…vorläufig erlassenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden vorerst erklärungsgemäß. In den sodann endgültig erlassenen Umsatz- und Einkommensteuerbescheiden 1989 bis 1998 qualifizierte das Finanzamt die Tätigkeit als Liebhaberei und veranlagte die auf das Haus in T entfallenden Werbungskostenüberschüsse und Vorsteuern - mangels vorhandener Unterlagen teilweise in geschätzter Höhe - nicht…
…steuerliche Anliegen des Bw. schon im Vorfeld einer allfälligen Liebhabereiprüfung zum Scheitern verurteilt. Denn eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso wie einer Untersuchung dahingehend, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst ist (vgl. VwGH 30.10…
…Jahren weder eine ertragsteuerlich beachtliche Betätigung noch eine unternehmerische Tätigkeit im Sinne des UStG vorliegt. Damit war aber das steuerliche Anliegen des Bw. schon im Vorfeld einer allfälligen Liebhabereiprüfung zum Scheitern verurteilt. Denn eine nicht entfaltete Betätigung entzieht sich einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso…
…Ausführungen der Bw. nichts zu ändern, weder würden sich die entsprechenden Investitionen rechnen, noch verfüge man über die erforderlichen finanziellen Mittel (vgl. etwa VwGH 96/13/0031 vom 25. April 2001; nach dem do. festgestellten Sachverhalt wurde eine steuerlich relevante Tätigkeit nicht entfaltet, obwohl sie…
…gehe daher davon aus, dass eine nachhaltige unternehmerische Tätigkeit nicht entfaltet worden und demnach die vom Finanzamt vorgenommene Festsetzung von Umsatzsteuern zu Unrecht erfolgt sei. Des Weiteren wäre die vom Finanzamt durchgeführte Besteuerung in jedem Fall eine unbillige Härtemaßnahme und auch im Hinblick auf eine…
…eine nicht entfaltete Betätigung einer Beurteilung ihrer konkreten Ertragsaussichten ebenso entzieht, wie einer Untersuchung daraufhin, ob sie durch die Absicht zur Erzielung eines Gesamtgewinnes veranlasst ist. Unter Bedachtnahme auf vorstehende Ausführungen geht der Berufungssenat daher davon aus, dass der Bw. auch keine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt…
…von der Bw. entfaltete Tätigkeit als geeignet anzusehen ist, innerhalb eines absehbaren Zeitraumes einen Gesamt-Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften. Da das Objekt viele Jahre, seit dem Jahr 1991, hindurch nicht vermietet wurde, kann von einem bloß vorübergehenden Zustand der Einnahmenlosigkeit nicht gesprochen werden, wie es sich…
…Personen bewohnt, wird ein allenfalls bestehendes Mietverhältnis ertragsteuerlich nicht anerkannt. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der privaten Lebensführung, die steuerlich unbeachtlich ist (VwGH 24.6.1999, 96/15/0098). In diesem Fall ist umsatzsteuerlich davon auszugehen, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht entfaltet wird (s. Ruppe…
…nicht gehabt. Auch sei keine betriebswirtschaftliche Bedarfserhebung im klassischen Sinn durchgeführt worden, da der Bw. zu diesem Zeitpunkt von der Geschäftsidee vollkommen überzeugt gewesen sei. Weitere berufliche Tätigkeiten - bis auf einen Auftrag in der Universität - habe der Bw. nicht entfaltet. Einnahmen hätten erst mit der…
…Einkünfte liegen gemäß § 1 Abs. 1 LVO bei einer Betätigung (einer Tätigkeit oder einem Rechtsverhältnis) vor, die durch die Absicht veranlasst ist, einen Gesamtgewinn oder einenGesamtüberschuss der Einnahmen über die Werbungskosten (§ 3) zuerzielen, und nicht unter Abs. 2 fällt. Voraussetzung ist, dass die Absicht anhand…
…abgemeldet. Punkt 6: Im Hinblick auf das nicht vorhandene Vermögen erübrigt sich die Inventarisierung. Punkt 10: Mag. R.D. teilte der Masseverwalterin mit, dass das Unternehmen seit dem 30. September 1998 geschlossen ist und eine Tätigkeit nicht entfaltet wird. Dieser Sachverhalt war rechtlich folgendermaßen zu…
…ob ein Gewinn erzielt werden könne. Der Bw. erklärte, es werde die ersten Überschüsse 2012 geben und er werde die spätere Tätigkeit als LSB nicht vor Erzielung eines Gesamtgewinnes aufgeben wollen. Ein Seminar habe der Bw. im Krankenstand mit Halskrause abhalten müssen. Zu den einzelnen…
…Zusatzleistungen vereinbart und auch nicht bezahlt worden. Die KEG habe also ausschließlich Einnahmen aus der Vermietung von Wohnraum erzielt. Eine für sich abgrenzbare, eigenständige gewerbliche Tätigkeit neben der Vermietung sei nicht entfaltet worden. Es liege somit nicht die geringste gewerbliche Tätigkeit vor und erziele daher…
…aus. f) Die weitere Vermutung, dass die Investitionen einer gewerblichen Tätigkeit gedient hätten, sei durch nichts begründet und durch die Art der getätigten Investitionen in das vorhandene Gebäude in keiner Weise gerechtfertigt. Die Absicht, eine gewerbliche Tätigkeit in dem Kaufobjekt zu entfalten, sei niemals vorgelegen…
…Personen bewohnt, wird ein allenfalls bestehendes Mietverhältnis ertragsteuerlich nicht anerkannt. Die Nutzung erfolgt im Rahmen der privaten Lebensführung, die steuerlich unbeachtlich ist (VwGH 24.6.1999, 96/15/0098). In diesem Fall ist umsatzsteuerlich davon auszugehen, dass eine unternehmerische Tätigkeit nicht entfaltet wird (s. Ruppe…
…und Verpachtung auszuscheiden. Auch umsatzsteuerlich kann der Berufung kein Erfolg beschieden sein, weil es an einem umsatzsteuerlich relevanten Leistungsaustausch fehlt bzw. eine unternehmerische Tätigkeit nicht entfaltet wird, wenn - wie oben ausgeführt - Leistungen zwischen Angehörigen aus familiären Motiven (Unterstützung, Gefälligkeit) erbracht werden bzw. sie in Wahrheit…
…betreffend die X-AG (idR diverse Register, Telefonbücher usw.), allerdings lässt sich derzeit (rund zehn Jahre nach dem Berufungszeitraum) eine werbende Tätigkeit der X-AG nicht erkennen. Geräte der Marke X-AG werden von der I beworben (zumeist als BR). Eine (sehr ähnlich lautende) BS…
…Auf Grund der Zukunftsprognose sei zu beurteilen, ob die Betätigung bei gleich bleibender Bewirtschaftung einen Gesamtüberschuss erwarten lasse und deshalb eine Einkunftsquelle darstelle. Eine einmal als Liebhaberei qualifizierte Tätigkeit müsse nicht auch zukünftig immer als Liebhaberei zu qualifizieren sein, wie umgekehrt sich eine Einkunftsquelle zur…
…vorgetragen hat, weil diesfalls auch der akademisch vorgebildete Kostümbildner als nicht künstlerisch tätig zu beurteilen wäre, wie dies bei den von der Bw ins Treffen geführten Sendungen "Wahre Freunde", "Romygala" und "Forscherexpress" der Fall ist, weil nicht jede beruflich entfaltete Tätigkeit einer Person, deren Künstlereigenschaft…
…sind und diese Berufungsvorentscheidung daher bei im Rahmen des Vorlageantrages unwidersprochen gebliebenen Sachverhaltsfeststellungen (siehe festgehaltene Beschäftigungszeiträume und Tätigkeiten des Sohnes der Bw. etc.) die Wirkung eines nicht beantworteten Vorhaltes entfaltet. Mangels Anspruches auf Familienbeihilfe in den bereits mehrmals angeführten Zeiträumen bestand auch kein Anspruch auf…