…2.1991, 90/16/0210). Die objektive Tatseite (Verkürzung von Eingangsabgaben infolge unrichtigen Angabe der UID Nr.) wird vom Bf. nicht in Abrede gestellt und ist daher unstrittig. Strittig ist, ob der Bf. vorsätzlich oder, wie von ihm in der Beschwerde vom 3. Mai 2007…
…von Portugal erteilte UID-Nr. angegeben und als Bestimmungsland-Code in Feld 17 "PT" erklärt wurde, in den CMR-Frachtbriefen hingegen britische (Speditions-) Unternehmen als Empfänger aufscheinen, in Warenbegleitpapieren die Auslieferung an einen Empfänger in Spanien vermerkt ist und die Waren tatsächlich in Großbritannien von…
… 35 Abs.1 lit. a FinStrG macht sich des Schmuggels schuldig, wer eingangsabgabepflichtige Waren vorsätzlich vorschriftswidrig in das Zollgebiet ... verbringt oder der zollamtlichen Überwachung entzieht, ... Gemäß Abs.2 dieser Bestimmung macht sich der Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben schuldig, wer, ohne den Tatbestand des Abs…
…handelsübliche Bezeichnung der Waren sowie Anschrift und UID-Nr. des im anderen Mitgliedstaat gelegenen Unternehmensteils) vorsehe. Sämtliche Formalpflichten nach der VO seien im gegenständlichen Fall erfüllt. Zunächst ergebe sich in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des § 1 bzw. § 3 der VO sowohl aus dem von U…
…März 2008 vom Zollamt Wien, als Finanzstrafbehörde erster Instanz und vom Zollamt U. als Finanzstrafbehörde erster Instanz bei der Staatsanwaltschaft O. wegen des Verdachtes der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben angezeigt worden ist, wäre für die Zollbehörde eindeutig festgestanden, dass X.Y. als zollrechtlich Verantwortlicher nicht…
…Abnehmer von einer Spedition lediglich in die Slowakei transferiert, dort mit neuen Zollpapieren ausgestattet und wieder nach Österreich an die damalige Adresse der G-GmbH M-Straße (M-Straße) in Wien verbracht worden. Beim Reimport sei die Ware zudem stark unterfakturiert worden, um Eingangsabgaben niedrig…
…handelsübliche Bezeichnung der Waren sowie Anschrift und UID-Nr. des im anderen Mitgliedstaat gelegenen Unternehmensteils) vorsehe. Sämtliche Formalpflichten nach der VO seien im gegenständlichen Fall erfüllt. Zunächst ergebe sich in Übereinstimmung mit dem Wortlaut des § 1 bzw. § 3 der VO sowohl aus dem von U…
…in den Gutschriften angeführten Anschriften der Lieferanten unternehmerische Handlungen stattgefunden? In welcher Form war die Bw in die Umsatzsteuerhinterziehungen involviert bzw. welchen Grad der Kenntnis erreichte die Bw von diesen Hinterziehungen? Ist es überhaupt bei gegebener Beweislage sinnvoll, weitere zeit- und kostenintensive Verfahrensschritte zu setzen…
…iSd. § 23 EStG 1988. Bei der nach der Anzeige des Beginnes der unternehmerischen Tätigkeit von der Abgabenbehörde durchgeführten Nachschau vom 24. Mai 2002 gab der Bf. u. a. an, die anfallende Umsatzsteuer monatlich zu entrichten bzw. beantragte er die Vergabe einer UID-Nr. iSd. Art…
…August 2006 ein, ebenfalls vom Bf. eigenhändig unterfertigter Antrag auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.) unter Hinweis auf zukünftige innergemeinschaftliche Erwerbe von mehr als 11.000,00 € im laufenden Kalenderjahr ein. Bei der ua. aus Anlass der steuerlichen Erfassung (StNr. 34) durch die…
…zT auch die (richtige) UID-Nr des Bw bzw des Rechnungsausstellers gefehlt. Der Zubau beim Einfamilienhaus in nnnn A-Ort (Ö**** GmbH) wurde vom Finanzamt der Privatsphäre zugeordnet. Gemäß § 12 Abs 1 Z 1 UStG kann der Unternehmer die von anderen Unternehmern in einer Rechnung…
…Bereich - als auch im tatsächlichen Wirtschaftsleben folgende Tatbestandsmerkmale, welche für die abweichende Rechtsansicht des Bf sprechen: Es gebe einen Werkvertrag mit einem deutschen Unternehmer, welcher für die Befüllung von Wursthäuten zuständig gewesen sei. Es sei jederzeit möglich gewesen, dass dieser sich vertreten hätte lassen können…
…Österreich ausgestellt wurde. Weiters scheinen zwar zahlreiche Rechnungen von Baumärkten über Artikel wie Gartenhandschuhe, Abfallsäcke, Malerspachtel etc. auf, wobei allein daraus eine Geschäftstätigkeit nicht abgeleitet werden kann, zumal die erwähnten Gegenstände auch privat verwendet werden könnten. Rechnungen der C-Ltd, auszugsweise Rechnung Nr. 103 vom…
…Vergabe einer UID-Nummer vom 3. Mai 2005, die erklärungskonformen Abgabescheide vom 25. Mai 2005 [Umsatzsteuer 2004 mit einer Nachforderung iHv. 3.767,27 € (Saldo Verrechnungskonto zu StNr. 503/9718: 2.217,27 €)] und vom 6. Juli 2005 (Einkommensteuer-Gutschrift von 315,90…
…Jun." gegenüber: Es bediente Sie: "K. Karl" "Das Fahrzeug bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Innergemeinschaftliche Lieferung; UID-Nr. des Käufers DE123456789 Fahrzeug und Typenschein in Ordnung übernommen am: 12.3.2002 Von Herr G.A. (durchgestrichen) M.D. (in Blockschrift ergänzt) Unterschrift Wir…
…keine UID-Nr des Leistungsempfängers angeführt. Auch sei auf den Umstand, dass die A-AG als Leistungsempfänger mit der Erbringung der Bauleistungen beauftragt sei, nicht hingewiesen worden. Weiters sei mit den Käufern der Blockhütten ein Kaufvertrag und nicht ein Vertrag über die Errichtung von Blockhütten…
…welche teilweise die UID-Nr. der deutschen Warenempfängerin aufwiesen und denen Transportbescheinigungen der beauftragten Spedition beigeschlossen waren (Finanzstrafakt Bl. 94 bis 112). Laut Mitteilung der Prüferin an den Strafreferenten mittels E-Mail vom 4. März 2009 wäre aufgrund dieser Rechnungen und Transportbescheinigungen von der Abgabenbehörde…
…bis zum Dreifachen des Betrages, nach dem sich sonst die Strafdrohung richtet, ist zu bestrafen, a) wer einen Schmuggel, eine Abgabenhinterziehung oder eine Hinterziehung von Eingangs- oder Ausgangsabgaben oder eine Abgabenhehlerei nach § 37 Abs. 1 begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende…
…sie auszuführen, durch eine der Ausführung unmittelbar vorangehende Handlung betätigt hätte (beispielsweise Steuererklärungen eingereicht wurden, in welcher ein Teil des Umsatzes bzw. Gewinnes verheimlicht worden war). Eine etwaige Strafbarkeit wegen zumindest versuchter Hinterziehung von Jahresumsatzsteuern nach §§ 13, 33 Abs.1 FinStrG konsumiert nach herrschender Judikatur…
… Finanzstrafakt Bl. 3) wurde dieser strafrelevante Sachverhalt nicht offengelegt; die Beschuldigte hat daher eine Hinterziehung an Einkommensteuer für 2005 in Höhe von € 1.954,65 gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG zu verantworten. Betreffend das Veranlagungsjahr 2006 haben der Umsatz der Beschuldigten aus ihrer dem…