…Ausbildung). Die Bf. stellte am 22. Juli 2015 einen Eigenantrag auf Familienbeihilfe rückwirkend ab Juli 2010. Sie begann im Oktober 2008 mit dem Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Studienzweig Betriebswirtschaft (J 033 561) und beendete dieses am 2. Juli 2013 (Studiendauer: 6 Semester, max. Studiendauer September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf.***, vertreten durch ***V.***, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 23. November 2023, Ordnungsbegriff: ***OB***, betreffend Familienbeihilfe für die Zeiträume "ab November 2023…
…0158) wies der Verwaltungsgerichtshof die Amtsbeschwerden als unbegründet ab. Im Wesentlichen vertrat der Verwaltungsgerichtshof die Ansicht, dass ein zu Studienzwecken lediglich währender Aufenthalt im Bundesgebiet die Beurteilung nicht ausschließt, der Studierende habe den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich. Nach Beendigung der Aussetzung setzt der Unabhängige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 26. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. Oktober 2024 betreffend Rückforderung von für ***Kind1/Tochter1*** und ***Kind2/Tochter2*** für den…
…Aussagen seien vom Finanzamt völlig übergangen worden. Entgegen der Ansicht des Finanzamtes gehörten daher S und M zum Haushalt ihrer Mutter, wenngleich sie unter der Woche zu Studienzwecken in einer eigenen Unterkunft wohnen. Diese eigenen Unterkünfte begründeten allerdings keinen eigenen Haushalt. Beide Töchter der Bw…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Name des Richters*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. September 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22. August 2025 betreffend Rückforderung der Familienbeihilfe für ***Name Kind*** für den…
…November 2003 geben beide an, die Wohnungen aus Studienzwecken angemietet zu haben und dass sie die Wochenenden überwiegend bei ihrer Mutter und den Geschwistern und auch unter der Woche des öfteren im Haushalt der Mutter seien. Es bestünde für sie auch die Möglichkeit dort zu…
…dass der Familienwohnsitz der Bw. in der Türkei liege und die Bw. sich nur zu Studienzwecken in Österreich aufhalte. In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führt die Bw. aus, ihre Familie habe nach einem Erdbeben alles verloren und in der Türkei keine Existenz mehr…
…Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17 Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…dass Sie sich nur zu Ausbildungszwecken (Studium) in Österreich aufhalten. Ein Aufenthalt zu Studienzwecken stellt keinen ständigen Aufenthalt im Inland dar und begründet somit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe .“ In der dagegen fristgerecht eingebrachten Beschwerde wird auszugsweise ausgeführt: „Ich bin im Juni 2012 aus persönlichen Gründen…
…könne nichts Gegenteiliges entnommen werden. Aktuell habe der VwGH (VwGH 27.1.2010, 2009/16/0114) ausgesprochen, dass ein für Studienzwecke vorübergehender Aufenthalt nicht ausschließe, dass der Studierende seinen Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich habe. Weiters werde noch auf VwGH vom 18.11.2009, Zl…
…wie es zB der Fall ist, wenn sich der Steuerpflichtige in den Räumen zur Erholung, anlässlich von Inlandsbesuchen, zu Studienzwecken uä aufhält (VwGH 20.6.1990, 89/16/0020 und 17.9.1992, 91/16/0138). In einem älteren Judikat aus dem Jahr 1969 (VwGH…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung Bw, vom 24. März 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch FA, vom 19. Februar 2009 betreffend Einkommensteuer 2005, 2006 und 2007 sowie Festsetzung von Anspruchszinsen 2005, 2006 und 2007 entschieden: Der Berufung…
…3.4.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Ausstattung, Schulmaterial und zur normalen Einrichtung eines Schüler- bzw. Studentenzimmers gehörende Gebrauchtmöbel von zu Studienzwecken in das Zollgebiet der Gemeinschaft einreisenden Schülern und Studenten zum persönlichen Gebrauch während der Schul- bzw. Studienzeit (Art. 21 ZBefrVO). Ausstattung sind Haus-, Bett-…
…notwendig ist;(*) c)bei Straßenbeförderungsmitteln, die zum eigenen Gebrauch verwendet werden i)durch Studenten: in dem Zeitraum, in dem sich die Studenten im Zollgebiet der Union ausschließlich zu Studienzwecken aufhalten; ii)durch Personen, die einen Auftrag von bestimmter Dauer erfüllen: imin dem Zeitraum, in dem…
… 2 Abs. 8 und 3 Abs.1 Familienlastenausgleichsgesetz (FLAG) 1967 - mit der Begründung ab, dass sich der Bw. nur vorübergehend zu Studienzwecken in Österreich aufhalten würde. 1.3. In der gegen den Abweisungsbescheid erhobenen Berufung brachte der Bw. vor (auszugsweise Wiedergabe): "... Es sind dem angefochtenen…
…zum Bezug der Familienbeihilfe berechtigt, wenn sie sich ständig in Österreich aufhalten und den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in Österreich haben. Da Sie in Ihrer Heimatgemeinde weiterhin zum Haushalt Ihrer Eltern gehören und sich in Österreich nur vorübergehend zu Studienzwecken aufhalten, sind die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen…
…dass der Bw. sich nur zu Studienzwecken in Österreich befinde. Die gegen den Abweisungsbescheid eingebrachte Berufung begründete der Bw. wie folgt: "Ich erhebe gegen den Abweisungsbescheid vom 27.05.2004 Versicherungsnummer xxx womit mein Antrag auf Gewährung der Familienbeihilfe abgewiesen wurde Berufung wegen Verfahrensmängel und…
…ab Oktober 2004 mit folgender Begründung ab: "Da sie sowohl im Inland als auch im Ausland einen Wohnsitz haben und sich nur zu Studienzwecke im Inland aufhalten wird der Mittelpunkt der Lebensinteressen im Ausland angenommen." In der gegen den Abweisungsbescheid eingebrachten Berufung führte der Bw…
…für den Monat März 2008 ab und begründete dies damit, dass Personen, die ausschließlich zu Studienzwecken einreisen würden, keinen Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe hätten. In der dagegen fristgerecht eingebrachten Berufung legte der Bw. dar, dass seine in Deutschland geborene Tochter weiterhin in Deutschland wohnhaft…