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UFSW FSRV/0062-W/04Vorsteuer infolge Nichtvorlage der Rechnungen als strafbestimmender Wertbetrag gewertet, Umsatzsteuer vom Steuerberater berechnet, Beweislastverteilung, keine Umkehr der Beweislast
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.04.2005

…insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz verkennt, dass…

UFSF RV/0116-F/061. Fremdüblichkeit von Vereinbarungen bzw. Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen 2. Zulässigkeit des Vorsteuerabzugs für im Sonderbetriebsvermögen gehaltene und betrieblich genutzte Räumlichkeiten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.05.2010

…auf der Grundlage der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten Kriterien für "Familienverträge", nicht als besondere materiellrechtliche Tatbestandsvoraussetzungen zu verstehen sind. Sie sollen vielmehr nur in zweifelhaften Fällen dazu dienen, die Beweislast für den Nachweis eines Leistungsaustausches dem Abgabepflichtigen aufzuerlegen. Denn gerade bei sog. "Familienverträgen" ist der…

UFSW FSRV/0038-W/12Eigenständige Beurteilung der objektiven Tatseite im Finanzstrafverfahren unter anderen Beweislastregeln als im Abgabenverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.05.2013

…der objektiven Tatseite. Eine eigenständige Nachprüfung ist aber insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der…

UFSI RV/0431-I/08Nachweis der Werbungskosten eines Bürgermeisters
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2011

…bewirkt das gesetzliche Abzugsverbot eine Umkehr der Beweislast. Die in dieser Gesetzesstelle vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist somit von dem der Partei obliegenden Nachweis abhängig, dass die Aufwendungen dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsen sind, dass mit der einzelnen Aufwendung ein Werbezweck…

UFSW FSRV/0091-W/11Berufung des faktischen Machthabers wegen Schätzung der Bemessungsgrundlagen und Bestreitung der Machthaberschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.09.2013Teil 2/2

…die Beweislast gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus (UFS 04.04.2005, FSRV/0062-W/04). Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert eine Finanzstrafbehörde nicht an der…

UFSG RV/0031-G/10Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung im Falle einer Hinzuschätzung von behaupteten Darlehen als bislang nicht erklärte Umsätze bzw. Einkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.11.2013

…Behauptungen des Unternehmers nicht der Wirklichkeit entsprechen. Generell trifft dem Abgabepflichtigen die erhöhte Mitwirkungspflicht bei abgabenrechtlich relevanten Beziehungen zum Ausland (...) Dem Abgabepflichtigen kommt bei der Herkunft der oa. Beträge aus Kroatien und Bosnien eine erhöhte Mitwirkungspflicht zu, welche in eine Umkehr der Beweislast mündet (VwGH…

UFSG RV/0309-G/13Haftung gemäß § 9 BAO: (Nicht-)Verschulden an der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft irrelevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.12.2013

…nun ihrerseits nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihre Gläubiger zur Gänze oder auch nur teilweise, jedenfalls aber gleichmäßig, zu befriedigen. Den Bw. treffe daher an der Nichtabfuhr der im Haftungsbescheid genannten Abgaben kein Verschulden. Zwar bestehe eine Umkehr der Beweislast, weshalb der Bw…

UFSG RV/0308-G/13Haftung gemäß § 9 BAO: Gründe für die Insolvenz der Gesellschaft für Haftungsinanspruchnahme unbeachtlich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2013

…allenfalls auch der Vorsatz, des Bw. gelegen sei. Der reine unbegründete Hinweis auf eine Haftung reiche für einen Haftungsbescheid nicht aus, wiewohl eine Umkehr der Beweislast bestehe und der Bw. gezwungen sei, darzutun, dass ihn an der Nichterfüllung der Abgabenschuld kein Verschulden treffe. Dies bedeute…

UFSG RV/0484-G/09Schätzung bei einem Spielautomatenaufsteller: Schätzungsberechtigung mangels täglichen Festhaltens der Bareingänge
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2012Teil 1/2

…auch berücksichtigt wurden indem der zuvor geplante Sicherheitszuschlag wesentlich reduziert wurde. Im Hinblick auf die "Schwere der Mängel" erscheint eine Zuschätzung von insgesamt nur 3.000,- Euro p.a. sehr nieder bemessen. Dadurch dass es infolge der Buchführungsmängel zu einer Umkehr der Beweislast gekommen ist…

UFSW RV/1496-W/10Schätzung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 184 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2011Teil 1/3

…nämlich die Zahl der Funksignale (Storno geschätzt), durchschnittlicher Erlös pro Taxifahrt, Annahme von Jahreskilometern bei Taxi ohne Funk, Kilometerertrag und Verhältnis der Fahrten Funktaxi/Standplatztaxi 50:50. Die Schätzung der Bemessungsgrundlagen und die Abgabenfestsetzung seien in keinem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen (Umkehr der Beweislast) und…

UFSI RV/0342-I/05Mit der Namensnennung allein ist der Aufforderung nach § 162 BAO nicht Genüge getan.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.02.2006

…der Höhe nach) feststeht oder glaubhaft ist. Zur Anerkennung verlangt der Gesetzgeber eine die Nennung von Gläubigern oder Empfängern umfassende Beweisführung durch die Partei. Die Regelung des § 162 BAO stellt somit eine Ausnahme von der freien Beweiswürdigung dar und führt zu einer Umkehr der Beweislast…

UFSZ3K ZRV/0052-Z3K/04Eingangsabgabenbefreiung für Rückwaren, Aufhebung und Zurückverweisung der Sache an die Berufungsbehörde erster Stufe
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.01.2005

…verantworten hatte. Wenn das Zollamt in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung die Bf. offensichtlich exkulpierte und allein auf ein schuldhaftes Verhalten der Warenführerin stützte, wäre es infolge der Unmöglichkeit einer diesbezüglichen Beweisführung oder Glaubhaftmachung durch die Bf. in Umkehr der Beweislast bei der Zollbehörde gelegen, es nicht…

UFSF RV/0133-F/06Geschäftsführerhaftung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.09.2006

…es Sache des Vertreters ist, nachzuweisen, ob eine Befriedigung des Abgabengläubigers bezüglich der in Haftung gezogenen Abgaben möglich gewesen wäre, würde eine solche Obliegenheit des Finanzamtes zu einer unzulässigen Umkehr der Beweislast führen. Abgesehen davon, bringt der Bw. keine Gründe vor, weshalb ihm nicht möglich…

UFSW RV/2724-W/11Die Benennung von Scheinfirmen und unauffindbaren Empfänger reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.12.2012

…verlangt der Gesetzgeber, wenn eine auf § 162 BAO gestützte Anfrage ergangen ist, eine die Nennung von Gläubigern oder Empfängern umfassende Beweisführung durch die Partei. Die Regelung des § 162 BAO stellt somit eine Ausnahme von der freien Beweiswürdigung dar und führt zu einer Umkehr der Beweislast…

UFSW RV/0045-W/04Hinzurechnungen aufgrund fehlender Ausfuhrnachweise und Rechnungen sowie mangelhafter Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2011Teil 1/3

…länger zurückliegende Buchhaltungsunterlagen aufzubewahren. Es trete somit "eine Art Umkehr der Beweislast ein, wenn durch die Untätigkeit der Behörde dem Pflichtigen die Vorlage von Buchhaltungsbelegen nicht mehr möglich ist." Unter Punkt 3 der Berufungsschrift rügt die Bw. Verfahrensmängel: So sei das Recht auf Parteiengehör verletzt…

UFSW RV/1462-W/08Die Benennung eines unauffindbaren, ungemeldeten Empfängers von Betriebsausgaben reicht nicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.10.2011

…Anerkennung verlangt der Gesetzgeber, wenn eine auf § 162 gestützte Anfrage ergangen ist, eine die Nennung von Gläubigern oder Empfängern umfassende Beweisführung durch die Partei. Die Regelung des § 162 BAO stellt somit eine Ausnahme von der freien Beweiswürdigung dar und führt zu einer Umkehr der Beweislast …

UFSW RV/0339-W/04Haftung bei Geschäftsführermehrheit
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)03.02.2005

…Umkehr der Beweislast handeln würde. Darüber hinaus wurde wurde auch nicht eingewendet, dass es dem Bw. nicht möglich gewesen wäre, selbst Einsicht in die Konkursakten zu nehmen (VwGH 26.11.2002, 2000/15/0081). Im Hinblick auf die unterlassene Behauptung und Konkretisierung des Ausmaßes der…

UFSI FSRV/0032-I/03sachliche Zuständigkeit zur Erlassung eines Einleitungsbescheides
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)30.01.2004

…Finanzstrafverfahren die Umkehr der Beweislast gelte, sei in der Einleitungsverfügung darzustellen, warum nach Auffassung der Behörde Vorsatz vorliegen solle. Weiters sei nicht angegeben worden, warum sich objektiv aus den USO-Prüfungen ein Tatverdacht ergeben solle. Es gäbe Differenzen zwischen der Einleitungsverfügung und der Betriebsgründung in…

UFSI FSRV/0034-I/10Einleitung eines Finanzstrafverfahrens; Verdacht bei Durchführung einer Außenprüfung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)28.12.2010

…Strafverfahren einzuleiten gewesen, was die Umkehr der Beweislast bedingen und ihr die Stellung einer Beschuldigten und nicht einer "NUR-Abgabepflichtigen" eingeräumt hätte. Diese Prüfung sei daher eindeutig rechtswidrig und Null und Nichtig. Der weitere Beweis dafür würde sich aus dem Prüfungsauftrag vom 13. Mai 2009…

UFSW RV/0349-W/03Ständiger Auslandsaufenthalt?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.02.2006

…stimmt. Ich bin seit 1996 österreichischer Staatsbürger, also vor Geburt des Kindes und das Kind ist österreichische Staatsbürgerin seit Geburt. Eine Umkehr der Beweislast, wie von der belangten Behörde angenommen, widerspricht den allgemeinen Grundsätzen des Verwaltungsverfahrens, indem die Aufgabe der Behörde, namentlich die amtswegige Ermittlungspflicht…