…Das Maß und Gewicht des Mangels des Täters an Verbundenheit mit den rechtlich geschützten Werten und damit der Vorwerfbarkeit seines deliktischen Verhaltens, ergibt sich aus der Schwere der Schuld, aus dem Unrechtsgehalt der Tat und ihrem sozialen Störwert. Die Schuld im Sinne des § 23 Abs…
…und dem Umstand, dass der Beschuldigte mangels Vermögens und fehlender Unterhaltspflichten über eine monatliche Pension von 653,00 € verfügt, von einer Geldstrafe in Höhe von 14.000,00 € als dem Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschulden des Täter angemessen ausgegangen, was ca. 11 …
…Student Bezieher eines monatlichen Stipendiums von € 150,00) Bedacht zu nehmen gewesen. Unter Berücksichtigung dieser Umstände erachte die Finanzstrafbehörde die Geldstrafe iHv € 700,00 dem Unrechtsgehalt und dem Verschuldensgrad für angemessen; der Wertersatz sowie der Ausspruch über die Kostentragung gründe sich auf die…
…wurde auch berücksichtigt, dass hieramts keine verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen aufscheinen. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu 365 Euro reichenden Strafsatz sowie den Unrechtsgehalt der Tat ist die verhängte Geldstrafe als angemessen zu betrachten. Der Ausspruch über die Kosten des Verwaltungsstrafverfahrens ist im § 64…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Richard Tannert in der Finanzstrafsache gegen A, geb. xxxx, vormals XXX, vertreten durch Dr. Patrick Ruth, Rechtsanwalt, Kapuzinergasse 8, 6020 Innsbruck, wegen Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über…
…nicht zu vertreten hat bzw. auch nicht beabsichtigt hat, zu einer höheren Bestrafung führt. Die Rechtsfrage, ob es beim Unrechtsgehalt der Nichterteilung der Lenkerauskunft auf das Grunddelikt ankommt, ist vom Verwaltungsgerichtshof im Zusammenhang mit der Bestimmung des § 103 Kraftfahrgesetz 1967 (KFG), das ebenfalls eine Lenkerauskunftspflicht…
…bis 4. angelastet, verwirklicht. Das tatbildmäßige Verhalten (bzw. hier: Unterlassen) der Bf. blieb jedoch hinter dem in der betreffenden Strafdrohung typisierten Schuld- und Unrechtsgehalt zurück, sodass nur geringfügiges Verschulden vorliegt (vgl. Sander in Raschauer/Wessely, VStG, § 21 Rz 6 und Fister in Lewisch/Fister/Weilguni…
…ihr Fahrzeug in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abstellen, darstelle. Infolge des Unterbleibens der Lenkerbekanntgabe habe jedoch das diesbezügliche Strafverfahren wegen Hinterziehung der Parkometerabgabe nicht durchgeführt können. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung sei daher als erheblich zu bezeichnen (vgl. UVS Tirol, GZ 2007/19/1774-3 vom…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Feldkirch 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Gerald Daniaux sowie die Laienbeisitzer Dr. Herbert Lenz und KammR Ignaz Hiller als weitere Mitglieder des Senates…
…Schuld- und Unrechtsgehalt zurückbleibt (vgl. Sander in Raschauer/Wessely, VStG, § 21 Rz 6 und Fister in Lewisch/Fister/Weilguni, VStG, § 45 Rz 3; VwGH 6.11.2012, 2012/09/0066). § 4 Abs. 1 Parkometergesetz 2006 betrifft die vorsätzliche Hinterziehung (mit typischerweise höherem Schuld- und Unrechtsgehalt)…
…derzeit mit unterdurchschnittlich zu bewerten, zumal seine Schulden aus Mietzinsschulden iHv EUR 6.000,00 bestehen. Hinsichtlich des Faktum I.1. war der Unrechtsgehalt nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts eher gering, weil die Nachmeldung innerhalb eines Monats nach Ablauf der Nachfrist durchgeführt wurde, wobei der Bf…
…bedeutend einzustufende öffentliche Interesse an einer ordnungsgemäßen und fristgerechten Abgabenentrichtung, weshalb der Unrechtsgehalt der Tat nicht als geringfügig angesehen werden konnte. Bei zu niedrigen Strafen könnte es bei ausreichend hohem wirtschaftlichen Interesse zudem dazu kommen, dass ein Strafbetrag als bloßer Preis des erwarteten Nutzens kalkuliert…
…Interesse an der ordnungsgemäßen Entrichtung der Parkometerabgabe, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat nicht als geringfügig angesehen werden kann. Auch das Ausmaß des Verschuldens kann im vorliegenden Fall in Anbetracht der offensichtlichen Außerachtlassung der objektiv gebotenen und dem Bf. zuzumutenden Sorgfalt nicht als geringfügig angesehen…
…fahrlässiger Verkürzung der Parkometerabgabe der Strafpraxis im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren. Unter Bedachtnahme auf die Strafzumessungsgründe und den bis zu EUR 365,00 reichenden Strafsatz sowie den Unrechtsgehalt der Tat ist die verhängte Geldstrafe als angemessen zu betrachten. Die Festsetzung der Ersatzfreiheitsstrafe durch die belangte Behörde entspricht …
…erheblich verzögert und erschwert. Somit war der Unrechtsgehalt der Tat bedeutend. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer hätte vermieden werden können, ist weder aus dem Akt zu ersehen noch aufgrund…
…hingegen erweist sich als berechtigt, weil diese trotz der sich solcherart ergebenden Verringerung der strafbestimmenden Wertbeträge sowohl im Verhältnis zum Unrechtsgehalt der Tat und dem Verschulden des Z als auch im Lichte der ebenfalls zu bedenkenden Prävention nicht ausreichend bemessen sind: Gemäß § 23 Abs. 1…
…weiß oder wissen muss, dass dies unrechtmäßig ist. Erfasst sind dabei Zahlungen mit besonderem Unrechtsgehalt ähnlich einem nicht oder nur schwer nachweisbaren vorsätzlichen steuerschädigenden Zusammenwirken zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, wie beispielsweise Schwarzlohnzahlungen bei bestehendem Dienstverhältnis oder fingierte Reisekostenabrechnungen. Kann der Arbeitgeber nachweisen, dass bezüglich dieser…
…Sie habe weder wissentlich gehandelt noch habe sie die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen. Die verhängte Geldstrafe sei im Verhältnis zum Unrechtsgehalt überproportional und unverhältnismäßig hoch. Sie ersuche die Strafhöhe auf ein tat- und schuldangemessenes Maß herabzusetzen und in eventu den angefochtenen Bescheid ersatzlos aufzuheben…
…nicht unerheblichem Maße das Interesse an der raschen Ermittlung der im Verdacht einer Verwaltungsübertretung stehenden Person, dem die Strafdrohung dient, weshalb der objektive Unrechtsgehalt der Tat, selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen, nicht gering war. Die verhängte Geldstrafe soll durch ihre Höhe dazu geeignet sein…
…dem die Strafdrohung dient. Der Unrechtsgehalt der gegenständlichen Verwaltungsübertretung ist im Hinblick auf den Sachverhalt - selbst bei Fehlen sonstiger nachteiliger Folgen - nicht gerade gering. Dass die Einhaltung der Vorschriften eine besondere Aufmerksamkeit erfordert habe oder dass die Verwirklichung des Tatbestandes aus besonderen Gründen nur schwer…