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3 106 Treffer1602 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5100380/2023Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Studentin aus Nigeria, die mit ihren 3 Kindern in Österreich wohnt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.07.2024

……] In der Beschwerdevorentscheidung vom 08.02.2023 kommt die Behörde zu der Entscheidung, dass kein Mittelpunkt der Lebensinteressen von Frau ***N*** in Österreich, aufgrund des vorliegenden Aufenthaltstitels als Studentin, vorliegt. In diesem Sachverhalt liegt unserer Ansicht nach sehr wohl der Mittelpunkt der Lebensinteressen in…

BFG RV/7104371/2020Eigenanspruch auf Familienbeihilfe einer Studentin mit nichtselbständigen Einkünften
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.12.2020

…leidet an Rechtswidrigkeit des Inhalts. Ich erachte mich in meinem Recht auf Erteilung der Familienbeihilfe verletzt zu sein. Sachverhalt: Tatsächlich befinde ich mich rechtmäßig in Österreich seit Mai 2015 und seit Oktober 2015 bin ich ordentliche Studentin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ich arbeite in Österreich…

BFG RV/7105998/2015Rückforderung der für eine Studentin gewährten Familienbeihilfe mangels Nachweis von Prüfungsantritten
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.01.2016

…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…

UFSW RV/2359-W/09Familienbeihilfe für deutsche Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.11.2009

…von ihren Eltern ein monatliche Unterstützung von € 550.-. erhalte. Ihr Lebensgefährte sei ebenfalls Student und beziehe außer einer monatlichen Unterstützung seiner Eltern i.H.von € 1000.- keine weiteren Einkünfte. Seit April 2005 sei Wien ihr Lebensmittelpunkt, da sie beide im Sommersemester 2006 bzw…

UFSI RV/0086-I/08Familienbeihilfenanspruch einer EU-Bürgerin (Studentin in Österreich) für ihr haushaltszugehöriges Kind - Verletzung der Ermittlungspflicht.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid25.08.2008

Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Studentin, geb. [Datum], Ort, Straße, vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des [Finanzamt2] vom 12. Dezember 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2005 entschieden…

UFSW RV/1797-W/07Einer italienischen Studentin gebührt die Familienbeihilfe für ihr Kind, wenn sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich befindet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.09.2007

…etwa dreimal im Jahr und erhält von dort keinerlei Unterhaltszahlungen. Das Finanzamt begründete die Versagung der Familienbeihilfe damit, dass die Bw. Studentin sei und daher davon ausgegangen werde, dass sie sich nur vorübergehend in Österreich aufhalte. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Bw. ist italienische Staatsbürgerin…

UFSW RV/2125-W/06Familienbeihilfe für eine bulgarische Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.02.2007

…Einreise nach Österreich: 20.06.00; bisheriger Wohnsitzstaat: Bulgarien, ....; Beruf: Studentin; Wohnort: 1030 Wien, ....... Im Akt befinden sich Bestätigungen der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien für folgende Studienzeiten: | Universitätslehrgang Vorstudienlehrgang | Wintersemester 2000(/2001) - Sommersemester 2001, 2 Semester als außerordentliche Studierende |…

UFSW RV/0890-W/06Wohnungsaufwände einer ledigen Studentin stellen keine als Werbungskosten abzugsfähigen Ausbildungskosten dar
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.07.2006

Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Angestellte, PLZOrtBw. OrtBw., AdrBw. ##, gegen den Bescheid des Finanzamtes 666, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als…

BFG RV/7102457/2022Eigenanspruch auf Familienbeihilfe einer drittstaatsangehörigen Studentin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2024Teil 1/2

…sofern ein Aufenthaltstitel gemäß § 8 oder 9 Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz (NAG) vorliegt und sich die Person rechtmäßig in Österreich aufhält. Ich halte mich rechtmäßig in Österreich auf und verfüge über eine Aufenthaltsbewilligung für Studenten (Beilage 5: Aufenthaltstitel). § 2 Abs. 8 FLAG normiert den Mittelpunkt der…

BFG RV/7102457/2022Eigenanspruch auf Familienbeihilfe einer drittstaatsangehörigen Studentin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.03.2024Teil 2/2

3.2.2. Mittelpunkt der Lebensinteressen Zur Frage wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person befindet, führt der VwGH im Erkenntnis vom 30.1.1990, 89/14/0054, Folgendes aus: "Unter persönlichen sind dabei all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand aus in seiner…

BFG RV/7100188/2019Anspruch auf Familienbeihilfe einer bosnischen Studentin (Eigenanspruch)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.03.2019

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerde­sache Bf, über die Beschwerde vom 7.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 20.10.2017, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe vom 28…

BFG RV/7103443/2018Anspruch auf Familienbeihilfe einer serbischen Studentin (Eigenanspruch)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.10.2018

…5 lit. d FLAG 1967). Demnach gelten Studenten üblicherweise weiterhin als bei den Eltern haushaltszugehörig. Da Sie erst unmittelbar vor Beginn Ihres Studiums per Wintersemester 2015, nämlich am 25.9.2015 nach Österreich eingereist sind, Sie laut Zentralmelderegister vorher niemals in Österreich gelebt haben und…

BFG RV/7104471/2015Anspruch auf Familienbeihilfe einer in Deutschland lebenden Studentin (Eigenanspruch)
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis14.09.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerde­sache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 8.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Waldviertel vom 31.10.2014, betreffend Abweisung des Antrages vom 9.8.2013 auf Familienbeihilfe…

BFG RV/7100665/2016Familienbeihilfe Eigenantrag einer in Österreich lebenden ungarischen Studentin
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.05.2016

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf, Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 01.12.2015, betreffend Abweisung der Familienbeihilfe ab Oktober 2015, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…

UFSW RV/1311-W/13Familienbeihilfenanspruch einer aus einem Drittland stammenden Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2013

…dass die Bw. als ausländische Studentin mit dem Aufenthaltstitel "Ausbildung" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich habe, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend im Bundesgebiet aufhalte und dieser Aufenthaltstitel ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt werde und demzufolge der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich gelegen…

UFSW RV/1999-W/11Mittelpunkt der Lebensinteressen einer deutschen Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.01.2012

…Mittelpunkt der Lebensinteressen für immer im Bundesgebiet beibehalten werden muss (VwGH vom 30.1.1990, 89/14/0054). Die Auffassung des Finanzamtes, dass der Bezug von Familienbeihilfe für Studenten ausgeschlossen sei, weil sich diese nur vorübergehend in Österreich aufhalten, ist in dieser Allgemeinheit nicht haltbar…

UFSW RV/3246-W/07Anspruch auf Familienbeihilfe einer ausländischen Studentin für ihr Kind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.04.2010

…Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowina. Die Bw. und ihr Gatten halten sich seit März 2001 in Österreich auf. Sie und Ihr Gatte sind in Wien seit dem WS 2001/2002 als ordentliche Studenten angemeldet (Aufenthaltserlaubnis Ausbildung § 7 Abs. 4 Z.1 FRG). Die Tochter hält sich…

UFSW RV/1759-W/07Mittelpunkt der Lebensinteressen einer türkischen Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2010

…vom 15. Februar 2007 wies das Finanzamt diesen Antrag mit der Begründung ab, für ausländische Studenten mit einer Aufenthaltsbewilligung "Studierende" bestehe kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Personen nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. vor…

UFSF RV/0302-F/09Ausmessung der Zuverdienstgrenze bei berufstätiger Studentin hinsichtlich Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.10.2009

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 22. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. März 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Mai 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…

UFSW RV/2326-W/08Mittelpunkt der Lebensinteressen einer EU-Studentin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.06.2009

…Sie wohne in keinem gemeinsamen Haushalt mit einem oder beiden Elternteilen. Bis Juni 2002 sei sie AHS-Schülerin gewesen und ab Oktober 2002 Studentin. Sie habe seit Wintersemester 2007/2008 Anspruch auf Studienbeihilfe in Höhe von 450,00 € und verdiene selbst rund 330,00…