozialen Störwert. Schuld im Sinne des …
…des Täters. Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit der Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens ergibt sich aus der Schwere der Schuld, aus dem Unrechtsgehalt der Tat und ihrem sozialen Störwert. Die Schuld im Sinne des …
…zur Gewinnoptimierung zur Verfügung stehenden Mittel) als nicht bloß unbedeutend darstellenden Schuld- bzw. Unrechtsgehalt der Taten des KS sind bei der Ermessensentscheidung über die innerhalb des dargestellten Rahmens vorzunehmende konkrete Strafzumessung neben den bereits von der Erstinstanz - zu Recht - herangezogenen Umständen der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit [vgl. …
…FinStrG aF ergebenden, bis zu 66.384,00 € reichenden Strafrahmen, einem durch die betrügerische Vorgangsweise des Bw. (Geltendmachung von überhöhten Vorsteuerbeträgen) hervorgekommenen erheblichen Unrechtsgehalt der angelasteten Taten, dem Erschwerungsgrund der wiederholten Tatbegehung über einen längeren Zeitraum, sowie den Milderungsgründen der Unbescholtenheit, des abgelegten Geständnisses…
…der Verhängung einer Strafe abzusehen, wenn das Verschulden des Täters geringfügig ist und die Tat keine oder nur unbedeutende Folgen nach sich gezogen hat. Dabei erfordert ein geringfügiges Verschulden ein erhebliches Zurückbleiben hinter dem in der betreffenden Strafbestimmung typisierten Unrechtsgehalt bzw. eine im Vergleich zu…