…insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus. Die Finanzstrafbehörde erster Instanz verkennt, dass…
…auf der Grundlage der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entwickelten Kriterien für "Familienverträge", nicht als besondere materiellrechtliche Tatbestandsvoraussetzungen zu verstehen sind. Sie sollen vielmehr nur in zweifelhaften Fällen dazu dienen, die Beweislast für den Nachweis eines Leistungsaustausches dem Abgabepflichtigen aufzuerlegen. Denn gerade bei sog. "Familienverträgen" ist der…
…der objektiven Tatseite. Eine eigenständige Nachprüfung ist aber insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der…
…bewirkt das gesetzliche Abzugsverbot eine Umkehr der Beweislast. Die in dieser Gesetzesstelle vorgesehene Ausnahme vom grundsätzlichen Abzugsverbot von Repräsentationsaufwendungen oder Repräsentationsausgaben ist somit von dem der Partei obliegenden Nachweis abhängig, dass die Aufwendungen dem Steuerpflichtigen tatsächlich erwachsen sind, dass mit der einzelnen Aufwendung ein Werbezweck…
…die Beweislast gemäß § 98 Abs. 3 FinStrG) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus (UFS 04.04.2005, FSRV/0062-W/04). Die Schätzung der Abgabenbemessungsgrundlagen hindert eine Finanzstrafbehörde nicht an der…
…und der Amtswegigkeit (§ 39 Abs. 2 AVG) hat die Behörde dem Täter grundsätzlich den objektiven Tatbestand von sich aus nachzuweisen. Bestreitet der Beschwerdeführer den objektiven Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes gesetzt zu haben, so trifft die Beweislast in dieser Hinsicht die Behörde. Zu einer Umkehr der Beweislast…
…und der Amtswegigkeit (§ 39 Abs. 2 AVG) hat die Behörde dem Täter grundsätzlich den objektiven Tatbestand von sich aus nachzuweisen. Bestreitet der Beschwerdeführer den objektiven Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes gesetzt zu haben, so trifft die Beweislast in dieser Hinsicht die Behörde. Zu einer Umkehr der Beweislast…
…und der Amtswegigkeit (§ 39 Abs. 2 AVG) hat die Behörde dem Täter grundsätzlich den objektiven Tatbestand von sich aus nachzuweisen. Bestreitet der Beschwerdeführer den objektiven Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes gesetzt zu haben, so trifft die Beweislast in dieser Hinsicht die Behörde. Zu einer Umkehr der Beweislast…
…insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus (UFS 07.05.2013, FSRV/0038…
…und der Amtswegigkeit (§ 39 Abs 2 AVG) hat die Behörde dem Täter grundsätzlich den objektiven Tatbestand von sich aus nachzuweisen. Bestreitet der Beschuldigte, den objektiven Tatbestand eines Ungehorsamsdeliktes gesetzt zu haben, so trifft die Beweislast in dieser Hinsicht die Behörde. Zu einer Umkehr der Beweislast…
…ist aber insoweit geboten, als von den Prinzipien des Abgabenverfahrens abweichende Grundsätze des Strafverfahrens (hier insbesondere im Hinblick auf die Beweislast) ein anderes Ergebnis indizieren. Die so genannte Unschuldsvermutung des Art. 6 Abs. 2 MRK schließt eine Umkehr der Beweislast aus (vgl. UFSW vom 07…
…dem Inhalt der Bescheinigung (zB Kapitalzufluss für den betreffenden Zeitraum) ergibt (Umkehr der Beweislast). Bei Zweifel über die Echtheit der Bescheinigung soll eine Überprüfung durch die zuständige schweizerische Behörde erfolgen. Art. 20 Freiwillige Meldung 1. Ermächtigt die betroffene Person eine schweizerische Zahlstelle ausdrücklich, der zuständigen…
…Behauptungen des Unternehmers nicht der Wirklichkeit entsprechen. Generell trifft dem Abgabepflichtigen die erhöhte Mitwirkungspflicht bei abgabenrechtlich relevanten Beziehungen zum Ausland (...) Dem Abgabepflichtigen kommt bei der Herkunft der oa. Beträge aus Kroatien und Bosnien eine erhöhte Mitwirkungspflicht zu, welche in eine Umkehr der Beweislast mündet (VwGH…
…nun ihrerseits nicht mehr in der Lage gewesen sei, ihre Gläubiger zur Gänze oder auch nur teilweise, jedenfalls aber gleichmäßig, zu befriedigen. Den Bw. treffe daher an der Nichtabfuhr der im Haftungsbescheid genannten Abgaben kein Verschulden. Zwar bestehe eine Umkehr der Beweislast, weshalb der Bw…
…allenfalls auch der Vorsatz, des Bw. gelegen sei. Der reine unbegründete Hinweis auf eine Haftung reiche für einen Haftungsbescheid nicht aus, wiewohl eine Umkehr der Beweislast bestehe und der Bw. gezwungen sei, darzutun, dass ihn an der Nichterfüllung der Abgabenschuld kein Verschulden treffe. Dies bedeute…
…auch berücksichtigt wurden indem der zuvor geplante Sicherheitszuschlag wesentlich reduziert wurde. Im Hinblick auf die "Schwere der Mängel" erscheint eine Zuschätzung von insgesamt nur 3.000,- Euro p.a. sehr nieder bemessen. Dadurch dass es infolge der Buchführungsmängel zu einer Umkehr der Beweislast gekommen ist…
…nämlich die Zahl der Funksignale (Storno geschätzt), durchschnittlicher Erlös pro Taxifahrt, Annahme von Jahreskilometern bei Taxi ohne Funk, Kilometerertrag und Verhältnis der Fahrten Funktaxi/Standplatztaxi 50:50. Die Schätzung der Bemessungsgrundlagen und die Abgabenfestsetzung seien in keinem ordnungsgemäßen Verfahren zustande gekommen (Umkehr der Beweislast) und…
…der Höhe nach) feststeht oder glaubhaft ist. Zur Anerkennung verlangt der Gesetzgeber eine die Nennung von Gläubigern oder Empfängern umfassende Beweisführung durch die Partei. Die Regelung des § 162 BAO stellt somit eine Ausnahme von der freien Beweiswürdigung dar und führt zu einer Umkehr der Beweislast…
…verantworten hatte. Wenn das Zollamt in der angefochtenen Berufungsvorentscheidung die Bf. offensichtlich exkulpierte und allein auf ein schuldhaftes Verhalten der Warenführerin stützte, wäre es infolge der Unmöglichkeit einer diesbezüglichen Beweisführung oder Glaubhaftmachung durch die Bf. in Umkehr der Beweislast bei der Zollbehörde gelegen, es nicht…
…hinaus - nach der neueren Rechtsprechung des EuGH und der herrschenden Ansicht in der neueren Literatur im Sinne einer Umkehr der Beweislast verpflichtet sei nachzuweisen, dass die Bf die Steuerbefreiungsvoraussetzungen nicht erfüllt hat, und weil das, jedenfalls bislang, dem Zollamt eindeutig nicht gelungen sei; - der Bf…