…einem Zeitpunkt, in dem der Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, aber noch nicht vollstreckbar ist, Sicherungsmaßnahmen zu setzen. Nach einem Aktenvermerk vom 8. Februar 2001 ist eine Besicherung des Betrages von S 707.172,00 laut Sicherstellungsauftrag in Österreich mangels Vermögens der Bw. nicht…
…Jahren 1992/93 bei der O-GmbH gelagert worden seien. Dies zum Zwecke der Besicherung einer Forderung im Ausmaß von 1,366.664 S, welche die O-GmbH gegenüber GKF gehabt habe. Diese Forderung an GKF scheine in den Buchhaltungen der Folgejahre nicht mehr auf…
…der Interpretation des österreichischen KStG auszugehen. e) Rechtliche Unmöglichkeit der verdeckten Gewinnausschüttung: Wie oben in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt, wurden durch zwei Verpfändungserklärungen vom 25. Juli 1990 bzw. 18. Dezember 1990 sämtliche Anteile der B. Holding sowie auch der A. GmbH zur Besicherung der Kredite der…
…auszugehen. e) Rechtliche Unmöglichkeit der verdeckten Gewinnausschüttung: Wie oben in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt, wurden durch zwei Verpfändungserklärungen vom 25. Juli 1990 bzw. 18. Dezember 1990 sämtliche Anteile der B Holding GmbH sowie auch der A GmbH zur Besicherung der Kredite der B Holding GmbH verpfändet…
…dass der Rechtswidrigkeitszusammenhang (Kausalität) im vorliegenden Fall eindeutig nicht gegeben sei, da die Uneinbringlichkeit der rückständigen Abgaben eindeutig auf den Brand und die damit verbundene Unmöglichkeit der Weiterführung des Unternehmens zurückzuführen sei. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Bescheid vom 17.3.2008 als unzulässig…
…berechtigtem Organ der Gesellschaft nicht eingefordert worden wäre. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bw. in seinem Schreiben vom 11. Februar 2011 mit, dass er von Anfang an entschlossen gewesen wäre, seine steuerlichen Verpflichtungen wahrzunehmen und umgehend, nachdem er die Unmöglichkeit der Ausführung der ihm…
…innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der…
…erhaltenen ständigen Rechtsprechung des VwGH fällt es nämlich einem Vertreter im Sinne der §§ 80ff BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne auszahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet. Die Ausführungen des Bw. hinsichtlich der faktischen Unmöglichkeit der Kürzung der Lohnauszahlung…
…in der die betreffende Person noch Gesellschafter war (vgl. z. B. OGH 22.4.1999, 6 Ob 323/98p). Somit kann von einem Beweisnotstand aufgrund der Unmöglichkeit einer Beschaffung von Geschäftsunterlagen der GmbH auf legalem Weg keine Rede sein. Im Übrigen ist auf das Erkenntnis…
…sowie die Vereinbarungen über Laufzeit, Verzinsung, Modalitäten der Rückzahlung und Besicherung dieses Darlehens vorzulegen und geeignete Unterlagen zur Glaubhaftmachung des Berufungsbegehrens, dass der von der Bw. angeführte Prozess der wirtschaftliche Grund für die strittige Darlehensgewährung war, beizubringen. Mit Schreiben vom 27. Mai 2003 teilte die…
…innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der…
…dies angesichts der Abwesenheit beider Geschäftsführer möglich und erforderlich" gewesen wäre, nicht zuletzt auf Grund der faktischen Unmöglichkeit wegen der fast durchgehenden Auslandsaufenthalte (Rechtfertigung des Bw. ebenfalls im Schreiben vom 4. Mai 2007), muss ihm ein Überwachungsverschulden zur Last gelegt werden. Nach der ständigen Rechtsprechung…
…FE sei daher in der Lage gewesen den Banken zumindest teilweise die Grundstücke zur Besicherung von Krediten anzubieten. Die Gesellschaft habe auch FE über das Verrechnungskonto Darlehen gewährt, wiewohl sie nach ihren Angaben in den Jahren 1981 bis 1983 nicht in der Lage gewesen sein…
…worden. Aus diesem Umstand könne der Bw. daher keine Pflichtverletzung vorgeworfen werden. In Gesprächen mit dem Finanzamt sei die finanzielle Lage der GmbH erörtert und auf die Liquiditätsproblematik noch vor Konkurseröffnung hingewiesen worden. Abschließend werde auf die Unmöglichkeit des Verlangens der Nichtbegünstigung von Gläubigern hingewiesen…
…die Unmöglichkeit der termingerechten Abgabenentrichtung wider die tatsächlichen Gegebenheiten mit bloß saisonalen Schwankungen begründet hat (Ritz, BAO², § 9 Tz. 14 mit Hinweis auf VwGH 24.10.1990, 90/13/0087). Ist wie im Berufungsfall erwiesen, dass bei der Gesellschaft im haftungsgegenständlichen Zeitraum noch liquide Mittel…
…Betrieb der Bw ohne klare Rückzahlungs- und Zinsenvereinbarung bzw. Besicherung überlassen worden und tatsächlich jahrelang unverzinst geblieben. Da eine derartige Gestaltung den in den EStR Rz 1214ff angeführten Mindestvoraussetzungen für Darlehen nicht entspreche, sei die Anerkennung versagt worden. In der Berufung gegen die aufgrund der…
…der auch auf die Haftung nach § 11 BAO als "Besicherungsinstitut" hinweist). Es handelt sich um eine unbeschränkte Primärhaftung (vgl. z.B. Stoll, BAO-Kommentar, 144). Zunächst ist festzuhalten, dass mit Beschluss des Landesgerichtes vom 29. Juli 2005, AZ. 11, über die Firma A-GmbH der…
…zur Besicherung ist aber wohl damit erklärbar, dass die L. Handels-GmbH, deren Geschäftsführerin Margit P. war, als Käuferin bereit war mit Karl Willibald P. einen Mietvertrag abzuschließen, wodurch das Wohnbedürfnis des Ehepaares P. gesichert war. Die Bw. führt in diesem Zusammenhang in der Berufungsschrift…
…den Besicherungs-Sparbüchern - gelangt sein soll. Man überlegt kritisch, ob meine Mandantin Gelder in Höhe von ca. 1, 7 Millionen öS besessen haben kann, findet jedoch nichts dabei, ihr 25 Millionen öS ohne nähere Erläuterung zuzuordnen und ihr dafür Steuern anzulasten. Es ist der Bp…
…2001 | | 1.626.732,00 | | 0 % Ergänzend wurde noch angeführt, dass zur Erfüllung der abgabenrechtlichen Pflichten der Geschäftsführer durch eine hypothekarische Besicherung vorgesorgt hätte. In einer weiteren Aufstellung wurde Folgendes dargelegt: | Fällige Abgaben per 31.1.2001 | | |…