…von ihren Eltern ein monatliche Unterstützung von € 550.-. erhalte. Ihr Lebensgefährte sei ebenfalls Student und beziehe außer einer monatlichen Unterstützung seiner Eltern i.H.von € 1000.- keine weiteren Einkünfte. Seit April 2005 sei Wien ihr Lebensmittelpunkt, da sie beide im Sommersemester 2006 bzw…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Studentin, geb. [Datum], Ort, Straße, vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des [Finanzamt2] vom 12. Dezember 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2005 entschieden…
…etwa dreimal im Jahr und erhält von dort keinerlei Unterhaltszahlungen. Das Finanzamt begründete die Versagung der Familienbeihilfe damit, dass die Bw. Studentin sei und daher davon ausgegangen werde, dass sie sich nur vorübergehend in Österreich aufhalte. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Bw. ist italienische Staatsbürgerin…
…Einreise nach Österreich: 20.06.00; bisheriger Wohnsitzstaat: Bulgarien, ....; Beruf: Studentin; Wohnort: 1030 Wien, ....... Im Akt befinden sich Bestätigungen der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien für folgende Studienzeiten: | Universitätslehrgang Vorstudienlehrgang | Wintersemester 2000(/2001) - Sommersemester 2001, 2 Semester als außerordentliche Studierende |…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Angestellte, PLZOrtBw. OrtBw., AdrBw. ##, gegen den Bescheid des Finanzamtes 666, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als…
…dass die Bw. als ausländische Studentin mit dem Aufenthaltstitel "Ausbildung" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich habe, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend im Bundesgebiet aufhalte und dieser Aufenthaltstitel ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt werde und demzufolge der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich gelegen…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen für immer im Bundesgebiet beibehalten werden muss (VwGH vom 30.1.1990, 89/14/0054). Die Auffassung des Finanzamtes, dass der Bezug von Familienbeihilfe für Studenten ausgeschlossen sei, weil sich diese nur vorübergehend in Österreich aufhalten, ist in dieser Allgemeinheit nicht haltbar…
…Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowina. Die Bw. und ihr Gatten halten sich seit März 2001 in Österreich auf. Sie und Ihr Gatte sind in Wien seit dem WS 2001/2002 als ordentliche Studenten angemeldet (Aufenthaltserlaubnis Ausbildung § 7 Abs. 4 Z.1 FRG). Die Tochter hält sich…
…vom 15. Februar 2007 wies das Finanzamt diesen Antrag mit der Begründung ab, für ausländische Studenten mit einer Aufenthaltsbewilligung "Studierende" bestehe kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Personen nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. vor…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 22. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. März 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Mai 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Sie wohne in keinem gemeinsamen Haushalt mit einem oder beiden Elternteilen. Bis Juni 2002 sei sie AHS-Schülerin gewesen und ab Oktober 2002 Studentin. Sie habe seit Wintersemester 2007/2008 Anspruch auf Studienbeihilfe in Höhe von 450,00 € und verdiene selbst rund 330,00…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der MF, geb. X, Adresse, vom 13. Dezember 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr vom 10. Dezember 2007 betreffend Nachsicht gemäß § 236 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…und -unterstützung, welche neben dem Studium ausgeübt wurde. Wenn aber Zeiten als Studentenvertreterin oder Studentenvertreter nach dem Hochschülerschaftsgesetz 1998 oder als Vorsitzende oder Vorsitzender bzw Sprecherin oder Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz keine Verlängerung des Anspruchszeitraumes über das 24. Lebensjahr hinaus rechtfertigen, sondern lediglich…
…der Betrag nicht an den Bw. zurückgeflossen. Die Wohnung in TM-6 sei an zwei Studenten untervermietet gewesen und habe daher nicht gleichzeitig den gemeinsamen Wohnsitz von Mutter und Tochter darstellen können. Aus dem Vergleich im Unterhaltsverfahren sei ersichtlich, dass sämtliche Unterhaltsforderungen der Tochter an…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 vom 9. August 2002 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches…
…und eine Dienstgeberbestätigung der Fa. D sowie der Fa. M beigelegt. Über neuerliche Aufforderung des Finanzamtes legte die Bw. einen Benützungsvertrag mit einem Studentenheim, eine Anspruchsbestätigung der NÖGKK für ihren Sohn, die Studienblätter den Zeitraum 2002 bis 2008 betreffend, einen Erfolgsnachweis der Wirtschaftsuniversität Wien (WU…
…8. Oktober 2002 wurde eine Schul-, und Heimfahrtbeihilfe nur für Schüler und Lehrlinge eingeführt. Da ihre Tochter R. eine Fachhochschule besucht und daher Studentin ist, besteht kein Anspruch auf Schul.- und Heimfahrtbeihilfe." Gegen diesen Bescheid brachte der Bw am 26. September 2003 eine Berufung ein…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch die G OEG, in K, gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 29. Jänner 2004 betreffend Einkommensteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und…
…nicht mehr als einer Stunde zurückgelegt werden. Diese Verkehrsmittel verkehren auch zu Zeiten, zu denen eine Verwendung durch Schüler und Studenten zumutbar ist. Eisenstadt wird in § 1 der Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992, BGBl…
…I Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr…