…2011/15/0047; VwGH 28.2.2012, 2009/15/0105). Absicht des Gesetzgebers bei Verabschiedung des AbgÄG 2004 war es nämlich, die Berücksichtigung von Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen als vorweggenommene Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten zu ermöglichen (vgl ErläutRV 686 BlgNR, XXII. GP, 11). Um als vorweggenommene…
…199,- für einen Sprachkurs als Werbungskosten gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 als Umschulungsmaßnahmen im Jahr 2008. Die Rechtsgrundlagen stellen sich wie folgt dar: Gemäß § 16 Abs.1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen…
…als Werbungskosten beantragt worden. Strittig ist im vorliegenden Fall, ob die vom Bw. im Kalenderjahr 2005 getätigten Ausgaben für die Kurskosten Ausbildung zum Masseur Aufwendungen für eine umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 darstellen und als Werbungskosten berücksichtigt werden…
…erklären.) Das Finanzamt erließ eine abweisende, mit 18. Oktober 2006 datierte Berufungsvorentscheidung (ANV-Akt Bl 32/05). Aufwendungen für Umschulungsmaßnahmen seien dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend seien, dass sie einen Einstieg in eine neue berufliche Tätigkeit ermöglichten, die mit der bisherigen Tätigkeit nicht verwandt…
…und fristgerecht Berufung. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 10 könnten Aufwendungen für Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen die auf eine tatsächliche Ausübung eines Berufes abzielen würden, als Werbungskosten abgezogen werden. Darunter seien unter Verweis auf die ständige Rechtsprechung (u.a. VwGH 1.3.2007, 2006/15…
…verwandt sei, sodass die Ausbildungskosten nicht als Werbungskosten abzugfähig seien. Gegen diesen Bescheid brachte der Bw. innerhalb offener Frist das Rechtsmittel der Berufung ein mit der Begründung, dass seit 2003 auch umfassende Umschulungsmaßnahmen, die eine Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermöglichen würden, abzugsfähig seien. Daher…
…Abs. 1 Z 10 EStG 1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2004 (erstmalig anzuwenden bei der Veranlagung für das Kalenderjahr 2003) seien nunmehr auch Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten zu berücksichtigen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 21. Juni 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Der angefochtene Bescheid und die Berufungsvorentscheidung werden gemäß § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl Nr. 1961/194 idgF, unter…
…Informationen zum Lehrgang seien der Internetseite des Ausbildungsinstitutes zu entnehmen. Nach Abschluss der Ausbildung möchte sich die Berufungswerberin als Lebens- und Sozialberaterin sowie als Mal- und Gestaltungstherapeutin selbständig machen. Bei den Aufwendungen für diesen Lehrgang handle es sich somit um umfassende Umschulungsmaßnahmen im Sinne des …
…2004, BGBl I 2004/180, dürfen Aufwendungen für Ausbildungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen, als Werbungskosten in Abzug gebracht werden…
…beim Finanzamt, habe dieser keinerlei Angaben über die Höhe der zu erwartenden Einkünfte als Musiker gemacht. In der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid brachte der Bw. vor, dass sein Studium eine Umschulungsmaßnahme sei, die eine geänderte Tätigkeit in einem neuen Berufsfeld ermögliche und nach § 4 Abs…
…wurden die oa Kosten nicht anerkannt. Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 16 EStG 1988 Fort-, Ausbildungskosten oder Umschulungsmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten abgesetzt werden könnten. Laut vorgelegten Unterlagen sei ersichtlich, dass der Bw eine Ausbildung zum Psychotherapeuten machen würde. Das Finanzamt sei der Ansicht…
…vorliegt. Dies sei jedoch bei der Ausbildung des Bw. zum Diplom-Lebensberater zu verneinen. Der Bw. erhob gegen den Einkommensteuerbescheid 2005 Berufung. Die Werbungskosten hätten sich aus einer Umschulungsmaßnahme ergeben. Diese seien laut Rz. 358 der Lohnsteuerrichtlinien (LStR) dann abzugsfähig, wenn sie derart umfassend sind…
… 16 Abs. 1 Z 10 erster Satz EStG 1988 sind Werbungskosten auch Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Demgegenüber bestimmt…
…2004/180, sind Werbungskosten auch die Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Unter Werbungskosten sind beruflich veranlasste Aufwendungen oder…
…6.2007, RV/1912-W/06) der in Rede stehenden Aufwendungen auf Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastung für den Bw -diese sind dem Grunde nach zwar Aufwendungen für Aus- bzw. Fortbildungs- oder Umschulungsmaßnahmen und somit Werbungskosten iSd § 16 Abs.1 Z.10 EStG 1988, können aber…
…handelt. Die Bw. macht Kosten des Bachelorstudiums " Lehramt (LA) der evangelischen Religion" geltend (siehe Studienblatt Wintersemester 2008/09, AS 21, und Auflistung der Prüfungsergebnisse AS110ff). Umschulungsmaßnahmen im Rahmen eines Bachelorstudiums sind als umfassend iSd § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu beurteilen, da sie…
…Ausbildung mittlerweile erfolgreich abgeschlossen und den einschlägigen Gewerbeschein gelöst. Mit einer Einnahmenerzielung sei erstmals 2008 zu rechnen. Sie werde ihren Beruf als Bankangestellte - wie von Anfang an vorgesehen - schrittweise reduzieren. Es liege somit eine umfassende Umschulungsmaßnahme vor, welche auf die tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des H.S.R., geb. xy, I.StGx, vom 4. März 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck, vertreten durch Dr. Günther Philipp, vom 23. Februar 2011 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
… 4 Abs. 4 Z 7 EStG 1988 sind Betriebsausgaben Aufwendungen für Aus- und Fortbildungsmaßnahmen, im Zusammenhang mit der vom Steuerpflichtigen ausgeübten oder einer damit verwandten beruflichen Tätigkeit und Aufwendungen für umfassende Umschulungsmaßnahmen, die auf eine tatsächliche Ausübung eines anderen Berufes abzielen. Aufwendungen für Nächtigungen sind…