……] In der Beschwerdevorentscheidung vom 08.02.2023 kommt die Behörde zu der Entscheidung, dass kein Mittelpunkt der Lebensinteressen von Frau ***N*** in Österreich, aufgrund des vorliegenden Aufenthaltstitels als Studentin, vorliegt. In diesem Sachverhalt liegt unserer Ansicht nach sehr wohl der Mittelpunkt der Lebensinteressen in…
…leidet an Rechtswidrigkeit des Inhalts. Ich erachte mich in meinem Recht auf Erteilung der Familienbeihilfe verletzt zu sein. Sachverhalt: Tatsächlich befinde ich mich rechtmäßig in Österreich seit Mai 2015 und seit Oktober 2015 bin ich ordentliche Studentin an der Wirtschaftsuniversität Wien. Ich arbeite in Österreich…
…Nr. 22/1999, sind unter Berücksichtigung der Funktion und der zeitlichen Inanspruchnahme bis zum Höchstausmaß von vier Semestern nicht in die zur Erlangung der Familienbeihilfe vorgesehene höchstzulässige Studienzeit einzurechnen. Gleiches gilt für die Vorsitzenden und die Sprecher der Heimvertretungen nach dem Studentenheimgesetz, BGBl. Nr. 291…
…von ihren Eltern ein monatliche Unterstützung von € 550.-. erhalte. Ihr Lebensgefährte sei ebenfalls Student und beziehe außer einer monatlichen Unterstützung seiner Eltern i.H.von € 1000.- keine weiteren Einkünfte. Seit April 2005 sei Wien ihr Lebensmittelpunkt, da sie beide im Sommersemester 2006 bzw…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Berufungswerberin, Studentin, geb. [Datum], Ort, Straße, vom 2. Jänner 2008 gegen den Bescheid des [Finanzamt2] vom 12. Dezember 2007 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Oktober 2003 bis 31. Oktober 2005 entschieden…
…etwa dreimal im Jahr und erhält von dort keinerlei Unterhaltszahlungen. Das Finanzamt begründete die Versagung der Familienbeihilfe damit, dass die Bw. Studentin sei und daher davon ausgegangen werde, dass sie sich nur vorübergehend in Österreich aufhalte. Dazu ist folgendes auszuführen: Die Bw. ist italienische Staatsbürgerin…
…Einreise nach Österreich: 20.06.00; bisheriger Wohnsitzstaat: Bulgarien, ....; Beruf: Studentin; Wohnort: 1030 Wien, ....... Im Akt befinden sich Bestätigungen der Studien- und Prüfungsabteilung der Technischen Universität Wien für folgende Studienzeiten: | Universitätslehrgang Vorstudienlehrgang | Wintersemester 2000(/2001) - Sommersemester 2001, 2 Semester als außerordentliche Studierende |…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., Angestellte, PLZOrtBw. OrtBw., AdrBw. ##, gegen den Bescheid des Finanzamtes 666, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2004 entschieden: Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe ist dem als…
…sofern ein Aufenthaltstitel gemäß § 8 oder 9 Niederlassung- und Aufenthaltsgesetz (NAG) vorliegt und sich die Person rechtmäßig in Österreich aufhält. Ich halte mich rechtmäßig in Österreich auf und verfüge über eine Aufenthaltsbewilligung für Studenten (Beilage 5: Aufenthaltstitel). § 2 Abs. 8 FLAG normiert den Mittelpunkt der…
3.2.2. Mittelpunkt der Lebensinteressen Zur Frage wo sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen einer Person befindet, führt der VwGH im Erkenntnis vom 30.1.1990, 89/14/0054, Folgendes aus: "Unter persönlichen sind dabei all jene Beziehungen zu verstehen, die jemand aus in seiner…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 7.11.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 20.10.2017, betreffend Abweisung des Antrages auf Familienbeihilfe vom 28…
…5 lit. d FLAG 1967). Demnach gelten Studenten üblicherweise weiterhin als bei den Eltern haushaltszugehörig. Da Sie erst unmittelbar vor Beginn Ihres Studiums per Wintersemester 2015, nämlich am 25.9.2015 nach Österreich eingereist sind, Sie laut Zentralmelderegister vorher niemals in Österreich gelebt haben und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch V, über die Beschwerde vom 8.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamt Waldviertel vom 31.10.2014, betreffend Abweisung des Antrages vom 9.8.2013 auf Familienbeihilfe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Bf, Stadt, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 01.12.2015, betreffend Abweisung der Familienbeihilfe ab Oktober 2015, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…dass die Bw. als ausländische Studentin mit dem Aufenthaltstitel "Ausbildung" keinen Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich habe, da sie sich nur für Ausbildungszwecke vorübergehend im Bundesgebiet aufhalte und dieser Aufenthaltstitel ausschließlich für Ausbildungszwecke ausgestellt werde und demzufolge der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich gelegen…
…Mittelpunkt der Lebensinteressen für immer im Bundesgebiet beibehalten werden muss (VwGH vom 30.1.1990, 89/14/0054). Die Auffassung des Finanzamtes, dass der Bezug von Familienbeihilfe für Studenten ausgeschlossen sei, weil sich diese nur vorübergehend in Österreich aufhalten, ist in dieser Allgemeinheit nicht haltbar…
…Staatsbürgerschaft Bosnien und Herzegowina. Die Bw. und ihr Gatten halten sich seit März 2001 in Österreich auf. Sie und Ihr Gatte sind in Wien seit dem WS 2001/2002 als ordentliche Studenten angemeldet (Aufenthaltserlaubnis Ausbildung § 7 Abs. 4 Z.1 FRG). Die Tochter hält sich…
…vom 15. Februar 2007 wies das Finanzamt diesen Antrag mit der Begründung ab, für ausländische Studenten mit einer Aufenthaltsbewilligung "Studierende" bestehe kein österreichischer Familienbeihilfenanspruch, da sich diese Personen nur für Ausbildungszwecke vorübergehend in Österreich aufhielten. In der fristgerecht dagegen erhobenen Berufung brachte die Bw. vor…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Adr, vom 22. April 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 20. März 2009 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Mai 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…Sie wohne in keinem gemeinsamen Haushalt mit einem oder beiden Elternteilen. Bis Juni 2002 sei sie AHS-Schülerin gewesen und ab Oktober 2002 Studentin. Sie habe seit Wintersemester 2007/2008 Anspruch auf Studienbeihilfe in Höhe von 450,00 € und verdiene selbst rund 330,00…