…während der Zeit der Auslandsentsendung ruhend gestellt gewesen und sei folglich daher deutsches Steuerrecht anzuwenden. Das obgenannte Doppelbesteuerungsabkommen stellt nämlich nebst der Ansässigkeit des Dienstnehmers auf den Ort der Tätigkeit ab, welcher im berufungsgegenständlichen Zeitraum unbestritten nicht in Deutschland lag. II. Zu prüfen ist weiters…
…OG XYZ abgeschlossenen Anstellungs- bzw. Dienstvertrag sowie die Meldebescheinigung für den Aufenthalt in Deutschland vorzulegen. Darüber hinaus wurde der Bw. ersucht, zu diversen offen gebliebenen Sachverhaltsmomenten bezüglich der Art seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit Stellung zu beziehen. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 24. Juni 2008 legte der Bw…
…644.572 S, d.s. 233.604,69 DM) als Einkünfte aus selbständiger Arbeit angesetzt. Die von der C E - GmbH für die Tätigkeit in Deutschland und der Slowakei insgesamt an den Bw. ausbezahlten Bezüge (1995: 2,395.188 S, d.s. 340.225,62…
…in A (Deutschland) an der Universität A als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut von Prof. X tätig. Seit dem Sommersemester 1994 - seit diesem Aufenthalt in A als wissenschaftliche Mitarbeiter - hält der Bw eine (unvergütete) einstündige Vorlesung als Gastvortragender an der Universität A. Neben der nichtselbständigen Tätigkeit…
…niederschlugen. Im laufenden Jahr würde die Tätigkeit im Auftrag der Linzer Bildungseinrichtungen fast zur Gänze eingestellt (Jahresumsatz 2001 voraussichtlich 16.400,00 S). Das bedeute, dass wirtschaftliche Beziehungen mittlerweile fast ausschließlich in Deutschland existieren. Im Übrigen wurde auf die Ausführungen in der Berufung vom 21…
…und keine Zweigniederlassung in Österreich. Im Streitzeitraum beschäftigte sie in Österreich Dienstnehmer, die ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatten. Zur Unterstützung ihrer Tätigkeit in Österreich wurden ihnen von der Bw Dienstwagen zur Verfügung gestellt (X, , Y, , Z, , W ). Die Dienstwagen waren in Deutschland auf die Bw…
…Berufes im Sinne des Artikels 8 DBA Österreich - Deutschland bezahlt wurden. Das Besteuerungsrecht an diesen Einkünften kommt sohin Österreich lediglich dann zu, wenn Österreich Wohnsitzstaat des Berufungswerbers ist und der Berufungswerber die Tätigkeit in Deutschland nicht unter Benutzung einer ihm dort regelmäßig zur Verfügung stehenden…
…Vorname_Gattin_Bw in Wohnort_Bw_Österreich (Bl. 7). Den Wohnsitz seiner Gattin gab er (nur) mit Wohnort_Bw_Österreich an (Bl. 8). Der Berufungswerber gab an, dass er in Deutschland eine Pension beziehe und in Österreich keine Tätigkeit ausübe (Bl. 8). In der Berufung…
…sicher, dass ein in Deutschland erwirtschafteter Verlust im Jahr seines Entstehens im Wohnsitzstaat Österreich im Rahmen der Ermittlung des Einkommens gem. § 2 Abs. 2 EStG 1988 und damit bei der Berechnung der österreichischen Einkommensteuer berücksichtigt werde. Soweit also eine wirtschaftliche Tätigkeit der SHT vorliegt, können…
…seit der Zeit seines Studiums bzw. vor der Eröffnung seines Betriebes selbständiger Arbeit in Deutschland angeschafften Fachbücher hätten - soweit diese Bücher mit der Tätigkeit des Bw. als Fachschriftsteller im Zusammenhang stehen - im Zeitpunkt der Betriebseröffnung (die jedenfalls vor dem Jahr 1999 lag) eingelegt werden müssen…
…13. Juli 2005, RV/0393-I/04), dass die ausländischen Einkünfte für den Progressionsvorbehalt nur um den auf den deutschen Bezugsteil (basierend auf den der Tätigkeit in Deutschland zuordenbaren Einnahmen) entfallenden Anteil an Werbungskosten zu kürzen sind (57,53%, d.s. 3.697,73 €)…
…jene zu Deutschland. Dazu kommt, dass die Berufungswerberin seit September 2005 bis jetzt ihrer nichtselbständigen Tätigkeit in Deutschland nachgeht und in Österreich keine Einkünfte mehr erzielt (siehe elektronischer Aktenvermerk des Finanzamtes vom 6.9.2007). Auch das Bundesministerium für Finanzen sieht in seiner in den…
…Gerichte, Banken und das Finanzamt entstanden und die Benzinkosten seien für die Heimfahrten zum Hauptwohnsitz in Deutschland und wieder nach Arbeitsort zur Arbeitsstelle angefallen. Nach dem Inhalt des Aktenvermerkes vom 8.6.2012 waren dem Antwortschreiben Belege über Briefmarken und Portokosten für eingeschriebene Briefe, welche…
…V. schon 28 Jahre im Unternehmen tätig war und den Arbeitsplatz verliert. Nichtbesteuerung in Deutschland: Zwischen der deutschen und der österreichischen Finanzverwaltung besteht Übereinstimmung darin, daß Abfertigungen (Abfindungen) kausal mit der Tätigkeit zusammenhängen, es sich um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handelt und deshalb dem Tätigkeitsstaat…
…in A (Deutschland) an der Universität A als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut von Prof. X. tätig. Seit dem Sommersemester 1994 - seit diesem Aufenthalt in A als wissenschaftlicher Mitarbeiter - hält der Bw eine (unvergütete) einstündige Vorlesung als Gastvortragender an der Universität A. Neben der nichtselbständigen Tätigkeit…
…eben auch die Erfolgsaussichten seiner zukünftigen unternehmerischen Tätigkeit abzuschätzen vermag. Es wird vom Berufungssenat auch als gegeben angenommen, dass dem Beschuldigten als im grenznahen Raum zu Österreich wohnhaften und tätigen Unternehmer bekannt war, dass die Steuersätze auf Umsätze in Deutschland und Österreich prozentuell verschieden sind…
…in Deutschland anzutreten sei und sich während des Bewerbungsverfahrens ihre persönliche Situation geändert hatte, habe sie in der Folge die angebotene Stelle nach langen Überlegungen abgesagt. Aus ihrer Sicht würden die damals beantragten Aufwendungen (Reisekosten, Fachliteratur) in ursächlichem Zusammenhang mit dieser angestrebten neuen beruflichen Tätigkeit…
…davon benachrichtigt worden waren, dass auf Basis des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Österreich und der Bundesrepublik Deutschland sogenannte Grenzgänger als Dienstnehmer in Landeskrankenhäusern ausschließlich der deutschen Besteuerung unterliegen würden. Laut Internet-Recherche nahm die GAG als privatwirtschaftlich strukturiertes Unternehmen ihre operative Tätigkeit mit 1. Jänner 2002 auf…
…ihm - laut eigenen Angaben in der Vorhaltsbeantwortung vom 26. Juli 2006 - mit Hilfe der (streitgegenständlichen) von ihm bezahlten Mitarbeiter eigenverantwortlich erstellt werden würden. Der Abgabenpflichtige erklärte aus dieser Tätigkeit in Österreich keine selbständigen Einkünfte (aus freiberuflicher Tätigkeit), da er diese in Deutschland versteuern würde (vgl…
…zeitnah abgeschlossen worden sei, könne eine zwingende Verbindung mit der beruflichen Tätigkeit nicht bejaht werden. Es sei offensichtlich dass diese Entscheidung aus privaten Gründen getroffen worden sei. Der Hauptwohnsitz liege in Österreich. Verschiebe sich der Familienwohnsitz an einen auswärtigen Ort (Deutschland), sei dies nicht beruflich…