…ordentlich, zielstrebig und ernsthaft betrieben hat, vorzulegen. Kommentar des Beamten: "Das interessiert mich nicht." Keine Annahme meiner Unterlagen. Sehr wohl hat der Beamte, diese meine Unterlagen in die Begründung aufgenommen! Ich teilte fristgerecht im September 2007 eine voraussichtliche Unterbrechung des Studiums meines Sohnes mit. Eine…
…August 2004 mit der Begründung rückgefordert worden, dass p sein Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben hätte, p habe sehr wohl nach dem ersten Studienjahr die erforderlichen acht Wochenstunden nachweisen können und auch in den Folgejahren habe mit mehr als ausreichenden Wochenstunden (das waren alleine…
…dass die Tochter des Berufungswerbers das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben habe und deshalb nicht in Berufsausbildung gestanden habe. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung widerspricht der Berufungswerber der Auffassung des Finanzamtes und legt dazu eine Bestätigung des Studienerfolgs sowie "Semesterunterlagen (Mitschriften)" für das…
…2002 mit Bescheid vom 8. Jänner 2003 mit folgender Begründung rückgefordert: Das Kind G. hat sein Studium abgebrochen und für das Sommersemester 2002 keinen Studienerfolgsnachweis erbracht und das Studium nicht ernsthaft betrieben, weshalb für den Zeitraum 1. Februar 2002 bis 30. September 2002 kein Anspruch…
…werden, vielmehr muss auch das ernsthafte und zielstrebige Bemühen um den Ausbildungserfolg gegeben sein." Der Bw. stellte fristgerecht einen Vorlageantrag und führte darin zur Begründung aus, dass die Annahme, dass sein Sohn unschlüssig gewesen sei und das Studium nicht ernsthaft betrieben habe, nicht richtig sei…
…beendet, kann von einem ernsthaft betriebenen Studium keine Rede sein, weshalb keine Berufungsausbildung im Sinne des § 2 Abs. 1 lit. b FLAG vorliegt. Der Umstand, dass die weitere Anspruchsvoraussetzung dieser Bestimmung (Aufnahme als ordentlicher Hörer) vorlag, vermag allein den Anspruch auf Familienbeihilfe nicht zu begründen…
…bis zur 1. Prüfung nicht eingetragen gewesen sei; nach der 1. Prüfung werde eine Anwesenheitsliste geführt. Der Sohn des Bw. habe kein zielstrebiges und ernsthaftes Studium betrieben. Das Finanzamt erließ am 26. Jänner 2005 eine Berufungsvorentscheidung und wies die Berufung mit folgender Begründung ab: "Gemäß…
…fänden. Von Unterhaltspflicht sei grundsätzlich während angemessener Dauer eines Studiums des Kindes auszugehen. Sie falle erst weg, wenn erkennbar sei, dass das Studium nicht ernsthaft betrieben werde. Eine solche Erkennbarkeit sei bei einem auswärts studierenden Kind vor Ablauf zumindest des ersten Studienjahres nicht gegeben. Im…
…dort zitierte Rechtsprechung). Daraus folgt, dass das Studium tatsächlich betrieben werden muss. Wird das Studium überhaupt nicht (wenigstens ernsthaft) betrieben, sondern liegt nur eine rein formelle Fortsetzungsbestätigung vor, kann von einer Berufsausbildung nicht gesprochen werden. (siehe UFS vom 2.01.2012, RV/0170-G/11…
…dass eine Berufsausbildung nur dann vorliege, wenn eine Berufsausbildung auch tatsächlich erfolgt ist. Da keine Lehrveranstaltungen besucht worden sind und auch keine Prüfungen abgelegt wurden, ist das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben worden. Somit bestand gemäß § 2 Abs. 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG) kein Anspruch…
…dass er das Studium nie ernsthaft und zielstrebig betreiben wollte. Nach § 167 Abs. 2 BAO zufolge hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache als erwiesen anzunehmen ist oder nicht. Das Beweisverfahren wird vor allem…
…Winter- und Sommersemester des Studienjahres 2009/10 keine Prüfungen abgelegt. Zusammengefasst steht daher auch für den unabhängigen Finanzsenat fest, dass M im Studienjahr 2009/10 die Berufsausbildung nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben hat. Wurde Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen, entfällt auch der Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag (…
…dass das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Im Erkenntnis vom 24. Oktober 2000, 95/14/0119, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass die Frage, ob für einen bestimmten (in der Vergangenheit gelegenen) Zeitraum Familienbeihilfe zusteht, - will man den Beihilfenanspruch nicht von zufälligen (behördlicher Entscheidungszeitpunkt…
…im maßgeblichen Zeitraum vom 1.3. bis 30.9.2010 keine ernsthafte und zielstrebige Berufsausbildung betrieben hat, sondern lediglich, aus welchen Gründen auch immer, zur Fortsetzung in einem Studium gemeldet war. Damit stand sie im Sommersemester 2010 tatsächlich nicht mehr in Berufsausbildung iSd § 2 Abs…
…von der Bw. selbst als Hauptstudium bezeichnet. Damit hat sie aber an der Universität Wien kein ernsthaftes und zielstrebiges Studium mehr betrieben, worüber auch der Umstand, dass sie in diesem Zeitraum rein formal inskribiert war, nicht hinwegtäuschen kann. Kein Zweifel kann darüber bestehen, dass die…
…Berufungswerberin im Berufungszeitraum keine Berufsausbildung ernsthaft und zielstrebig betrieben hat, sondern lediglich, aus welchen Gründen auch immer, zur Fortsetzung in einem Studium gemeldet war. Die Voraussetzungen für die Gewährung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge (§ 33 Abs. 3 EStG 1988) lagen somit nicht vor. Es war…
…eine Familienleistung im klassischen Sinn und nicht um eine unmittelbare Form der Studienförderung (Wimmer in Csaszar/Lenneis/Wanke, FLAG, § 2, Rz 70). Ein Eingehen auf die vorgebrachten Entschuldigungsgründe erübrigt sich, zumal für die Annahme eines ernsthaft und zielstrebig betriebenen Studiums ausschließlich die gesetzliche Beweisregel nach…
…20. Dezember 2001 die letzten Prüfungen mit Nicht genügend abgelegt hat. Im Übrigen wurden keine weiteren Prüfungen abgelegt. Das Finanzamt verneinte den Familienbeihilfenanspruch, da "im Zeitpunkt der Beurteilung" jedenfalls festgestanden ist, dass das Studium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben wurde. Im Erkenntnis vom 24. Oktober…
…in den Eingaben der Berufungswerberin, nach welchen die Tochter einerseits ihr Studium bis Ende Dezember 2002 ernsthaft und zielstrebig betrieben hätte und sodann - ebenfalls in XY - einer anderen Ausbildung nachgehen hätte wollen. In diesem Zusammenhang darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass sich die Tochter der…
…betriebenen Studiums berücksichtigt werden, weil sie dem nunmehr betriebenen Studium auf Grund der besuchten Lehrveranstaltungen und absolvierten Prüfungen nach Inhalt und Umfang der Anforderungen gleichwertig sind. Andernfalls würde bei Anrechnung aller vor dem Studienwechsel abgelegten Prüfungen, auch wenn das Vorstudium nicht ernsthaft und zielstrebig betrieben…