…Verletzung abgabenrechtlicher Zahlungsverpflichtungen nicht verborgen bleibt. Die Behauptung völliger Unkenntnis zollrechtlicher Belange kann den Geschäftsführer einer GesmbH schon deswegen nicht exkulpieren, weil ein Mindestmaß an Überwachung des mit der Wahrnehmung dieser Belange betrauten angestellten Personals für den allein verantwortlichen Geschäftsführer, als gesetzliches Vertretungsorgan der Gesellschaft…
…Die zollamtliche Überwachung, die als besonderer Status der Waren verstanden werden kann, begründet Organisationsrechte der Zollbehörde zur Realisierung zollrechtlicher Belange und ist Voraussetzung für konkrete Amtshandlungen. Für den Verbringer beinhaltet die zollamtliche Überwachung grundsätzlich die Verpflichtung, verbrachte Waren unverzüglich und unverändert der konkreten zollamtlichen Erfassung…
…die gebotenen Sorgfalt, sollten zollrechtliche Belange tatsächlich Gegenstand der Schulungsmaßnahme gewesen sei, bei Beteiligten dazu führen hätte müssen, sich beim Betriebsleiter bzw. Obmann des Vereines oder an sonst geeigneter Stelle gesichert zu erkundigen, zumal persönliche Unkenntnis grundsätzlich nicht gutgläubig zu machen vermag. Um Gewissheit über…
…Abs. 2 UStG 1994 der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht Genüge getan. Ob die Bf. Inhaberin eines AEO-Zertifikats ist und im Allgemeinen in zollrechtlichen Belangen sorgfältig handelt, ist in diesem Zusammenhang nicht entscheidend, da es letztlich auf die Umstände des Einzelfalles ankommt (Ruppe, UStG3…
…Zolldokumentation unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes und im Rahmen der allgemein verbindlichen Normen zu beachten sein, dass er eine Direktive sowohl für die mit zollrechtlichen Belangen in Berührung kommenden Personen als auch für die im Weisungszusammenhang tätigen Behörden darstellt. Im vorliegenden Fall ist zu bemerken…
…Dokumente nicht erkannt worden war, es fehle ihnen an Erfahrung mit Zolldokumenten. Er selbst habe in langjähriger Berufserfahrung und steuerlicher Betreuung zahlreicher Gastronomiebetriebe noch nie mit zollrechtlichen oder verbrauchsteuerrechtlichen Belangen zu tun gehabt. Y habe ihm einen allgemeinen steuerlichen Auftrag erteilt, die klassischen Dienstleistungen wie…
…wodurch infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches nach Art. 204 Abs.1 lit.a ZK die Eingangsabgaben nicht bis zum Beginn dieser bestimmungswidrigen Verwendung vorgeschrieben werden konnten. W hat hiedurch eine Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs.3 FinStrG begangen. II. Die…
…dass nach Art. 10 Abs. 3 der 6. MWSt-RL die zollrechtlichen Vorschriften über den Steuertatbestand und den Steueranspruch selbst auf solche eingeführte Gegenstände, die keinen gemeinschaftlichen Abgaben unterliegen, anzuwenden sind. Vor dem Hintergrund dieser engen Verknüpfung des Einfuhrumsatzsteuerrechts mit dem Zollrecht, die durch die…
…o.) zur Verantwortung gezogen hätte werden müssen, zumal eine zollrechtliche Behandlung der Causa der (auftragnehmenden) Spedition Le. (und somit dem Beschuldigten) nicht aufgetragen worden war. Im Ergebnis macht der Berufungswerber daher zusammenfassend geltend, dass die belangte erstinstanzliche Behörde (Zollamt Kl. ) unzweifelhaft zu Unrecht eine Geldstrafe…
…Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 19. Juli 2001 als unbegründet abgewiesen. In der Begründung führte die belange Behörde Folgendes aus: Was ein allenfalls verabsäumtes Parteiengehör anbelange, habe der Berufungswerber Gelegenheit dazu in der Berufung Stellung zu nehmen, weshalb der Mangel als saniert anzusehen sei…
…zollrechtstechnische Abwicklung vornehmen werde. Es könne daher nicht dem Beschuldigten angelastet werden, wenn dem beauftragten Speditionsunternehmen die entsprechenden zollrechtlichen Bestimmungen unbekannt waren. Die Feststellung des Senates, als Unternehmer schütze ihn die Unkenntnis nicht, da es für ihn ein Leichtes gewesen wäre, bei der Zollbehörde Vorsprache…
…dass es sich bei den von ihm transportierten Zigaretten um Zigaretten handelte, hinsichtlich derer zuvor durch unbekannt gebliebene Täter das Finanzvergehen des Schmuggels begangen worden war. Der Angeklagte hatte den Auftrag und die Absicht diese insgesamt 17.500 Stangen Schmuggelzigaretten an weitere Täter die diese…
…J. kennen wollen, stützen. Es stelle sich die Frage, welches Vergehen die Beschwerdeführerin begangen haben soll bzw. an welchen Malversationen sie beteiligt gewesen sein soll. Gemäß Artikel 203 Abs. 3 zweiter Anstrich des Zollkodex seien Zollschuldner die Personen, die an dieser Entziehung beteiligt waren, obwohl…
…KG, 5400 Hallein, Bahnhofstraße 5, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 31. August 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 31. Juli 2009, StrNr. 002, über…
…fällig wurde (zu ergänzen: von den Zollbehörden aber in Folge Unkenntnis von diesen Gegebenheiten tatsächlich nicht festgesetzt werde konnte), und hiedurch Finanzvergehen des Schmuggels nach § 35 Abs. 1 FinStrG (in der damals geltenden Fassung) (bzw. der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs.2 FinStrG) begangen…
…niedrigere Rechnung zur Vorlage gebracht habe und sei ihr diese Unkenntnis auch nicht vorwerfbar. Zur Entscheidung wurde erwogen: Gemäß § 36 Abs.2 FinStrG macht sich der fahrlässigen Verkürzung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer fahrlässig unter Verletzung einer zollrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Verkürzung…
…B. anwesend gewesen, die vollständig und korrekt übersetzt und das Protokoll rückübersetzt habe und nicht befangen gewesen sei. Der festgestellte Sachverhalt gründe sich im Wesentlichen auf die Erhebungsergebnisse, die Sicherstellungen sowie die am 8.3.2011 noch vollumfassende und reumütig geständige Verantwortung des Besch. Aus…
…Für die belangte Behörde bestand somit keine gesicherte Gläubigerposition. Nur bei gleichen Gläubigerchancen und Gläubigerrisiken wäre die Nichtberücksichtigung der besonderen Umstände eines Falles ermessensfehlerhaft gewesen. Das Fehlen eines Wohnsitzes in Österreich, die Unkenntnis des Aufenthaltsortes des Herrn CC und die Nichtbezahlung der Abgabenschuld rechtfertigen es…
…Auch dem Beschuldigten ist dieses Basiswissen zuzusprechen, zumal er sich selbst offenkundig intensive Gedanken über den zollrechtlichen Status des Fahrzeuges gemacht hat (siehe seine Angaben vor dem Spruchsenat, wonach sein eigentliches Anliegen bei seiner Informationsaufnahme vor Beginn des unechten Dreiländerverkehrs die Anmeldung des Fahrzeuges in…
…befand sich im zollrechtlich relevanten Reiseverkehr. Und die Voraussetzungen für eine abgabenfreie Einfuhr von in Drittländern zugelassenen Kraftfahrzeugen in das Zollgebiet der Europäischen Union gelten für alle Reisenden (sinngemäß: die gleiche Tätigkeit ausübend, nämlich ein Kraftfahrzeug als Rückware einbringend) gleichermaßen. Die Unkenntnis der geltenden Vorschriften…