Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 9 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dipl. Ing. Klemens Weiß als weitere Mitglieder des…
…Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. Gemäß § 186 Abs. 3 FinStrG beginnt die Tilgungsfrist, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Bestrafungen wegen…
…zur Entrichtung der Geldstrafe von ATS 275.000,00 erst am 25. März 2009 am Strafkonto gebucht wurde und daher die Tilgungsfrist von fünf Jahren noch nicht abgelaufen ist. Aus dem Abgabenkonto der GmbH ist ersichtlich, dass eine Schadensgutmachung nach wie vor nicht erfolgt ist. …
…die unter Pkt. 2., 3. der Entlassungsdiagnose angeführten Krankheitsbilder (u. a. Diabetes mellitus Typ 2) diagnostiziert. Obgleich die Wirkung der ausgesprochenen Geldstrafe hier schon durch die lange Tilgungsfrist (vgl. § 171 Abs. 1 FinStrG) eine nicht unwesentliche Einschränkung erfahren hat, reichen diese Umstände, angesichts der Gegebenheiten…
…dürfen (§ 186 Abs. 2 FinStrG). Nach Abs. 3 leg.cit. beginnt die Tilgungsfrist, sobald die Strafe vollzogen ist. Sie beträgt bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten drei Jahre und bei Bestrafungen wegen aller übrigen Finanzvergehen fünf Jahre. Gegenständlich durfte daher die Vorstrafe, die bereits 2001 getilgt wurde…
…in Auskünfte an Gerichte oder andere Behörden nicht aufgenommen werden. Gemäß § 186 Abs. 3 FinStrG beginnt die Tilgungsfrist, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Bestrafungen wegen…
… 186 Abs. 4 FinStrG die Tilgung aller Vorverurteilungen erst gemeinsam, und zwar mit dem Ablauf der Tilgungsfrist eintritt, die am spätesten endet. Der Beginn der spätesten (fünfjährigen) Tilgungsfrist war im gegenständlichen Fall der 20. Juli 2010 (zu SN XX), sodass diese noch nicht abgelaufen sein…
…oder andere Behörden nicht aufgenommen werden. Der Bestrafte ist nicht verpflichtet, getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. (3) Die Tilgungsfrist beginnt, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen…
…oder andere Behörden nicht aufgenommen werden. Der Bestrafte ist nicht verpflichtet, getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. (3) Die Tilgungsfrist beginnt, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen…
…oder andere Behörden nicht aufgenommen werden. Der Bestrafte ist nicht verpflichtet, getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. (3) Die Tilgungsfrist beginnt, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen…
…Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. Gemäß § 186 Abs. 3 FinStrG beginnt die Tilgungsfrist, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Bestrafungen wegen…
…Ausgangswertes. Berücksichtigt man zudem die derzeitige persönliche und v. a. die zumindest bis zum Ablauf der Tilgungsfrist aus dem Schuldenregulierungsverfahren als äußerst angespannt zu beurteilende wirtschaftliche Situation des Beschuldigten, so erscheint im Rahmen des behördlichen Ermessens ein weiterer Abschlag iHv. 10.000,00 € gerechtfertigt…
…ergeben hätten. Gemäß § 186 Abs.2 FinStrG dürften getilgte Bestrafungen bei der Strafbemessung nicht berücksichtigt werden. Gemäß § 186 Abs.3 FinStrG beginnt die fünfjährige Tilgungsfrist u.a., sobald die Strafen vollzogen sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Wird dabei jemand rechtskräftig wegen eines Finanzvergehens bestraft…
…getilgte Bestrafungen auf Befragen vor Gericht oder einer anderen Behörde anzugeben. § 186 Abs. 3 FinStrG: Die Tilgungsfrist beginnt, sobald die Strafen vollzogen oder nachgesehen worden sind oder die Vollstreckbarkeit verjährt ist. Sie beträgt drei Jahre bei Bestrafungen wegen Finanzordnungswidrigkeiten und fünf Jahre bei Bestrafungen wegen…
…Finanzstrafregisters (§ 194e Abs. 1) angefallene Daten nach Abs. 1 sind nur dann in das Finanzstrafregister aufzunehmen, wenn zu diesem Zeitpunkt die ab der Rechtskraft der Strafentscheidung zu berechnenden Tilgungsfristen nach § 186 Abs. 3 und 4 noch nicht abgelaufen sind. § 194c (1) Unrichtige, unrichtig gewordene sowie…