…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…0127). Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen löst die Schätzungsbefugnis aus. Nicht aber bloße Schwierigkeiten sachlicher oder rechtlicher Natur, deren Überwindung Mühe kosten mag, die aber aufzuwenden ist (VwGH 13.9.2006, 2002/13/0105). Zu den Bemessungsgrundlagen gehört notwendigerweise auch der Zeitraum, für…
…Schätzungsbefugnis der Abgabenbehörde aus, nicht aber bloße "Schwierigkeiten" sachlicher oder rechtlicher Natur. Deren Überwindung mag Mühe kosten, die aber aufzuwenden ist (VwGH 3.8.2004, 2001/13/0022; 13.9.2006, 2002/13/0105; 26.6.2000, 98/17/0216). Eine Unmöglichkeit der Ermittlung der…
…jemand in Kenntnis einer rechtlichen Unmöglichkeit von vorneherein hohe Beträge in ein Projekt investiere und sein Einfamilienhaus mit Hypotheken belaste. Die Frühstückspension sollte durch das Ehepaar Pr geleitet werden. Dass das Projekt Frühstückspension ordentliche Gewinne abgeworfen hätte, sei schon aus der angeführten Prognoserechnung zu ersehen…
…nie einen Verbrauch aufgezeichnet. Infolge Unmöglichkeit der Ermittlung des Wasserbezugs für den Zeitraum 12.Dezember 2014 bis 6.November 2015 nach verbindlichen Anzeigen gemäß § 11 Abs. 1 WVG (=Wasserversorgungsgesetz), LGBl. für Wien Nr.10/1960, in der geltenden Fassung, hatte das Magistrat der Stadt Wien…
…gemäß Art. 7 B-VG bzw. Art. 2 StGG: "Anerkennt man die Unmöglichkeit der gesetzlich gedeckten Umrechnung von Reichsmark in Euro so ist sachlich nicht zu rechtfertigen, warum eine Person, die (deren Vorfahren) im Jahr 1946 ein Haus für einen Schillingbetrag gekauft hat, schlechter gestellt…
…Bekämpft wird die zwingende pauschale Ermittlung der ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 42 Abs 2 InvFG, gegen die verfassungsrechtliche und unionsrechtliche Bedenken vorgetragen werden. Die Beschwerdepunkte, denen das Finanzamt bereits mit Beschwerdevorentscheidung Rechnung getragen hat, stehen ebenso außer Streit wie der im gegenständlichen Beschwerdeverfahren außer Streit gestellte…
…in der 2.Phase eine Valorisierung von 2 % unterstellt worden sei. Auch die angenommenen Kosten für Sanierung und Standardanhebung leerer Tops seien in Anlehnung an die vom Wohnfonds Wien förderbaren Gesamtbaukosten für im Standard anzuhebende Wohnungen und aus marktüblichen Erfahrungswerten ermittelt worden. Zur Ermittlung des…
…mwN). 3.1. Zu Spruchpunkt I. 3.1.1. Einkommensteuer 2021 Gemäß § 34 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben (§ 18) außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen kumulativ erfüllen: Sie muss außergewöhnlich sein (Abs. 2)…
…bezogen noch eine amtliche Bescheinigung gemäß § 35 Abs. 2 EStG 1988 zum Nachweis der krankheitsbedingten Unmöglichkeit der eigenen Haushaltsführung erbracht. Den Ausführungen in der Beschwerdevorentscheidung, dass die Hinweise auf die pflegerische Kernkompetenz laut Gesundheits- und Krankenpflegegesetz ins Leere gehen, da die eigenverantwortliche Erhebung des Pflegebedarfs…
…allein auf der objektiven Voraussetzung der Unmöglichkeit der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen (VwGH 13.9.2006, 2002713/0105; 28.2.1995, 94/14/0157;). Beide Pflichten (amtswegige Ermittlungspflicht und Offenlegungspflicht der Partei) bestehen grundsätzlich nebeneinander und schließen einander nicht aus. Die amtswegige Ermittlungspflicht besteht…
…die Beschwerden des A und der B-GmbH, FNbbb, XXXB, beide vertreten durch Mag. Franz Doppelhofer, Rechtsanwalt, Mitterstraße 177, A-8055 Graz-Seiersberg, vom 28. Februar 2019 gegen die am 30. Jänner 2019 erfolgte Durchführung einer aufgrund einer Europäischen Ermittlungsanordnung des Finanzamtes Passau vom 30…
…Überlegungen der Verfahrensökonomie mögen Erhebungen hinsichtlich geringfügiger Beträge unzweckmäßig erscheinen lassen. Die rechtliche Folgerung verwaltungsökonomischer Gesichtspunkte kann allerdings nicht darin bestehen, sich über vorgelegte Beweismittel hinwegzusetzen und Abgaben im Schätzungswege festzusetzen (VwGH 03.08.2004, 2001/13/0022). "Unmöglichkeit" der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen…
…Überlegungen der Verfahrensökonomie mögen Erhebungen hinsichtlich geringfügiger Beträge unzweckmäßig erscheinen lassen. Die rechtliche Folgerung verwaltungsökonomischer Gesichtspunkte kann allerdings nicht darin bestehen, sich über vorgelegte Beweismittel hinwegzusetzen und Abgaben im Schätzungswege festzusetzen (VwGH 03.08.2004, 2001/13/0022). "Unmöglichkeit" der Ermittlung oder Berechnung der Besteuerungsgrundlagen…
…Behörde hat - im Rahmen ihrer Pflicht zur amtswegigen Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes (§ 115 BAO) - ein Gutachten eines Sachverständigen auf seine Richtigkeit, Vollständigkeit und Schlüssigkeit hin zu prüfen und ist dabei auch gehalten, sich im Rahmen der Begründung des Bescheides mit dem Gutachten auseinander zu setzen…
…auf der objektiven Unmöglichkeit der zuverlässigen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen, wobei unmaßgebend bleibt, ob den Abgabepflichtigen ein Verschulden an der lückenhaften bzw. mangelhaften Darstellung der Besteuerungsgrundlagen trifft oder nicht. Ziel der Schätzung muss stets die sachliche Richtigkeit des Ergebnisses sein, dh. sie soll der Ermittlung derjenigen…