…oder der GmbH einerseits mit dem Geschäftsführer andererseits betreffend die Bezüge des WC für 1994, die bereits vor November 2001 existierte. 2.2.8.) Der Umlaufbeschluss der Gesellschafter der BXX GmbH, datiert vom Juni 1996 betreffend das Jahr 1995 lautet: Der Geschäftsführer WC erhalte für…
…setzte das Finanzamt mit dem nunmehr angefochtenen Gesellschaftsteuerbescheid vom 16. Dezember 2008 für die "Gewährung eines Kapitalzuschusses lt. Umlaufbeschluss vom 13. August 2008" gegenüber der Bw. Gesellschaftsteuer für den Kapitalzuschuss von € 5.000.000,00 in Höhe von € 50.000,00 mit der…
…mittels Bescheinigung der E-GmbH vom 6. März 2007 als abgeführt nachgewiesene Kapitalertragsteuer, die auf die in den Umlaufbeschlüssen vom 23.9.2004, 24.9.2004 und 5.11.2004 (Basis Jahresabschluss 2003) sowie vom 10.5.2005, 11.5.2005 und 14.6.2005…
…Der Bw. habe von der G-KEG seit dem Jahr 1997 keine Jahresabschlüsse erhalten und auch keine "Umlaufbeschlüsse hinsichtlich der Verwendung der Verluste oder Erträge für all diese Jahre" unterfertigt. Sollte die KEG in den Jahren 2006 und 2007 tatsächlich Einkünfte in der festgestellten Höhe…
…sei die Feststellung, dass nur die Generalversammlung über die Gewinnverwendung zu entscheiden habe. Der Gesellschaftsvertrag lasse ausdrücklich eine Beschlussfassung im Rundlaufweg zu. Die Umlaufbeschlüsse seien den eingereichten Kapitalertragsteueranmeldungen angeschlossen worden. Eine Bestimmung, wonach für eine Gewinnausschüttung Berechnungsgrundlagen erforderlich oder der Behörde vorzulegen wären, existiere nicht…
…bei derartigen Bedingungen einer fremden Person ein Darlehen in der Höhe von mehr als 5 Mio ATS gewährt. Die Betriebsprüfung nimmt zum Thema Umlaufbeschluss wie folgt Stellung: Zu Beginn der Betriebsprüfung (Mitte Jänner 2002) wurde eine schriftliche Rückzahlungsvereinbarung über das Verrechnungskonto von der Betriebsprüferin mehrmals…
…habe man beschlossen, die Mittel über die Gesellschaft fließen zu lassen. Mit dem - der im Jahr 1999 durchgeführten Betriebsprüfung vorgelegten - Umlaufbeschluss vom 16. Jänner 1994 sei dieser Weg der Finanzierung formell beschlossen worden. Der Rahmen für das Verrechnungskonto sei mit 5 Mio S vereinbart worden…
…gegeben seien und verweist dabei besonders auf das ihres Erachtens bestehende Unternehmerrisiko des Geschäftsführers. Über Ersuchen des Finanzamtes legte die Berufungswerberin Umlaufbeschlüsse über die Genehmigung der Jahresabschlüsse für die Jahre 1999 bis 2003 vor sowie eine Aufstellung über das Verhältnis der Geschäftsführervergütungen zu den Betriebsergebnissen…
…Sollwerts. Bei einem negativen Jahresüberschuss vor Steuern und vor der Geschäftsführer-Vergütung hat der Geschäftsführer in Höhe des negativen Überschusses einen Zuschuss an die Gesellschaft zu leisten. Mit Umlaufbeschluss vom 10.04.2000 (für das WJ 00/01) wurde folgendes festgelegt: Die Geschäftsführervergütung soll (lt…
…die Geschäftsführerbezüge seien in laufenden Monatsbeträgen ausbezahlt worden, sei falsch. Die Höhe der Geschäftsführerbezüge sei in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Unternehmenserfolg zu sehen. Dies werde durch Umlaufbeschlüsse belegt. Der Geschäftsführer bekomme keine Auslagenersätze und trage Betriebsausgaben, wie zB die Sozialversicherungsbeiträge, selbst. Über die Berufung wurde…
…datiert vom Dezember 1993, einen Dienstvertrag zwischen der GmbH und dem Geschäftsführer, datiert vom Mai 1994 und zahlreiche Umlaufbeschlüsse, die hauptsächlich in der Zeit zwischen 1994 und 2000 datiert waren. Als Entgelt des Geschäftsführers sei ein umsatzabhängiges Fixum in Höhe von 200.000 S - 1…
…1999 | 394.000 S | 2000 | 521.680 S Diese Einkünfte rührten nach seinen Angaben insbesondere von einer Generalvereinbarung vom Dezember 1993, einem Dienstvertrag aus dem Jahr 1994 und zahlreichen Umlaufbeschlüssen, die von ihren Unterzeichnern auf den Zeitraum 1994-2000 datiert worden waren…
…Dies sei insofern nicht richtig, dass der Geschäftsführerbezug stets im Rahmen eines Umlaufbeschlusses vom Gesellschafter der Berufungswerberin festgesetzt werde. Tatsache sei jedoch, dass auf Grund der schlechten Ergebnisse der Gesellschaft die Geschäftsführerbezüge sehr niedrig angesetzt worden seien bzw. dass im Jahr 2003 der Geschäftsführerbezug mit…
…27. Juni 2003 wurde die Bw. ersucht, den Geschäftsführervertrag, sämtliche Umlaufbeschlüsse für das Jahr 2000 nachzureichen, sowie zu begründen, warum auch gegen die offensichtliche Abfuhrdifferenz berufen wurde. Dieses Schreiben blieb unbeantwortet. Über die Berufung wurde erwogen: Es wird von folgendem entscheidungsrelevanten Sachverhalt ausgegangen: Die Geschäftsführerin…
…gewöhnlichen Geschäftstätigkeit) des jeweiligen Geschäftsjahres Deckung finden. Sollten die Geschäftsführerbezüge (Umsatzbeteiligung) im EGT keine Deckung finden, so gebührt dem Geschäftsführer für dieses Geschäftsjahr insoweit kein Entgelt. Bei ausreichender Liquidität der Gesellschaft kann der Geschäftsführer unterjährig Teilzahlungen für seinen Geschäftsführerbezug verlangen." Umlaufbeschluss vom 26. bzw. 30…
…Akontozahlungen in unterschiedlicher Höhe erfolgt. Mit nicht datierter Kurzmitteilung, beim UFS eingelangt am 23.6.03, übermittelte die steuerliche Vertretung der Bw Kopien der Umlaufbeschlüsse vom 19.2.2002 und 27.2.2003, mit welchen u.a. die Geschäftsführervergütungen für das Jahr 2001 (trotz Verlustes)…
…obwohl der Schuldner zahlungswillig ist, dann verfügt der Empfänger bereits ab diesem Zeitpunkt über den Betrag und gilt gleichzeitig als zugeflossen (VwGH 2000/14/0132). Im Zeitpunkt der Fassung des Umlaufbeschlusses wiesen zwar die betrieblichen Girokonten nicht die erforderlichen Guthabensstände aus, es war aber auch…
…sei seit 8. April 1997 zu 100% an der T. GmbH beteiligt. Von den auf Basis von Umlaufbeschlüssen an die Bw. getätigten Gewinnausschüttungen dieser Gesellschaft sei auf Grund der unmittelbaren Anwendbarkeit des DBA Österreich Norwegen (vgl. EAS 1358 vom 3. November 1998) Kapitalertragsteuer in Höhe…
…dass der Geschäftsführer Honorarnoten legt, die dann nach einer gewissen Frist überwiesen werden. Die endgültige Bemessung des Geschäftsführerhonorars erfolgt aber mittels Umlaufbeschlusses NACH Vorliegen des Betriebsergebnisses. Die überwiesenen Beträge entsprechen aber in keinem Fall den erbrachten Leistungen. Hier kann also keinerlei Übereinstimmung mit einem Dienstnehmer…
…berufen. Dies im Wesentlichen mit der Begründung, das Finanzamt habe übersehen, dass aufgrund des Umlaufbeschlusses vom 11. September 2001 lediglich der Geschäftsführerin Frau P. ein monatlich wiederkehrendes Fixum in der Höhe von 17.500,00 S/1.271,77 Euro gewährt worden sei. Der Bonus…