…In der Begründung verwies das Finanzamt, dass die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschritten werden darf. Mit Eingabe vom 30. März 2010 brachte der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung ein…
…1 StudFG die Anspruchsdauer des folgenden Abschnittes nur dann um ein Semester, wenn ein Studierender den vorhergehenden Abschnitt in der "vorgesehenen Studiendauer" (ohne Toleranzsemester) abgeschlossen hat." Der Sohn des Berufungswerbers hat den ersten Studienabschnitt unbestritten in der "vorgesehenen Studienzeit" (ohne Toleranzsemester), sogar ein Semester früher…
…im Wesentlichen auf den Gesetzestext (§ 2 Abs. 1 lit.b FLAG 1967), wonach ein nachgewiesenes Auslandsstudium während des im Inland betriebenen Studiums die vorgesehene Studienzeit verlängere, eine Unterscheidung zwischen Haupt- und Nebenstudium gäbe es nicht. Zusätzlich verwies der Bw. auf die finanzielle Belastung durch den…
…des Bw. die vorgesehene Studienzeit inklusive des Toleranzsemesters für den ersten Abschnitt mit September 2004 geendet hätte und folglich ab Oktober 2004 kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestanden habe. Gegen diesen Rückforderungsbescheid richtet sich die beim Finanzamt am 19.12.2006 fristgerecht eingebrachte Berufung. Zusammengefasst führt…
…1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Das Gesetz anerkenne auch Studienbehinderungen im Lehr- und Prüfungsbetrieb der Universität als Grund für die Verlängerung der Studienzeit. Aussicht auf Gewährung eines weiteren Semesters Familienbeihilfe bestehe nur, wenn für jede einzelne noch fehlende Prüfung durch eine Bestätigung belegt werde…
…305, genannte Einrichtung besuchen, ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Unter "vorgesehene Studienzeit" (i.S. des § 2 Abs.1 lit. b…
…der Studienkommission der Universität Wien nur Prüfungen im Ausmaß von 6 Semesterwochenstunden (anstatt 16) angerechnet worden sind. Es liegt daher in der Studienzeitüberschreitung ein unvorhergesehenes oder unabwendbares Ereignis vor, das eine Verlängerung von einem Semester Studiendauer und damit verbunden die Verlängerung der Familienbeihilfe rechtfertigen würde. …
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Die Aufnahme als ordentliche Hörerin oder ordentlicher Hörer gilt als Anspruchsvoraussetzung für das erste Studienjahr…
…2003 hatte er das Diplomstudium Soziologie inskribiert. Ab Oktober 2003 bis April 2007 betrieb er das Bakkalaureatstudium Soziologie. Weiters wurde eine Studienbestätigung vorgelegt, dass KB im Wintersemester 2006 als ordentlicher Hörer zur Fortsetzung des Bakkalaureatstudiums Soziologie gemeldet sei. Ein Nachweis über im Zuge dieses Studiums…
…da bis zu diesem Zeitpunkt der erste Studienabschnitt im Zweitfach "Pädagogik" noch nicht abgeschlossen worden war und die vorgesehene Studienzeit in diesem Fach bereits um mehr als ein Semester überschritten war. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Berufung führte der Berufungswerber im Wesentlichen aus: In…
…abgewiesen. Das Finanzamt führte hiezu aus, dass eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen ist, wenn die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester überschritten wird. Da der Sohn S. den ersten Studienabschnitt in der Studienrichtung Volkswirtschaft bereits im Februar 2001 beenden hätte sollen…
…Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17…
…Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat durch Verordnung die näheren Voraussetzungen für diese Nichteinrechnung festzulegen. Zeiten des Mutterschutzes sowie die Pflege und Erziehung eines eigenen Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres hemmen den Ablauf der Studienzeit. Bei einem Studienwechsel gelten die in § 17…
…zwar den zweiten Abschnitt des Studiums erst im Jänner 2009 abgeschlossen, aber bereits im zweiten Abschnitt Prüfungen aus dem dritten Abschnitt vorgezogen und daher bei Gesamtbetrachtung das Studium innerhalb der vorgesehenen Studienzeit abgeschlossen habe. Im übrigen habe er an einem Austauschprogramm teilgenommen und ein Erasmus…
…2010 wurde die Antragstellerin ersucht, bekannt zu geben, aus welchen Gründen es ihr nicht möglich gewesen sei, den zweiten Abschnitt des von ihr betriebenen Studiums innerhalb der "vorgesehenen Studienzeit" zu absolvieren. Weiters wurde darum gebeten, entweder einer Bestätigung der Universität nachzureichen, dass der Abschluss des…
…auch für das nunmehr betriebene Studium anrechenbar, wie sich dies auch aus den jeweiligen Studienplänen ergebe. Dies umfasse zumindest eine Vorstudienzeit im Ausmaß von drei Semestern - dies entspreche auch jenem Studienzeitraum, für den bereits Familienbeihilfe gewährt worden sei. Nachfolgend wurden die bis zum Studienwechsel absolvierten…
…ist eine Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie die vorgesehene Studienzeit pro Studienabschnitt um nicht mehr als ein Semester oder die vorgesehene Ausbildungszeit um nicht mehr als ein Ausbildungsjahr überschreiten. Wird ein Studienabschnitt in der vorgesehenen Studienzeit absolviert, kann einem weiteren Studienabschnitt ein Semester zugerechnet…
…Energie und Umwelttechnik" an der TU Graz studiere, das mit üblichen Regelstudien nicht vergleichbar sei. Bei dieser engen Auslegung der Studienzeitüberschreitung sei es verständlich, dass in Österreich Absolventen von Technischen Universitäten für die Wirtschaft fehlen würden. Der Sohn der Berufungswerberin habe im Sommersemester 2009 an…
… 2 Abs. 1 lit. b Familienlastenausgleichsgesetz 1967 abgewiesen. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolge nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich sei, wenn die Studienbehinderung pro Semester innerhalb der Vorlesungszeit mindestens drei Monate lang ununterbrochen angedauert habe. Dass die Tochter des Berufungswerbers auf Grund ihrer Operation…
…Monate, sondern sie könne die Prüfungen auch nicht so rasch wie möglich nach Ablauf dieser Frist nachholen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 21.11.2007 wurde die Berufung vom Finanzamt als unbegründet abgewiesen. Eine Verlängerung der Studienzeit erfolge nur semesterweise, wobei eine Verlängerung nur möglich sei, wenn…