…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde aus, nicht aber bloße "Schwierigkeiten" sachlicher oder rechtlicher Natur. Deren Überwindung mag Mühe kosten, die aber aufzuwenden ist (VwGH 3.8.2004, 2001/13/0022; 13.9.2006, 2002/13/0105; 26.6.2000, 98/17/0216). Eine Unmöglichkeit der Ermittlung der…
…jemand in Kenntnis einer rechtlichen Unmöglichkeit von vorneherein hohe Beträge in ein Projekt investiere und sein Einfamilienhaus mit Hypotheken belaste. Die Frühstückspension sollte durch das Ehepaar Pr geleitet werden. Dass das Projekt Frühstückspension ordentliche Gewinne abgeworfen hätte, sei schon aus der angeführten Prognoserechnung zu ersehen…
…in der 2.Phase eine Valorisierung von 2 % unterstellt worden sei. Auch die angenommenen Kosten für Sanierung und Standardanhebung leerer Tops seien in Anlehnung an die vom Wohnfonds Wien förderbaren Gesamtbaukosten für im Standard anzuhebende Wohnungen und aus marktüblichen Erfahrungswerten ermittelt worden. Zur Ermittlung des…
…auf der objektiven Unmöglichkeit der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wobei unmaßgebend bleibt, ob den Abgabepflichtigen ein Verschulden an der lückenhaften bzw. mangelhaften Darstellung der Besteuerungsgrundlagen trifft oder nicht. Ziel der Schätzung muss stets die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses sein, dh. sie soll der Ermittlung derjenigen…
…ob dem Bw. für 2004 das so genannte große Pendlerpauschale für Entfernungen von 20 km bis 40 km (972 € jährlich) zusteht. Sachverhalt Auf Grund des Akteninhaltes und der Ergebnisse der Ermittlungen geht die Berufungsbehörde von folgendem entscheidungswesentlichen Sachverhalt aus: Der Bw. war 2004 in…
…direkt in Kontakt zu treten; denn dies würde bedeuten, dass auf Grund der Unmöglichkeit der Ermittlungen österreichischer Behörden jeder bezweifelter Betriebsausgabe die Abzugsfähigkeit zu versagen wäre. Zwar liege im Falle von Geschäften mit Auslandsbezug eine erhöhte Mitwirkungspflicht des Bw. vor, die ihre Ausprägung in einer…
…gemacht werden konnten, oder c) die Entscheidung von Vorfragen abhängig war und nachträglich über eine solche Vorfrage von der hiefür zuständigen Behörde (Gericht) in wesentlichen Punkten anders entscheiden wurde oder d) der Abgabenbetrag, der der Ermittlung des strafbestimmenden Wertbetrages zugrunde gelegt wurde, nachträglich nach den…
…bestritt der Bw. nicht, für die Fa. Bt tätig gewesen zu sein. Er wies darauf hin, dass er in den Jahren 1988 und 1989 bei Geschäften seines Bruders, welchem die Firma Bt & Co. Ltd. mit Sitz im Iran gehöre, beteiligt gewesen sei und Vermittlungen zwischen…
…für die Ermittlung des gemeinen Wertes öffentlicher Apotheken die Firmenwertermittlung an Hand des objektivierten Ertragswertes erfolge. Diese Richtlinien legten insbesondere die Ausschaltung aller außerordentlichen Aufwendungen und Erträge, die Berücksichtigung kalkulatorischer Posten sowie die Berücksichtigung einer gegebenenfalls bereits absehbaren künftigen Entwicklung bei der Ermittlung des zukünftigen…
…den Abgabenvorschriften zu führen hat, nicht vorlegt. Gegenstand der Schätzung sind die Besteuerungsgrundlagen oder ein Teil hievon, nicht jedoch die Abgabenhöhe. Die Befugnis (und die Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (Stoll, BAO-Kommentar…
…Mängel aufweisen, die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen (Abs. 3). Die Befugnis (und die Verpflichtung) zur Schätzung beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (Stoll, a.a.O., Band 2…
…beruht allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen. (Stoll, BAO-Kommentar, 1912). Geschätzt werden den "Endwerten" vorgelagerte Lebenssachverhalte, also die die Bemessungsgrundlagen bedingenden Tatsachen und Verhältnisse. (Stoll, BAO-Kommentar, 1914-1915). Geschätzt wurde, wie viele der Wetteinsätze auf die…
…Da der Berufungswerber im Streitjahr vom 23.11. bis 31.12.2009 (damit nicht ganzjährig) Arbeitslosengeld bezogen hat, hat das Finanzamt die außerhalb dieses Teiles des Kalenderjahres bezogenen, zum laufenden Tarif zu versteuernden Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (steuerpflichtige Bezüge A GmbH) für die Ermittlung des…
…ist. Eine derartige Unmöglichkeit besteht jedoch nicht bereits dann, wenn es für die Abgabenbehörde allenfalls mit einem erhöhten Aufwand verbunden wäre, Beweismittel zu erlangen oder auszuwerten. Die Befugnis zur Schätzung beruht nämlich allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen…