Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des HG, F., vom 15. Jänner 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg vom 7. Jänner 2008 betreffend Familienbeihilfe für SG ab 1. Oktober 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…seinen Präsenzdienst absolviert. Grundsätzlich habe er den Besuch der Fachhochschule für Unternehmungsführung am Campus Wien beabsichtigt. Da die Aufnahmeprüfung erst im Juni 2008 möglich gewesen sei, der Studienbetrieb beginne an dieser Fachhochschule immer erst im Wintersemester, habe sich die Bw. am Finanzamt erkundigt, ob der…
…InstitutA und dem InstitutB Lehrgänge universitären Charakters in Form von Fernstudien an. 2. Auf Anfrage der Berufungswerberin an das Finanzamt, ob der Studienbetrieb der Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs 1 Z 11 lit a UStG 1994 unterliege, verneinte dies der bundesweite Fachbereich mit Schreiben vom 16…
…traf, sich vom Ausbildungsverhältnis zu trennen. Sie habe am 25.8.2009 nachweislich an der Universität x inskribiert. Zu diesem Zeitpunkt war der Studienbetrieb wegen Ferien ausgesetzt. Auch an der y Kinderklinik waren zu dieser Zeit Ferien. Der Schulbetrieb setzte erst wieder mit 7. September…
…Im Wintersemester 2003 und im Sommersemester 2004 wurde S wegen Ableistung des Zivildienstes von der UNI beurlaubt. Ab dem WS 2004 hat S wieder am ordentlichen Studienbetrieb teilgenommen. Wegen der Ableistung des Zivildienstes in der Zeit von Oktober 2003 bis September 2004 konnte Ihnen die…
…konzipierter Fotolehrgang, der an drei Wochenenden pro Semester als regelmäßiger Studienbetrieb im Landesbildungszentrum auf Schloss Weinberg in E /OÖ abgehalten wird. Auf Basis der Tradition der tschechischen Fotografie vermittelt dieser Lehrgang vor allem Grundlagen in den Bereichen Ästhetik und der Theorie der Fotografie, der Komposition…
…Anspruchsvoraussetzungen auf Familienbeihilfe müsse auf die Tatsache, dass die vorgelegte Mitteilung einer Studienbehinderung keinen im Universitäts-/Studienbetrieb liegenden Studienhinderungsgrund aufweist - und ausschliesslich solche könnten zu einer Verlängerung der Studienzeit führen - nicht mehr näher eingegangen werden. Mit Eingabe vom 14. August 2007 wurde die Entscheidung über…
…Berufsausbildung nur dann anzunehmen, wenn sie ein ordentliches Studium ernsthaft und zielstrebig betreiben. Ihr Sohn M begann im September 2006 mit dem Studium an der Fachhochschule des BFI Wien. Da er sich im November 2006 vom Studienbetrieb abgemeldet hat, geht hervor, dass ein ernsthaftes Studium…
…Kindes fordere. Die Prager Fotoschule/Österreich sei ein auf fünf Semester konzipierter Fotolehrgang, der an drei Wochenenden pro Semester als regelmäßiger Studienbetrieb im Landesbildungszentrum abgehalten werde. Da der Kursbesuch in einem Semester nur 6 Tage umfasse und das Stundenausmaß somit sehr gering sei, werde eine…
…2 beigefügt ist, aus. Ich beantrage somit anzuerkennen, dass die Studienverzögerung durch einen aus dem Studienbetrieb (Studienplan) bedingten Umstand verursacht wurde und es meiner Tochter deshalb ohne ihr Verschulden unmöglich war, den Studienabschnitt in der vorgesehenen Mindeststudiendauer plus 1 Toleranzsemester zu absolvieren. Ich beantrage gleichzeitig…
…Krankheit habe die Leistungsfähigkeit des Sohnes sicher beeinflusst. Nachdem sein Sohn die Prüfung "Seminar der Biochemie/Molekularbiologie" in München nicht bestanden habe, sei ihm wegen des modularen Studienbetriebes in München nicht erlaubt gewesen, weitere Prüfungen in München abzulegen. Auch hierin könne ein Grund für die…
…des nächsten Studienjahres an der Universität W. ein Studium zu beginnen, welches im Rahmen des ordentlichen Studienbetriebes ein Auslandsjahr inkludiere. Um dieses Auslandsjahr erfolgreich absolvieren zu können benötige seine Tochter das Zertifikat über die Ablegung einer international anerkannten Sprachprüfung. Aus den angeführten Gründen sei die…
…sind essentielle Bestandteile um eine Berufsausbildung als Anspruchsvoraussetzung für die Gewährung der Familienbeihilfe anzuerkennen. Da für die Zeit von Oktober 2011 bis März 2012 kein geeigneter Nachweis über die Tätigkeit von L. im Studienbetrieb erbracht werden konnte, war wie im Spruch zu entscheiden." Die Bw…
… 2, Rz 87). Die Vorlage einer Bestätigung über eine Beurlaubung vom Studienbetrieb ist insofern nicht zwingend erforderlich. Auf den Streitfall umgelegt kann aus dem Umstand, dass am 01.02.2010 (Rechtsgeschichte) und im September 2010 (Psychologie Aufnahmeprüfung) von der Tochter der Berufungswerberin Prüfungen positiv abgelegt…
…Aus diesem Ablauf ist klar zu ersehen, dass nicht etwa besondere, im Studienbetrieb gelegene Umstände für die Verzögerung des Studienfortganges verantwortlich zu machen sind, sondern die offenbar unzureichende Vorbereitung des Sohnes der Berufungswerberin beim Antreten zu genannter Prüfung. Darin ist aber in keiner Weise ein…
…dass lt. Information erst ab März 2010 wieder "eine Ausstellung einer derartigen ergänzenden Bestätigung möglich sein wird da der Studienbetrieb gewöhnlich im Feber ruhe." Die Tochter wohne am Familienwohnsitz in Javorani (die beiden anderen Kinder wohnen nicht mehr dort), die Mehrkosten durch das auswärtige Studium…
…Aufgaben (Programmiertätigkeit, Überwachung von Computerläufen) durchführt bzw. durch seine Ehefrau durchführen lässt. Das Arbeitszimmer sei unerlässlich, da es ihm erlaube ungestört vom Studienbetrieb und zu sonst unüblichen Zeiten, wie an Wochenenden, zu arbeiten, da er dann aus Rücksicht auf die Familie bzw. wegen des Zeitverlustes…
…abgelegt wurden, gilt im Berufungsfall der erste Studienabschnitt mit der am 2.März 2000 abgelegten Diplomprüfung als abgeschlossen. Dem Vorbringen des Bw., das Studium der Tochter habe sich durch diverse Umstände im Studienbetrieb (Fehlinformationen betreffend Prüfungsablegung bzw. Streiksituation nach dem Sparpaket der Regierung) verzögert, ist…
…Obliegenheiten keinen festen Dienstort habe. Im Sinne einer optimalen Dienstausübung sei auch hier ein Arbeitszimmer praktisch unerlässlich, erlaube es doch allein, ungestört vom Studienbetrieb und auch zu - sonst im allgemeinen unüblichen, in diesem Beruf aber üblichen - Zeiten wie Wochenenden zu arbeiten, da er dann natürlich…
…dem zweiten Semester gar nicht möglich gewesen wäre, sondern bestenfalls durch eine Bewerbung während des zweiten Semesters nämlich bis Mai 2008, also während des laufenden Studienbetriebes nach nicht einmal zwei Semestern. Weiters gehe die Berufungsvorentscheidung nicht darauf ein, dass das vorangegangene (zum Bewerbungszeitpunkt fast viersemestrige…