…Geschäftsübernahmen gemäß § 142 UGB (gleich wie früher § 142 HGB) erfüllen, soferne inländische Grundstücke betroffen sind, aufgrund der eintretenden Universalsukzession, die einen Übergang des bisherigen Gesamthandeigentums in das Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters bewirkt, nach ständiger Rechtsprechung (VwGH 19.1.1994, 93/16/0139, vom 23.2…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch WTT Wirtschaftstreuhand Tirol GmbH & Co. KEG, 6020 Innsbruck, Rennweg 18, vom 23. Februar 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 25. Jänner 2007 betreffend Festsetzung von Aussetzungszinsen entschieden: Die Berufung wird gemäß…
…142 HGB stattgefunden. Die Anwachsung bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschaft ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschaft kraft Universalsukzession ( VwGH vom 18. November 1993, Zl. 92/16/0109…
…erklärt werden, das Geschäft ohne Liquidation mit Aktiven und Passiven zu übernehmen." Die Übernahme gemäß § 142 HGB bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (vgl. VwGH 21.12.2000, 2000/16…
…herrschender Lehre und Judikatur auch im Vertragswege stattfinden und bewirkt einerseits die Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch die übernehmende Gesellschaft ohne Liquidation fortgeführt wird, und andererseits den Eintritt der übernehmenden Gesellschaft in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschaft kraft Universalsukzession ( VwGH vom 18. 11. 1993…
…vertragliche Regelung aber, anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters (bzw. hier der beiden Kommanditisten) bewirkt die Vollbeendigung der Gesellschaft, deren Geschäft ohne Liquidation fortgeführt wird sowie den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschafter im Wege der Universalsukzession (Nowotny-Zetter, HGB14, § 142 Anmerkungen…
…Komplementärin übertragen. Eine Geschäftsübernahme gemäß § 142 HGB durch vertragliche Regelung anlässlich des Ausscheidens eines Gesellschafters bewirkt die Vollbeendigung der Gesellschaft, deren Geschäft ohne Liquidation fortgeführt wird sowie den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in alle Rechtspositionen der früheren Gesellschafter im Wege der Universalsukzession (Nowotny-Zetter, HGB14, §…
…möglich. Aus der Wortfolge des § 111 (1) AlkStG "wer am Tag vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes berechtigt war" ergebe sich eindeutig, dass nur im Wege der Universalsukzession - also Erbschaft - und nur auf eine Person dieses Recht übergehen könne. So sei etwa im § 55 (4) AlkStG vorgesehen…
…7 Nr. 9 bis 11) in Alleineigentum des übernehmenden Gesellschafters überging. Da dem übernehmenden Gesellschafter vor Verwirklichung der Universalsukzession gemäß § 142 HGB kraft der Konstruktion des Vermögens einer Personenhandelsgesellschaft als Sondervermögen kein Alleineigentum an den zum Gesellschaftsvermögen gehörenden Liegenschaften zustand, hat die belangte Behörde zu…
…BAO ³, § 93, Tz 24, VwGH 24.3.1993, 88/07/0072). Mit der Einantwortung tritt die Universalsukzession des Erben nach dem Erblasser ein. Der Zustand des ruhenden Nachlasses hört auf; Besitz, Eigentum, Forderungen und sonstige Rechte gehen auf den Erben über, er erlangt die…
…§ 273 Anm. 6; Verwaltungsgerichtshof vom 3.7.2003, 2003/15/0024 und vom 21.12.1999, 95/14/0095). Mit der Einantwortung tritt die Universalsukzession des Erben nach dem Erblasser ein. Der Zustand des ruhenden Nachlasses hört auf; Besitz, Eigentum, Forderungen und sonstige Rechte gehen…
…von der Position "Guthaben bei Banken abgezogen werden müssen; dies wurde sich aus seiner Stellung als Alleinerbe sämtlicher Sparbücher im Wege der Universalsukzession und aus dem lediglich schuldrechtlichen Anspruch der Vermächtnisnehmerin gegenüber den Erben ergeben. Der vom Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern vorgenommene Abzug bei…
…Verschmelzungsvertrages vom 28.8.1998 die E -AG (FN 46284 s) mit der A-AG (FN 148393 a; die Bw) verschmolzen wurde (Universalsukzession). Die Einsichtnahme in das Firmenbuch hat ergeben, dass die E -GmbH in die E -AG umgewandelt wurde (im Firmenbuch eingetragen am 28…
…im Firmenbuch erfolgte am 18.10.1997, gleichzeitig wurde die I-GmbH aufgelöst und gelöscht. Das Charakteristikum einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz besteht darin, dass das Unternehmen der Gesellschaft im Wege der Universalsukzession auf einen neuen Rechtsträger übergeht. Mit der Eintragung im Firmenbuch wird die…
…das sind S 1,755.106,04 zu erhalten hatte. Aufgrund der Einantwortung, mit der die Universalsukzession der erblasserischen Söhne als Erben nach der Erblasserin eingetreten war, stellte die AG als betreibende Partei das in Rede stehende Begehren auf die Erben von R als verpflichtete…
…daher als unzulässig zurückzuweisen (Ritz, a.a.O., Tz 6 zu § 273). Das Charakteristikum einer Umwandlung nach dem UmwG besteht darin, dass das Unternehmen der Gesellschaft wie bei einer Fusion im Wege der Universalsukzession auf einen neuen Rechtsträger übergeht (Koppensteiner, GmbH-Gesetz, Kommentar, 2. Auflage…
…Vollbeendigung der Personengesellschaft, deren Geschäft durch den übernehmenden Gesellschafter ohne Liquidation fortgeführt werde und andererseits den Eintritt des übernehmenden Gesellschafters in die Rechtsposition der früheren Gesellschaft kraft Universalsukzession bewirke. Ein Weiterbestehen der Gesellschaft und damit ein Zurückbehalten einzelner Vermögensteile sei damit nicht denkbar. Gegenstand des…
…das - einzig vorhandene - Grundstück EZ1 im grundbücherlichen Alleineigentum des Kommanditisten und Übergebers I steht und damit kein Gesamthandeigentum der KG darstellt, welches etwa im Wege der Universalsukzession vom Rechtsträger KG auf den Bw übergegangen wäre. Es handelt sich dabei vielmehr um Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters I…
…HGB (in der vor dem HaRÄG geltenden Fassung) hin. Auch eine solche bewirkt nach herrschender Lehre und ständiger Judikatur eine Universalsukzession und verwandelt das bisherige im Gesamthandeigentum stehende Gesellschaftsvermögen in Alleineigentum des Übernehmers (VwGH 21.12.2000, 2000/16/0563). Da sowohl bei einer Übernahme…
…19 Abs. 1 BAO gehen bei Gesamtrechtsnachfolge die sich aus Abgabenvorschriften ergebenden Rechte und Pflichten des Rechtsvorgängers auf den Rechtsnachfolger über. Für den Umfang der Inanspruchnahme des Rechtsnachfolgers gelten die Bestimmungen des bürgerlichen Rechtes. Gesamtrechtsnachfolge (Universalsukzession) liegt insbesondere bei Erbfolge (§ 547 ABGB) vor. Wer Erbe…