…verheirateter Steuerpflichtiger auch zur Befriedigung des Existenzminimums seines Ehegatten aufkommen, weil dieser keine Einkünfte bezieht, ist es gerechtfertigt, ihm für den Ehegatten als kleine Abgeltung für dessen Existenzminimums den Alleinverdienerabsetzbetrag zu gewähren. Im vorliegenden Fall erzielte die Ehegattin des verstorbenen Arbeitnehmers nach dem Tod ihres…
…| 11.134,31 € | Kosten der Regelung des Nachlasses | - 8.543,10 € | sonstige Kosten | - 127.226,24 € | Freibetrag gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG | - 440,00 € | steuerpflichtiger Erwerb | 169.607,59 €" Die gegen…
…der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. Ist eine Last weggefallen, so bedarf die Berichtigung keines Antrages. Der Wortlaut dieser Bestimmung ist unmissverständlich und folgt daraus, dass die Berichtigung einer Steuerfestsetzung - antragsunabhängig und unbefristet - auch zu ungunsten des Steuerpflichtigen möglich ist (BFH…
…der Lage des Beschuldigten befindlichen Abgabepflichtigen bei entsprechender Sorgfalt vor der Unterfertigung der ihm von seinem Berater vorgelegten Abgabenerklärungen auffallen musste, dass einerseits die Jahreserklärung 2001 keine Angaben zu der einzigen in einem Ausmaß von immerhin (umgerechnet) 6.358,87 € erfolgten steuerpflichtigen innergemeinschaftliche Lieferung…
…G. mit seiner Tochter im gemeinsamen Haushalt gewohnt habe und diese nach seinem Tod in die Hauptmietrechte eingetreten sei. Unter diesem Blickwinkel kann auch der mit M.G. abgeschlossene Hauptmietvertrag vom 15.9.1997 als nicht geeignet angesehen werden, eine ernsthafte Vermietungsabsicht des Bw. glaubhaft…
… 2 Anm. 6.45. Da die begünstigte Witwe das mit dem Tod des Gatten unmittelbar erworbene Forderungsrecht eben teilweise zurückgewiesen und somit nur im Betrag von monatlich S 6.000 erworben habe, liege ein darüber hinausgehender Erwerb nicht vor, der sohin auch nicht Gegenstand einer…
…Schulden und Lasten bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs Berücksichtigung finden hätten müssen. Dazu ist - insbesondere im Hinblick auf die Darstellungen des Bw. im gesamten Berufungsverfahren - festzustellen: Gemäß § 12 Abs.1 ErbStG entsteht bei Erwerben von Todes wegen die Steuerschuld mit dem Tod des Erblassers…
…Schulden und Lasten bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbs Berücksichtigung finden hätten müssen. Dazu ist - insbesondere im Hinblick auf die Darstellungen des Bw. im gesamten Berufungsverfahren - festzustellen: Gemäß § 12 Abs.1 ErbStG entsteht bei Erwerben von Todes wegen die Steuerschuld mit dem Tod des Erblassers…
…Das Berufungsvorbringen, wonach der Gesetzgeber keine den vorzeitigen Tod des Berechtigten berücksichtigende Bewertungsnorm geschaffen habe bzw. die Bestimmung des § 16 Abs. 3 BewG ausschließlich "zugunsten des Steuerpflichtigen" angewendet werden dürfe, erweist sich daher angesichts des klaren Wortlautes der zitierten Bestimmung als unzutreffend. Der Wortlaut des §…
…die Hälfte des ermittelten Wertes betragen hat und der Wegfall auf dem Tod des Berechtigten oder Verpflichteten beruht. Ist eine Last weggefallen, so bedarf die Berichtigung keines Antrages. Der Zweck des § 16 Abs. 3 BewG geht dahin, die Berichtigung einer Steuerfestsetzung zugunsten des Steuerpflichtigen nur…
… 1 Tz 3, 9 und 17). Mit dem Tod des Steuerpflichtigen tritt der Erbe bzw treten die Erben in die Steuerpflicht ein (vgl Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, § 1 Tz 4). Hat die Steuerpflicht nicht während des vollen Veranlagungszeitraumes bestanden, so ist gemäß § 39 Abs 2…
…die C.K. (= Ehegattin des Versicherten) als begünstigte Person auszuzahlen haben. Bei den diesen Versicherungsleistungen zugrunde liegenden Versicherungen handelte es sich jeweils um eine Er- und Ablebensversicherung. Diese beiden Versicherungsleistungen führten neben andere Ansätzen zu einem steuerpflichtigen Erwerb von 157.415,39 € und…
…gem. § 2 Abs. 1 Z 1 bis 6 LVO - zu untersuchen. Diese anhand schematisierter Wirtschaftlichkeitskriterien vorzunehmende Prüfung soll zeigen, ob das Handeln des Steuerpflichtigen (betriebs)wirtschaftlichen Grundsätzen, dh. jenen Merkmalen entspricht, die im Wirtschaftsleben gewinnorientierten Betätigungen üblicherweise immanent sind. Das in der Verordnung vorgesehene Beurteilungsschema…
…Finanzamt errechnete die Erbschaftssteuer pro Erbe zu je 1/3 des Anfalles. Da die Witwe Bezugsberechtigte der Versicherungserlöse war, rechnete es diese dem 1/3 Anfall hinzu: Gemäß § 8 Abs. 1 (Steuerklasse I) vom steuerpflichtigen Erwerb in Höhe von S 15,191.800,00 x…
…aus der Sachhaftung und aus der Haftungserklärung des Erblassers als Bürge und Zahler gerechnet werden musste. Auf Grund eines Anerkenntnisurteils war bereits ein Teilbetrag der Kreditforderung vor dem Tod des Erblassers fällig gestellt worden. Die schlechte wirtschaftliche Lage des Unternehmens musste sich zu diesem Zeitpunkt…
…diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde die Abänderung des Bescheides dahingehend beantragt, dass bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Schenkungssteuer § 16 Abs. 3 BewG nicht zur Anwendung kommt, da die gesetzliche Bestimmung als nicht verfassungskonform anzusehen ist und nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen auszulegen ist. Über die…
…diesen Bescheid eingebrachten Berufung wurde die Abänderung des Bescheides dahingehend beantragt, dass bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Schenkungssteuer § 16 Abs. 3 BewG nicht zur Anwendung kommt, da die gesetzliche Bestimmung als nicht verfassungskonform anzusehen ist und nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen auszulegen ist. Über die…
…zugeschriebenen 74/282 Anteilen an der EZ-x Grundbuch A die Einverleibung des Eigentumsrechtes für PG und die Verbindung mit den bereits bisher in ihrem Eigentum stehenden 74/282 Anteilen zu bewilligen sein wird. Weiters wurden mit dem Tod von Herrn GG zwei Lebensversicherungen fällig…
…1 Z. 1 ErbStG entsteht die Erbschaftssteuerschuld nicht erst mit dem Erwerb des Eigentums an bestimmten, zum Nachlass gehörenden Gegenständen, sondern grundsätzlich schon durch den mit dem Tod des Erblassers eintretenden Anfall an den Bedachten, sofern er vom Anfall durch Abgabe der Erbserklärung Gebrauch macht…
…30 Monate) sondern EUR 1.597,62 (= 532,57 x 3 Monate). Betragen. 2. Zudem wären Massekosten im Betrage von € 1.331,76 bei der Berechnung des steuerpflichtigen Erwerbes zu berücksichtigen. 3. Zur Liegenschaft yyy, welches zu ¾ Anteilen dem Nachlassvermögen angehört hat…