…einem Zeitpunkt, in dem der Anspruch zwar dem Grunde nach feststeht, aber noch nicht vollstreckbar ist, Sicherungsmaßnahmen zu setzen. Nach einem Aktenvermerk vom 8. Februar 2001 ist eine Besicherung des Betrages von S 707.172,00 laut Sicherstellungsauftrag in Österreich mangels Vermögens der Bw. nicht…
…Jahren 1992/93 bei der O-GmbH gelagert worden seien. Dies zum Zwecke der Besicherung einer Forderung im Ausmaß von 1,366.664 S, welche die O-GmbH gegenüber GKF gehabt habe. Diese Forderung an GKF scheine in den Buchhaltungen der Folgejahre nicht mehr auf…
…Ermessensübung sei von der Abgabenbehörde nicht begründet worden. Bei richtiger Ermessensübung iSd § 20 BAO wäre die durch die lange verstrichene Zeit (vgl. z.B. VwGH 18.10.1995, 91/13/0037, 0038; 3.9.2008, 2006/13/0159) versursachte Gefährdung bzw Unmöglichkeit der Einbringung beim…
…der Interpretation des österreichischen KStG auszugehen. e) Rechtliche Unmöglichkeit der verdeckten Gewinnausschüttung: Wie oben in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt, wurden durch zwei Verpfändungserklärungen vom 25. Juli 1990 bzw. 18. Dezember 1990 sämtliche Anteile der B. Holding sowie auch der A. GmbH zur Besicherung der Kredite der…
…Tatbestände wie etwa die Unmöglichkeit der Leistung (§878 ABGB), den Erfüllungsverzug (§918 ABGB) oder einen Gewährleistungsanspruch (§ 922 ABGB) gestützt werden. Unter Vertragsbestimmungen iSd § 17 Abs.1 Z 2GrEStG sind alle Bestimmungen des Vertrages zu verstehen, von deren Erfüllung nach dem Willen der Vertragsparteien die Wirksamkeit…
…aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner…
…Nachweises der Unmöglichkeit der Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten wegen nicht ausreichend vorhandener liquider Mittel bzw. nicht vorhandener Mittel zur Abgabenentrichtung hingewiesen wurde. Das alleinige Beschwerdevorbringen des Bf. bezieht sich auf den seiner Meinung nach gültig zustande gekommen außergerichtlichen Ausgleich zwischen der Abgabenbehörde und der Primärschuldnerin…
…der Beschwerdevorentscheidung vom 28.6.2016, denen insoweit Vorhaltecharakter zukommt, auf das Erfordernis zur Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises bzw. eines Nachweises der Unmöglichkeit der Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten wegen nicht ausreichend vorhandener liquider Mittel bzw. nichtvorhandener Mittel zur Abgabenentrichtung hingewiesen wurde. Wenn der Bf. mit der…
…auszugehen. e) Rechtliche Unmöglichkeit der verdeckten Gewinnausschüttung: Wie oben in der Sachverhaltsdarstellung dargestellt, wurden durch zwei Verpfändungserklärungen vom 25. Juli 1990 bzw. 18. Dezember 1990 sämtliche Anteile der B Holding GmbH sowie auch der A GmbH zur Besicherung der Kredite der B Holding GmbH verpfändet…
…dass der Rechtswidrigkeitszusammenhang (Kausalität) im vorliegenden Fall eindeutig nicht gegeben sei, da die Uneinbringlichkeit der rückständigen Abgaben eindeutig auf den Brand und die damit verbundene Unmöglichkeit der Weiterführung des Unternehmens zurückzuführen sei. Das Finanzamt wies diese Berufung mit Bescheid vom 17.3.2008 als unzulässig…
…berechtigtem Organ der Gesellschaft nicht eingefordert worden wäre. In Beantwortung dieses Vorhaltes teilte der Bw. in seinem Schreiben vom 11. Februar 2011 mit, dass er von Anfang an entschlossen gewesen wäre, seine steuerlichen Verpflichtungen wahrzunehmen und umgehend, nachdem er die Unmöglichkeit der Ausführung der ihm…
…innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Wesentliches Ermessenskriterium ist die Vermeidung eines endgültigen Abgabenausfalles. Aus dem auf die Hereinbringung der Abgabenschuld beim Haftenden gerichteten Besicherungszweck der Haftungsnorm folgt, dass die Geltendmachung der…
…aus. Wenn der Beschwerdeführer die Höhe der Haftungssumme und die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung…
…aus. Wenn der Beschwerdeführer die Höhe der Haftungssumme und die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung…
…aus. Wenn der Beschwerdeführer die Höhe der Haftungssumme und die Unmöglichkeit der Berichtigung im Rahmen seiner finanziellen Mittel als Billigkeitsgrund ins Treffen führt, ist auf die ebenfalls ständige Rechtsprechung hinzuweisen, wonach Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften des Haftungspflichtigen - auch im Zusammenhang mit der Ermessensübung…
…Besicherungszweck der Haftungsnorm folge, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform sei, wenn die betreffende Abgabe beim Primärschuldner uneinbringlich sei (vgl. E VwGH vom 25.06.1990, 89/15/0067). Letzteres stehe hier fest. Es sei daher spruchgemäß zu entscheiden gewesen. Mit der…
…eingewendeten Unmöglichkeit der Erbringung eines Gleichbehandlungsnachweises mangels vorhandener Unterlagen ohnehin keine Bedeutung zukommt. Die übrigen haftungsgegenständlichen Selbstbemessungsabgaben betreffen ebenfalls Fälligkeiten vor dem Ausgleichsverfahren oder zwischen Ausgleichs- und Konkursverfahren und wurden zwar vom Bf. selbst gemeldet, jedoch nicht entrichtet. Wird eine Abgabe nicht entrichtet, weil der…
…Und hierdurch die Einhaltung der gesetzlich auferlegten Pflicht nur mit Verletzung einer anderen Verpflichtung möglich gewesen wäre. Eine erhöhte Vorsicht aufgrund bereits regelmäßiger und/oder andauernder Liquiditätsunterdeckungen war nicht gegeben. Für den vorliegenden Fall, in dem die erstmaligen Unmöglichkeit der vollständigen Auszahlung von Nettolöhnen und…
…erhaltenen ständigen Rechtsprechung des VwGH fällt es nämlich einem Vertreter im Sinne der §§ 80ff BAO als Verschulden zur Last, wenn er Löhne auszahlt, aber die darauf entfallende Lohnsteuer nicht an das Finanzamt entrichtet. Die Ausführungen des Bw. hinsichtlich der faktischen Unmöglichkeit der Kürzung der Lohnauszahlung…
…Der Sohn des Abgabepflichtigen, CD, habe anlässlich seiner Zeugeneinvernahme nach Belehrung über die strafrechtlichen Folgen einer falschen Aussage ausgesagt, dass er keine finanziellen Belastungen habe. Im Kreditvertrag sei aber gerade CD angeführt, der im Zuge der Kreditgewährung zur Besicherung des Darlehens eine Lebensversicherung über 625…