…Abs 2 lit a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt. Gemäß § 33 Abs 3 lit b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben…
…Oktober 2004 bis Februar 2005) abgabenrechtlich zur StNr. 12 alleinverantwortliche Bw., indem jeweils unter Verletzung der Pflicht zur Abgabe einer (zutreffenden) Umsatzsteuervoranmeldung Vorauszahlungen iHv. 5,775,26 € (02 bis 09/2003) bzw. 10.319,13 € (08 bis 12/2004) nicht fristgerecht entrichtet und…
…beim Finanzamt abgegebene Umsatzsteuervoranmeldung eine Vorauszahlung in Höhe von € 528,27 auswies. Diese um genau € 1.000,00 verkürzte Meldung lässt nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates eindeutig auf eine vorsätzlich unrichtige Abgabe dieser Umsatzsteuervoranmeldung und auf eine wissentlich nicht zeitgerechte Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlung…
…genommen, dass die Voranmeldungen bzw. Vorauszahlungen nicht ordnungsgemäß bzw. fristgerecht vorgenommen wurden und habe es für gewiss gehalten, dass dadurch Abgabenverkürzungen bewirkt wurden. Dass sich der Bw. hinsichtlich der Umsatzsteuervoranmeldungen und der Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen auf einen Bekannten verlassen habe, sei als Schutzbehauptung zu werten…
…Geschäftsführer auch die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen der GmbH verfasst, die er für sieben Monate des Jahres 2001 und 2002 je mit einer Gutschrift eingebracht habe, ferner sei am 1. September 2003 für den Zeitraum April bis Juni 2003 eine Umsatzsteuervoranmeldung mit einer Vorauszahlung von € 110…
…von Umsatzsteuervoranmeldungen gewusst hat, da er sowohl vom Finanzamt schriftlich darauf hingewiesen wurde, als auch Frau L. immer wieder auf diese Verpflichtung aufmerksam gemacht hat. Demnach hat der Beschuldigte gewusst, dass die Umsatzsteuervorauszahlungen zu entrichten wären, mangels liquider Mitteln ist die Entrichtung der Vorauszahlungen unterblieben…
…ergibt sich, dass dieser für die Voranmeldungszeiträume April 2004 bis März 2007 weder Umsatzsteuervoranmeldungen termingerecht eingereicht noch bis zum Ablauf der jeweiligen Fälligkeitstage entsprechende Vorauszahlungen an Umsatzsteuer entrichtet hat. Diese Vorgänge hat die Finanzstrafbehörde im Zuge ihrer Ermittlungen teilweise entdeckt (nur teilweise offenbar deswegen, weil…
…entrichtet. Die Mehrzahl der solcherart nicht zum Fälligkeitstag entrichteten Zahllasten war betragsmäßig in etwa immer gleich hoch. Er hat sich übrigens nach verspäteter Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen und deren verspäteten Einreichung zusätzlich noch dazu entschlossen, die Vorauszahlungen auch nicht spätestens nach Berechnung derselben unverzüglich zu entrichten…
…als Einzelunternehmerin durch Nichtabgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen für die im angefochtenen Erkenntnis näher aufgelisteten Zeiträume unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in Höhe von insgesamt € 3.233,06 (das sind ATS 44…
…Juni bzw. 15. August 1997 weder eine Entrichtung der Zahllasten von S 24.297,00 bzw. S 115.219,00 noch die Einreichung entsprechender Umsatzsteuervoranmeldungen erfolgt, sodass die Abgabenbehörde mit entsprechenden Schätzungen vorging. Vorbringen gegen die Höhe der Schätzungen wurden offenkundig von US, der Ehegattin…
…sohin als Wahrnehmender deren steuerlichen Interessen, im Amtsbereich des Finanzamtes Salzburg-Land 1995 vorsätzlich Vorauszahlung an Umsatzsteuer betreffend den Voranmeldungszeitraum Februar 1995 in Höhe von S 2,067.560,-- nicht spätestens am 5 Tag nach Fälligkeit entrichtet, auch nicht zumindest die Abgabenschuld dem zuständigen Finanzamt…
…anzurechnen. Hat der Unternehmer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit nur in einem Teil der für die Heranziehung der Sondervorauszahlung maßgeblichen Kalendermonate ausgeübt, so ist die Summe der Vorauszahlungen dieses Zeitraumes in eine Jahressumme umzurechnen. Werden Voranmeldungen eingereicht, so haben die Unternehmer eine Durchschrift (Zweitschrift) anzufertigen…
…die Umsatzsteuer betrage für das erste Halbjahr 2011 1.408,27 Euro. Eine Umsatzsteuervoranmeldung oder weiterführende Aufzeichnungen werden nicht beigelegt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 13.12.2011 weist das Finanzamt die Berufung ab. Der Bw habe der Vorladung vom 24.11.2011 für 12.12.2011…
…die Berufungswerberin (Bw.), die von Deutschland aus ein Unternehmen betreibt, die Umsatzsteuervoranmeldung für den Voranmeldungszeitraum April bis Juni 2010 mit der Zahllast in Höhe von € 197.494,14 erst am 15. Februar 2011 beim Finanzamt Graz-Stadt eingereicht hat, hat das Finanzamt mit dem…
…1998, ergebenden Verpflichtung, wonach für den Fall, dass die Vorauszahlung nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet wird, eine Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen ist, die grundsätzliche Berechtigung zur Auferlegung eines Verspätungszuschlages nach Maßgabe des § 135 BAO jedenfalls gegeben. Bezüglich der Entschuldbarkeit der Verspätung wird von der Bw…
…beim Finanzamt eingelangt am 17.8.2009, übermittelte die Berufungswerberin berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen für die Monate Oktober 2008 bis Mai 2009, aus denen sich gegenüber den bisher geleisteten Vorauszahlungen eine Gutschrift von 16.047,00 € ergab. Die "Abweichungen" gegenüber den bisher eingereichten Voranmeldungen wurden mit…
…durch verspätete Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen und Nichtentrichtung bzw. verspätete Entrichtung der Umsatzsteuer, somit unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von den in § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen für die Monate Juni, Juli, September, Oktober und November 2002 eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer in der…
…wurde fristgerecht der Antrag gestellt, die Berufung der Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vorzulegen und ergänzend eingewendet, dass die Umsatzsteuervoranmeldung am 07.07.2003 laut Übernahmebestätigung eingereicht worden ist. Die Verschiebung der Abgabefrist von zwei auf einen Monat sei der Irrtum, der bei Bezahlung der…
…als Abgabepflichtiger im Sprengel des genannten Finanzamtes vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG 1994 entsprechenden Voranmeldungen (eine) Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) für den Monat Dezember 2003 iHv. 46.691,34 € bewirkt und dies nicht nur für möglich…
…Fa. G-GmbH sei elektronisch am 9. Februar 2005 eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Monat Dezember 2004 mit einer Gutschrift von € 2.011,45 eingebracht und am 10. Februar 2005 am Abgabenkonto verbucht worden. Zwischen der Anmeldung des Prüfers zu einer Außenprüfung am 22. Februar…