…Anwendungsbereich des Artikels 19 (Kassenstaatsregel) wird durch die "Erwerbsklausel" des Absatzes 3 insoweit eingeschränkt, als sich im Fall gewerblicher Tätigkeiten einer Körperschaft des öffentlichen Rechts die internationale Zuweisung des Besteuerungsrechtes an den Aktivbezügen nicht nach der Kassenstaatsregel, sondern nach der Regelung des Artikels 15 richtet…
…Zeit wegen Überschreitens der Anfangsphase bereits neue Mittelpunkte der Tätigkeit in Deutschland begründet wurden. In bereits zitierten Erkenntnis, VwGH vom 1.09.2015, GZ 2012/15/0119, kommt der VwGH zum Schluss, dass die Verpflegungskosten in Deutschland nicht oder zumindest bei typisierender Betrachtung nicht erheblich…
…Verhältnisse in Deutschland vollkommen im Unklaren gelassen hat. Auch die anlässlich der Befragung am 5. September 2012 offen gelegte Absicht des Bf., das Gewerbe nach Auslaufen des Leasingvertrages ruhend zu stellen oder aufzulösen, lässt einzig und allein darauf schließen, dass seine gewerbliche Tätigkeit in Deutschland…
…für Ihre Tätigkeit in Österreich laut Rechnungen im Oktober 2009 einen Betrag von 1.100,00 Euro und im Jänner 2010 einen Betrag von 540,00 Euro, das sind insgesamt 1.640,00 Euro, erhalten. Sie hat von VN_AG4 NN_AG4 aus Deutschland laut…
…während der Zeit der Auslandsentsendung ruhend gestellt gewesen und sei folglich daher deutsches Steuerrecht anzuwenden. Das obgenannte Doppelbesteuerungsabkommen stellt nämlich nebst der Ansässigkeit des Dienstnehmers auf den Ort der Tätigkeit ab, welcher im berufungsgegenständlichen Zeitraum unbestritten nicht in Deutschland lag. II. Zu prüfen ist weiters…
…OG XYZ abgeschlossenen Anstellungs- bzw. Dienstvertrag sowie die Meldebescheinigung für den Aufenthalt in Deutschland vorzulegen. Darüber hinaus wurde der Bw. ersucht, zu diversen offen gebliebenen Sachverhaltsmomenten bezüglich der Art seiner bisherigen beruflichen Tätigkeit Stellung zu beziehen. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 24. Juni 2008 legte der Bw…
…644.572 S, d.s. 233.604,69 DM) als Einkünfte aus selbständiger Arbeit angesetzt. Die von der C E - GmbH für die Tätigkeit in Deutschland und der Slowakei insgesamt an den Bw. ausbezahlten Bezüge (1995: 2,395.188 S, d.s. 340.225,62…
…Tätigkeit des Bf in Deutschland. Was die Jahre 2010 und 2011 anbelangt kann sohin von einer vertretbaren Rechtsansicht des Bf nicht ausgegangen werden. Die Berichtigung der Umsatzsteuerbescheide 2010 und 2011 erfolgte daher zu Recht. Aus den genannten Gründen ist aber auch der Umsatzsteuerbescheid 2012, in…
…in A (Deutschland) an der Universität A als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut von Prof. X tätig. Seit dem Sommersemester 1994 - seit diesem Aufenthalt in A als wissenschaftliche Mitarbeiter - hält der Bw eine (unvergütete) einstündige Vorlesung als Gastvortragender an der Universität A. Neben der nichtselbständigen Tätigkeit…
…wenn neben den laufenden monatlichen Bezügen keine sonstigen Bezüge ausbezahlt werden und nicht etwa wegen der Herkunft der Bezüge aus Deutschland. Insoweit liegt daher ein objektiver Unterschied zu Beziehern sonstiger Bezüge vor. Es können daher auch Grenzgänger gleichermaßen in den Genuss der begünstigten Besteuerung nach …
…niederschlugen. Im laufenden Jahr würde die Tätigkeit im Auftrag der Linzer Bildungseinrichtungen fast zur Gänze eingestellt (Jahresumsatz 2001 voraussichtlich 16.400,00 S). Das bedeute, dass wirtschaftliche Beziehungen mittlerweile fast ausschließlich in Deutschland existieren. Im Übrigen wurde auf die Ausführungen in der Berufung vom 21…
…Tätigkeit außerhalb von Deutschland, nämlich in Österreich. Nach Artikel 15 Abs. 1 DBA Deutschland kommt dem Ansässigkeitsstaat, sohin im vorliegenden Fall Österreich das grundsätzliche Besteuerungsrecht an der vom Beschwerdeführer bezogenen Einkunft (Gehalt) aus unselbständiger Arbeit bei der Firmenbezeichnung zu, soweit dieser Einkunft nicht eine in…
…Die betriebliche Tätigkeit in den Einrichtungen muss aber nicht durch Menschen ausgeübt werden, auch bloße Verkaufsautomaten werden bereits als Betriebstätte angesehen (siehe Abschn. 4 Abs. 5 der seinerzeitigen Gewerbesteuerrichtlinien). Diese im innerstaatlichen Recht entwickelten Grundsätze zum Betriebstättenbegriff sind auch für die Auslegung des in Doppelbesteuerungsabkommen…
…für eine im Quellenstaat ausgeübte Tätigkeit erfolgen (Wassermeyer/Schwenke in Wassermeyer, Doppelbesteuerung, Art. 15 MA Rz. 77; VwGH 23.2.2017, Ro 2014/15/0050). Ungeachtet des Absatzes 1 dürfen nach Artikel 15 Abs. 2 DBA Deutschland Vergütungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person…
…1 DBA-Deutschland entsprechend den OECD-Grundsätzen das Besteuerungsrecht des Tätigkeitsstaats ausschließlich an die "Ausübung der Arbeit" in diesem Staat anknüpft, unterliegen nur jene Bezugsteile dem deutschen Besteuerungsanspruch, die auf eine physisch dort erbrachte Tätigkeit entfallen. Wird dem Arbeitnehmer daher im Entsendevertrag zwischen dem österreichischen…
…Raum. Die Beschäftigung habe eine Dauer von fünf bis 15 Stunden pro Woche umfasst; es habe keine Stundenaufzeichnungen gegeben. Die Tätigkeit sei nur in Deutschland, xyz, in der Nähe von DDD ausgeführt worden. Die Räumlichkeiten könnten nicht beschrieben werden, weder das Stockwerk noch weitere Details…
…der Abwesenheit des Unternehmers der gewerblichen Tätigkeit eines anderen Unternehmers zuzuordnen ist (BFH vom 28.06.2006 I R 92/05). Somit bestand im Prüfungszeitraum in DA keine Betriebsstätte. Damit habe gemäß Art. 7 DBA-Österreich die Bundesrepublik Deutschland kein Besteuerungsrecht für die erklärten Einkünfte…
…10: [Der Bf.] war im Jahr 2011 an weniger als 183 Tage in Österreich anwesend (belegt durch Kalenderaufzeichnungen). Es wurde nachgewiesen, dass seine Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit zur Gänze in Deutschland besteuert wurden. Im Erlass BMF-010221/0362-VI/8/2014 ist keine Regelung zu…
…Tätigkeit des Künstlers "nicht gemessen werden kann" (vgl. dazu auch Haase, Außensteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen 2, Art 17 MA II Rz31). Art. 17 DBA kommt sohin nach dem "Sinn und Zweck" der Bestimmung dann nicht zur Anwendung, wenn die Einnahmen des Künstlers in Deutschland nicht notwendig in…
…zum Experten sei mit dem Fortsetzten der Tätigkeit in Deutschland zu rechnen. Aus dem deutschen Einkommensteuerbescheid 2017 vom 12.04.2019 gehe hervor, dass die deutsche Finanzverwaltung von einer unbeschränkten Steuerpflicht ausgeht und anderseits, dass das in Deutschland zu besteuernde Einkommen € 26.847,00…