…0158) wies der Verwaltungsgerichtshof die Amtsbeschwerden als unbegründet ab. Im Wesentlichen vertrat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass ein zu Studienzwecken lediglich währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Nach Beendigung der Aussetzung setzt der Unabhängige…
…Aussagen seien vom Finanzamt völlig übergangen worden. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes gehörten daher S und M zum Haushalt ihrer Mutter, wenngleich sie unter der Woche zu Studienzwecken in einer eigenen Unterkunft wohnen. Diese eigenen Unterkünfte begründeten allerdings keinen eigenen Haushalt. Beide Töchter der Bw…
…November 2003 geben beide an, die Wohnungen aus Studienzwecken angemietet zu haben und dass sie die Wochenenden überwiegend bei ihrer Mutter und den Geschwistern und auch unter der Woche des öfteren im Haushalt der Mutter seien. Es bestünde für sie auch die Möglichkeit dort zu…
…dass der Familienwohnsitz der Bw. in der Türkei liege und die Bw. sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalte. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führt die Bw. aus, ihre Familie habe nach einem Erdbeben alles verloren und in der Türkei keine Existenz mehr…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…könne nichts Gegenteiliges entnommen werden. Aktuell habe der VwGH (VwGH 27.1.2010, 2009/16/0114) ausgesprochen, dass ein für Studienzwecke vorübergehender Aufenthalt nicht ausschließe, dass der Studierende seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe. Weiters werde noch auf VwGH vom 18.11.2009, Zl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
… 2 Abs. 8 und 3 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 - mit der Begründung ab, dass sich der Bw. nur vorübergehend zu Studienzwecken in Österreich aufhalten würde. 1.3. In der gegen den Abweisungsbescheid erhobenen Berufung brachte der Bw. vor (auszugsweise Wiedergabe): "... Es sind dem angefochtenen…
…zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt, wenn sie sich ständig in Österreich aufhalten und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben. Da Sie in Ihrer Heimatgemeinde weiterhin zum Haushalt Ihrer Eltern gehören und sich in Österreich nur vorübergehend zu Studienzwecken aufhalten, sind die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen…
…dass der Bw. sich nur zu Studienzwecken in Österreich befinde. Die gegen den Abweisungsbescheid eingebrachte Berufung begründete der Bw. wie folgt: "Ich erhebe gegen den Abweisungsbescheid vom 27.05.2004 Versicherungsnummer xxx womit mein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe abgewiesen wurde Berufung wegen Verfahrensmängel und…
…ab Oktober 2004 mit folgender Begründung ab: "Da sie sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz haben und sich nur zu Studienzwecke im Inland aufhalten wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland angenommen." In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führte der Bw…
…für den Monat März 2008 ab und begründete dies damit, dass Personen, die ausschließlich zu Studienzwecken einreisen würden, keinen Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe hätten. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung legte der Bw. dar, dass seine in Deutschland geborene Tochter weiterhin in Deutschland wohnhaft…
…wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen der antragstellenden Person im Inland befände. Da sowohl die Antragstellerin als auch ihr Lebensgefährte studieren würden und bei einem Aufenthalt zu Studienzwecken kein dauerhafter Aufenthalt in Österreich vorliege, bestehe kein Anspruch. In der rechtzeitig eingebrachten Berufung führte die Antragstellerin…
…M.. Dieser Antrag wurde mit Bescheid vom 4.9.2006 im Wesentlichen mit folgender Begründung abgewiesen: Eine Person, die nur zu Studienzwecken nach Österreich komme, verfüge wegen mangelnder Anbindung an Österreich lediglich über einen vorübergehenden Aufenthalt im Bundesgebiet für die Zeit des Studiums, unabhängig davon…
…die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Die beiden Kinder des Bw hatten sich zu Studienzwecken ständig in der Türkei aufgehalten, wo sie in einer Eigentumswohnung lebten. Am 17.7.2007 brachte der Bw für die beiden Kinder neuerlich einen Antrag…
…beantragten Pauschbetrag ohne Begründung. Der Bw. erhob Berufung. Seine Tochter bewohne seit 2002 für Studienzwecke eine Zweitunterkunft in X. Sie sei insulinpflichtige Diabetikerin und müsse sich mehrmals täglich Insulin spritzen. Stressbelastungen würden zu einer erheblichen Verschlimmerung des Krankheitszustandes führen. Erhöhte körperliche Anstrengungen seien zu vermeiden…
…BAO. Als Begründung wurde im Wesentlichen angeführt, dass an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung begründete Zweifel bestehen würden. Der Beschwerdeführer halte sich nur zu Studienzwecken in Österreich auf. Der gewöhnliche Wohnsitz befinde sich daher weiterhin im Ausland, wodurch im Hinblick auf die Bestimmung des Art. 719…
…würden in den nächsten Monaten in Y. studieren und gleichzeitig hatte der Bw. erklärt, der Aufenthalt seiner Kinder im Ausland sei ausschließlich zum Studienzweck, der ständige Wohnsitz jedoch stets ausnahmslos in Y.. Die Kinder kämen nicht nur die gesamten Sommer-, Semester- und Winterferien nach Hause…
…Tabelle zu entnehmen ist, wohnte der Bw. zu Ausbildungs- bzw. Studienzwecken an zwei Nebenwohnsitzen in Klagenfurt (von 30.11.1999 bis 16.10.2007). Zeitlich anschließend begann laut vorliegenden Lohnzetteln das Dienstverhältnis mit der GmbH in Krems/Donau, weswegen der Bw. ab 16.10.2007…
…zu den Zlen. 2007/15/0106, 2008/13/0072 und 1008/15/0158 Verfahren betreffend die auch hier maßgebliche Rechtsfrage, ob ein gemäß den Bestimmungen des NAG zu Studienzwecken erteilter Aufenthaltstitel für Studierende einen Anspruch auf Familienbeihilfe vermittelt bzw. vermitteln kann, anhängig sind, wird angeregt…