…in die Rechtswissenschaften), vom 01.08.2006 (Strafrecht mündlich), vom 01.08.2005 (Rechtsgeschichte Österreichs), Fachprüfungszeugnis vom 02.10.2006 (Jus-Latinum), 1 Erfolgsnachweis vom 19.11.2003 (Technische Physik). Am 9. November 2009 ersuchte das Finanzamt um Vorlage der Abschlusszeugnisse des Studiums der Rechtswissenschaften.…
…der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien das Diplomstudium der Rechtswissenschaften. Das Finanzamt hat die Familienbeihilfe für den Zeitraum Oktober 2005 bis Februar 2007 und von Juni 2007 bis einschließlich September 2009 gewährt. Das Finanzamt vertritt den Rechtsstandpunkt, dass mit Ablegung der dritten Diplomprüfung das Studium…
…Der Kollektivvertrag für Metaller weiße in der Entlohnungsstufe 5 (Angestellte, die Arbeiten erledigen, die besonders verantwortungsvoll seien, selbständig ausgeführt werden müssten, wozu umfangreiche überdurchschnittliche Berufskenntnisse und mehrjährige praktische Erfahrungen erforderlich seien) ein Bruttoeinstiegsgehalt von 2.767,79 € aus. Dass sich ein Studium der Rechtswissenschaften…
…mit, dass die Tochter auf die mögliche Anrechnung von Prüfungen ihres Studiums der Rechtswissenschaften auf das Studium Public Management verzichtet habe, da sie sämtliche Prüfungen aus dem Studium Public Management ablegen wollte. Mit Berufungsvorentscheidung vom 14. Mai 2008 wies das Finanzamt die Berufung als unbegründet…
…das Studium der Rechtswissenschaften abgelegt habe. Mit Bescheid vom 18. September 2007 forderte das Finanzamt 2/20/21/22 zu Unrecht bezogene Beträge an Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum April 2006 bis März 2007 für die Tochter C, geboren 1983 zurück, da der 2…
…jenem an der Universität Wien (UFS [Klagenfurt], Senat 2 [Referent], 13. 5. 2008, RV/0356-K/07), das Studium der Rechtswissenschaften in Linz jenem in Salzburg (UFS [Salzburg], Senat 11 [Referent], 11. 3. 2008, RV/0250-S/07), das Bachelorstudium "Wirtschaftsrecht" an der Wirtschaftsuniversität Wien…
…75 €) für sein Studium der Rechtswissenschaften als Werbungskosten nicht berücksichtigt. Begründend wurde ausgeführt:"Da es sich in Ihrem Fall um Ausbildungskosten handelt (keine berufsspezifische Fortbildung), konnten Ihre Aufwendungen nicht berücksichtigt werden." Mit Eingabe vom 6. Mai 2004 erhob der Bw gegen den oa Bescheid…
…Österreichischen Hochschülerschaft 187,- ATS Kosten für den Vorbereitungskurs auf die Studienberechtigungsprüfung für das Studium der Rechtswissenschaften in Höhe von insgesamt 4.585,- ATS Fachliteratur von insgesamt 1.235,- ATS In Summe wurde also der Abzug von Werbungskosten von 6.007,- ATS beantragt. Diesem Antrag wurde…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. Der Sohn des Berufungswerbers habe im Wintersemester 1998 mit dem Studium der Rechtswissenschaften begonnen. Der erste Studienabschnitt sei am 22. November 1999 abgeschlossen worden. Im Wintersemester sei auch der Umstieg auf den neuen Studienplan erfolgt. Dies habe jedoch für den…
…auf Gewährung der Familienbeihilfe ab 1. März 2002 für S., entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Sohn des Berufungswerbers (Bw.) hat ab dem Wintersemester (WS) 1996 das Studium der Rechtswissenschaften betrieben und im Sommersemester 2001 das Doktoratsstudium begonnen. Daneben hat der Studierende…
…der das so genannte dreigliedrige System (BA- MA- PhD) vorschreibt. Entschieden zurückweisen muss ich an dieser Stelle, dass dem Bescheid die Annahme zugrunde liegt, dass die Studien an Fachhochschulen und Universitäten bereits diesem System gleichen! Als Beispiel gebe ich hier nur das Studium der Rechtswissenschaften…
…keinem selbständigen Beruf ausgebildet wurde. Der Sprachlehrgang war weder notwendige Voraussetzung für die Fortführung einer Ausbildung noch Bestandteil einer weiteren Gesamtausbildung, weil das Studium der Rechtswissenschaften eine derartige Sprachausbildung nicht voraussetzt. Dass das Beherrschen einer weiteren Sprache neben der Muttersprache im EU Raum für den…
…der Begründung rückgefordert, weil A. in seinem Studium der Rechtswissenschaften seit der ersten Diplomprüfung am 28. Juni 2000 keine Prüfungen mehr abgelegt hat und somit seit dem Wintersemester 2000/01 nicht mehr in ordentlicher Berufsausbildung stand. In der dagegen rechtzeitig eingebrachten Berufung führte der…
…Sommersemesters 2000 erstmals das Studium der Rechtswissenschaften inskribierte, wäre die erste Diplomprüfung in dieser Studienrichtung bis spätestens September 2001 vorzulegen gewesen. Die Studienzeit wird durch ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis verlängert. Dabei bewirkt eine Studienbehinderung von jeweils drei Monaten eine Verlängerung der Studienzeit um ein…
…dass die Inhalte des rechtswissenschaftlichen Studiums bei der Vermittlung von politischer Bildung, öffentliches Wissen sowie Fragen aus dem Privat- , Finanz- und Schulrecht zum Lehreralltag zählen, nichts zu ändern. Um eine Berufsfortbildung handelt es sich nach herrschender Rechtsauffassung nämlich nur dann, wenn der Steuerpflichtige seine bisherigen…
…die ich mir nun durch das Studium der Rechtswissenschaften aneigne. Somit liegen gleich gelagerte Kenntnisse bzw. Fähigkeiten iSd LohnsteuerRL vor. - Von diesem o.a. Zusammenhang ist auch dann auszugehen, wenn die durch die Bildungsmaßnahme erworbenen Kenntnisse in einem wesentlichen Umfang im Rahmen der ausgeübten bzw…
…2011. Für März 2009 bis September 2009 sind die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, weil im zweiten Studienjahr die erforderliche Zahl an ECTS-Punkten aus dem maßgeblichen Studium der Rechtswissenschaften erreicht wurde. Der Information halber wird bemerkt, dass dem Arbeitspensum eines Studienjahres prinzipiell 60 ECTS-Punkte entsprechen. Bei…
…dahingehend vorzunehmen, ob das Jus-Studium nicht als "umfassende Umschulungsmaßnahme" zu qualifizieren ist. Aufgrund des Inhaltes eines Jus-Studiums besteht für den Referenten des Unabhängigen Finanzsenates kein Zweifel daran, dass das rechtswissenschaftliche Universitätsstudium der Berufungswerberin dem Grunde nach eine derart umfassende Umschulungsmaßnahme im Sinne des §…
…bis 26.10.2005 in Kanada auf. Das Finanzamt vermerkte das Studium der Rechtswissenschaften als anspruchsbegründend für den Familienbeihilfenanspruch und gewährte Familienbeihilfe bis einschließlich September 2005 (Mindeststudiendauer zuzüglich Toleranzsemester). Ein Antrag auf (Weiter)Gewährung von Familienbeihilfe ab 1.10.2005 wurde mit der Begründung abgewiesen…
…im Allgemeinen keine spezifischen beruflichen Kenntnisse erworben werden und der Besuch einzelner derartiger Kurse, wenn er nicht im Rahmen eines ordentlichen Studiums erfolgt, üblicherweise nicht als Berufsausbildung gewertet werden kann. Die Tochter des Berufungswerbers begann mit dem Wintersemester 2004/2005 das ordentliche Studium der Rechtswissenschaften…