…dass sowohl Firmen als auch Privatpersonen zum Kundenkreis des Bw. gehören. Zum einen wurden weder in der Berufung noch im Vorlageantrag Gründe angeführt, die ein subjektives Gewinnstreben bzw. eine Gewinnerzielungsabsicht ausschließen ließen. Es liegen daher steuerlich beachtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 Abs…
…in Höhe von ÖS 800,-- als gerechtfertigt angesehen. Der Bw. beantrage die Betätigung an den äußeren Umständen (objektives und subjektives Gewinnstreben), die das absolute Gewinnstreben bezeugen und somit Liebhaberei ausschließen zu beurteilen, die angefochtenen Bescheide aufzuheben und die Abgaben dieser Jahre erklärungsgemäß festsetzen. Im Rahmen…
…Eile" hatte, die Wohnungen so herzurichten, dass sie auch "gut marktgängig" gewesen wären. Diese als einzige erkennbaren "Bemühungen" sind aufgrund des zähen Hergangs nicht als auf ein subjektives Gewinnstreben gerichtete Handlungen anzusehen. Sonstige besondere "Bemühungen" sind nicht erkennbar. Bei Anwendungsfällen des § 1 Abs. 1 ist…
…6 Mio (1994) zu tragen hatte, spricht das Nichtabrechnen von Leistungen mit Jahresbeträgen von S 1 Mio (1992) und S 1,8 Mio (1993, 1994) gegen ein subjektives Gewinnstreben, weil es im Geschäftsleben zwischen fremden Vertragspartnern üblich ist, erbrachte (Teil)Leistungen zeitnah in Rechnung zu…
…6 Mio (1994) zu tragen hatte, spricht das Nichtabrechnen von Leistungen mit Jahresbeträgen von S 1 Mio (1992) und S 1,8 Mio (1993, 1994) gegen ein subjektives Gewinnstreben, weil es im Geschäftsleben zwischen fremden Vertragspartnern üblich ist, erbrachte (Teil)Leistungen zeitnah in Rechnung zu…
…bevollmächtigte Person erschien, führte der Finanzamtsvertreter Mag. Thomas Zach aus, das Finanzamt sei weiterhin der Auffassung, es liege Liebhaberei vor, da ein subjektives Gewinnstreben, beurteilt nach dem Kriterienkatalog der Liebhabereiverordnung, nicht erkennbar sei. Für eine andere Beurteilung sei aber schon deshalb kein Raum, weil die…
…Ist diese Frage zu verneinen, komme es auf die persönliche Auffassung des Bw nicht mehr an, seine subjektive Einstellung könne nur mehr in Grenzfällen Bedeutung beigemessen werden. Da wie bereits angeführt, sämtliche Bemühungen zur Erzielung positiver Betriebsergebnisse erfolglos geblieben seien, sei die weitere Annahme es…
…vermehrt Aufträge annehmen werde können. Alleine aufgrund der Entwicklung der Verluste und dem Verhältnis der Umsätze zu den Verlusten könne noch nicht auf das Vorliegen von Liebhaberei geschlossen werden, da das Vorliegen von Verlusten nicht automatisch das Fehlen des Gewinnstrebens bedeute. Die Argumentation des Finanzamtes…
…ist zunächst auszuführen, dass die Liebhabereiverordnung bei Betätigungen iSd § 1 Abs. 1 LVO das subjektive Gewinnstreben in den Mittelpunkt der Betrachtung stellt, wobei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes im Rahmen der durch § 2 Abs. 1 LVO normierten Kriterienprüfung das Schwergewicht auf die bis zum jeweiligen…
…Willensentschluss), der erst dann zu einer steuerlich erheblichen Tatsache wird, wenn er durch seine Manifestation in die Außenwelt tritt. Es genügt daher nicht, dass der Steuerpflichtige die subjektive Absicht hat, Gewinne zu erzielen, sondern es muss die Absicht anhand der in § 2 Abs. 1 LVO…
…spricht aber nicht für die Annahme eines subjektiven Gewinnstrebens. So konnte auch aus der Prüfung dieses letzten Kriteriums nichts für den Standpunkt der Berufungswerberin gewonnen werden. Insgesamt zeichnete sich sohin - wie den obigen Ausführungen zu entnehmen ist - nach Prüfung der von der LVO vorgegebenen Kriterien…
…vorgesehen (Pkt. 6, Lizenzvertrag mit X-Design 1989). Einem (subjektiven) Gewinnstreben entspräche es aber, dass eine bestimmte Tätigkeit innerhalb einer absehbaren Zeit als (positive) Einkunftsquelle genutzt werden kann und nicht als langjähriger Verlustbringer hingenommen wird. Wann dies im Streitfall zutreffen hätte können, vermochte die Bw…
…des Tunnelbaus liegt somit nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenates nicht vor. In der Berufung wurde weiters auch eine "Prognoserechnung" angestellt, dazu ist Folgendes zu sagen: -- Bei der "großen Vermietung" kommt es auf das subjektive Gewinnstreben des sich Betätigenden an. Mit der "Prognoserechnung" zielt die Bw…
…zu können. Wenn der Bw. in seiner Berufung ("Teil C") eine "Prognoserechnung" anstellt, so ist dazu Folgendes zu sagen: -- Bei der "großen Vermietung" kommt es auf das subjektive Gewinnstreben des sich Betätigenden an. Mit seiner "Prognoserechnung" zielt der Bw. auf die hier grundsätzlich nicht maßgebende…
…hat, hat das für den Begriff "Liebhaberei" im Einkommensteuerrecht geforderte subjektive Gewinnstreben sowie das Erfordernis eines längeren Beobachtungszeitraums im Begriff der "Liebhaberei" des Umsatzsteuerrechtes "keine Berechtigung". Denn einerseits ist das Gewinnstreben für den Bereich des Umsatzsteuerrechtes keine Voraussetzung für die Beurteilung einer Tätigkeit als umsatzsteuerpflichtig - …
…objektives Gewinnstreben insoweit nicht abgesprochen werden könne, als gerade Krankenanstalten, welche neue Behandlungsmethoden anbieten, ungeachtet einer kurzen Anlaufphase wirtschaftlich erfolgreich sein können. Der Schluss, eine Privatklinik sei nur unter Inkaufnahme von Verlusten zu führen und seien Gewinne unmöglich, sei jedenfalls unzutreffend. Was das subjektive Gewinnstreben…
…Umstand, dass die Einkünfte aus Kapitalvermögen in den berufungsgegenständlichen Jahren die Aufwendungen für die begünstigten Zwecke erheblich überstiegen haben bzw. ein Teil für werterhaltende Maßnahmen bei Gebäuden verwendet wurde, führt gegenständlich noch nicht zur Annahme eines Gewinnstrebens. Ist doch zu berücksichtigen, dass die Bw. bis…
…steuerlichen Vertretung in Kontakt zu treten kann als Anfrage interpretiert werden, zu welcher vom Finanzamt an sich gemäß den Vereinsrichtlinien (Rz 11) in unverbindlicher Form Stellung zu nehmen gewesen wäre. Auf eine solche Auskunft besteht ein subjektiver, öffentlich-rechtlicher Anspruch (Prinz/Prinz, Gemeinnützigkeit im Steuerrecht…
…als geringfügig anzusehen wäre (arg.: "nur" zwei Bücher). Ein auf fehlende Zeitkapazitäten (wegen Ausübung der Tätigkeit in der Freizeit) zurückzuführendes mangelndes Gewinnstreben des Abgabepflichtigen ist für die Referentin des UFS damit nicht erkennbar. Die gegenständlich zu beurteilende Tätigkeit unterscheidet sich maßgeblich von der vom UFS …
…Jahren 1992 und 1993 (Zeitraum der Vorhaltsbeantwortungen) vorliegenden Gegebenheiten (Berufung, S. 23 f.) mit einem das subjektive Ertragstreben dokumentierenden Gesamtgewinn zu rechnen gewesen wäre. Die Bekanntgabe bloßer Interessentenmeldungen im Rahmen der Bootsausstellung Düsseldorf vom 27. Jänner 1992 (OZ 69.17 Verwaltungsakten) konnte die im November…