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UFSG FSRV/0003-G/02Verhängung einer primären Freiheitsstrafe im Fall jahrelanger, mit Wissensvorsatz begangenen Abgabenhinterziehung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.07.2003

…verringert sich der strafbestimmende Wertbetrag auf 578.879,00 S (42.068,78 €); der vom Gesetzgeber vorgesehene mögliche Strafrahmen beträgt somit 1,157.758,00 S (84.137,56 €). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Schuld des Täters die Grundlage für die…

UFSL FSRV/0051-L/08Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis (Abgabenhinterziehung wegen unzulässigem Kabotageverkehr durch einen kroatischen LKW-Fahrer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)01.07.2011

…innerhalb dessen das Strafausmaß im einzelnen zu bemessen sei. § 23 Abs.1 bis 3 FinStrG bestimme, welche Umstände innerhalb des Strafrahmens zu berücksichtigen seien, und zwar unter Anlehnung an die §§ 32 bis 35 StGB: Darnach seien für die Strafbemessung allein die Abwägung der Erschwerungs- und…

UFSL FSRV/0055-L/10Gewerbsmäßige Abgabenhehlerei und vorsätzlicher Eingriff in das Tabakmonopol
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.12.2010

…nicht nochmals als Erschwerungsgründe zu werten. Im vorliegenden Fall hat sich die Anwendung der §§ 41, 47 FinStrG bereits insofern ausgewirkt, als der Strafrahmen (Strafhöchstgrenze iSd §§ 21 Abs.1 u.2 iVm §§ 37 Abs.2, 38 Abs.1 lit.a) und 44 Abs.2 lit.c…

UFSL FSRV/0049-L/09Strafberufung gegen Spruchsenatserkenntnis betreffend Hinterziehung von Biersteuer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)21.09.2010

…Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6.12.1965, 925/65, u.v. 5.9.1985, 85/16/0044). Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt, wie oben bereits dargestellt, € 58.858,92. Hielten sich die Erschwerungs…

UFSL FSRV/0063-L/04Gewerbsmäßige Abgabenhehlerei und Monopolhehlerei mit geschmuggelten Filterzigaretten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)03.03.2009

…€ 26.871,81. Die Bemessungsgrundlage für das unter 2) des Spruchs der gegenständlichen Berufungsentscheidung beschriebenen Finanzvergehens errechnet sich nach dem inländischen Kleinverkaufspreis. Dieser beträgt für die festgestellte Zigarettenmenge € 11.037,52. Der Strafrahmen (= höchstmögliche Geldstrafe) beträgt somit auf Grund der Bestimmungen der §…

UFSL FSRV/0057-L/05Schuldhaft durch einen Transportunternehmer nicht entrichtete Selbstbemessungsabgaben im Rückfall; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)20.04.2006

…der Amtsbeauftragte berufen. Er begehrt eine tat- und schuldangemessene Ausmessung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe. Da tatsächlich die Rückfallsqualifikation nicht zum Tragen gekommen ist (der Strafrahmen von € 170.416,94 sei nicht überschritten worden), wären die Vorstrafen des KK als erschwerend zu werten. Insbesondere die…

UFSW FSRV/0031-W/06Abgaben- und Monopolhehlerei mit Zigaretten nach der Osterweiterung der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.11.2006

…Der im § 37 Abs.2 FinStrG zur Berechnung des Strafrahmens normierte Verkürzungsbetrag an Eingangsabgaben setzt sich nach Ansicht des Senates - auch wenn die Vortat des Schmuggels in das Zollgebiet der Europäischen Union nach der sogenannten Osterweiterung ab dem 1. Mai 2004 anzunehmen ist und nicht…

UFSW FSRV/0012-W/06Schmuggel von Zigaretten ins Zollgebiet nach Ungarn, Entdeckung in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)07.11.2006

…dieser Strafdrohungen maßgebend. Wie oben festgehalten, hat die Bw. die beiden Finanzvergehen mit einmal direktem Vorsatz und dann mit bedingtem Vorsatz zu verantworten. Bei der Berechnung des Strafrahmens ist zunächst der auf die Ware entfallende Abgabenbetrag im Sinne des § 35 Abs. 4 FinStrG zu beleuchten…

UFSL FSRV/0110-L/07Beteiligung (als Bestimmungstäter) am Schmuggel von (den Kanarischen Inseln stammenden) Zigaretten und am vorsätzlichen Eingriff in das Tabakmonopol
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)10.11.2011

…vorsätzlichen Eingriffs in das Tabakmonopol der Kleinverkaufspreis der in Rede stehenden Zigaretten iHv € 1.360,00 hinzuzurechnen, sodass sich ein Strafrahmen von € 3.518,60 ergebe. Bei der Strafbemessung sei das Geständnis und die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw als mildernd zu werten…

UFSI FSRV/0073-I/02Hinterziehung von Eingangsabgaben durch einen schweizer Transportunternehmer infolge verbotswidriger Verwendung eines Fahrzeuges für Kabotagefahrten in der EU
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.08.2003Teil 1/2

…Beschuldigte das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs.3 FinStrG zu verantworten, weshalb bei einem Strafrahmen von bis zu S 485.936,-- [umgerechnet € 35.314,35] unter Bedachtnahme der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des J, seines Beitrages zur Wahrheitsfindung als mildernd, des längeren Zeitraumes…

UFSL FSRV/0077-L/08Bemessung einer zusätzlichen Geldstrafe für überdies von einem Transportunternehmer begangene Finanzordnungswidrigkeiten bei bereits zwei Gerichtsstrafen wegen Abgabenhinterziehungen, wovon eine bereits im Verhältnis einer Zusatzstrafe zur Erststrafe steht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)13.07.2010

…der Finanzstrafbehörden, eine solche entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. z.B. bereits VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Der vom Gesetzgeber insgesamt angedrohte Strafrahmen für die Geldstrafe beträgt somit € 227.599,42 (Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen Dezember 2000, Jänner, März 2001, März, Juli…

UFSS FSRV/0014-S/05Umsatzsteuerverkürzungen eines den Fiskus ignorierenden Immobilienhändlers; Strafbemessung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)16.08.2006Teil 1/2

BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…

UFSW FSRV/0009-W/06Teilweises Absehen vom Wertersatz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)28.09.2006

…Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Hängen gemäß § 21. Abs. 2 FinStrG die zusammenhängenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der Strafrahmen der sich aus der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 Abs. 1, 37 Abs. 2…

UFSL FSRV/0017-L/03gewerbsmäßige Abgabenhehlerei
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)25.08.2005Teil 1/2

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois WINKLBAUER, in der Finanzstrafsache gegen HPO, Kaufmann, geb., vertreten durch Dr.Berndt SEDLEZECK, Dr. Katharina SEDLAZECK, Rechtsanwälte in 5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 2, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen…

UFSL FSRV/0051-L/12Nichtabgabe der Abgabenerklärung mangels vollständiger Kenntnis der Besteuerungsgrundlagen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Referent)08.08.2013

Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AW, Angestellter, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 4020 Linz…

UFSL FSRV/0052-L/05Berufung gegen Erkenntnis des Spruchsenates, Berechnung des strafbestimmenden Wertbetrages nach Schätzung druch die Betriebsprüfung; Tilgungsfristen zwischen erster und zweiter Instanz abgelaufen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)10.06.2008Teil 2/2

…begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Unter Beachtung dieser Strafbemessungsvorschrift ergibt sich somit ein Strafrahmen von € 68.322,30 (€ 22.386,65 x 3 + € 1.162,35). Gemäß § 23 Abs…

UFSG FSRV/0024-G/10Strafbemessung bei undeutlichem, aber in Rechtskraft erwachsenen erstinstanzlichen Schuldspruch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)31.05.2011Teil 2/2

…nicht vor. Gemäß § 21 FinStrG Abs. 1 und 2 FinStrG ist eine einheitliche Geldstrafe unter Aufsummierung der auf die einzelnen Taten entfallenden Strafdrohungen auszumessen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen diese tatsächliche Geldstrafe festzusetzen ist, beträgt daher € 28.502,22…

UFSF FSRV/0014-F/03Steuerhinterziehungen eines pfuschenden Finanzbeamten, welcher - teilweise in Kenntnis der Nichtentrichtung von Umsatzsteuervorauszahlungen - die Erstellung von Voranmeldungen unterlässt und auch seinem Auftraggeber nichts von dieser abgabenrechtlichen Verpflichtung berichtet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)30.06.2003Teil 2/2

…Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist. Es ist daher ausnahmsweise eine Geldstrafe von lediglich € 4.500,-- (das sind lediglich 9,87% des Strafrahmens!) und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen als tat- und schuldangemessen bzw. mit den…

UFSS FSRV/0026-S/05Unterlassene Umsatzsteuervorauszahlungen durch einen Bordellbetreiber.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)19.10.2006Teil 2/2

…Bei Abwägung dieser Argumente wäre der obige Ausgangswert auf € 5.000,00 abzumildern. In Anbetracht der derzeit schlechten Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten wäre zusätzlich ein Abschlag um die Hälfte angemessen. Da aber der nunmehrige Strafrahmen nur mehr 16,71 % der ursprünglichen Strafdrohung erreicht…

UFSG FSRV/0002-G/04Strafbemessung im Fall einer Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Strafsachen (Senat)04.05.2004

…Abwägung dieser Argumente eine Geldstrafe von lediglich 6.000,00 € gerade noch tat- und schuldangemessen. Diese Geldstrafe entspricht dabei ohnehin lediglich einem Anteil von rund 10 % des möglichen Strafrahmens, womit jedenfalls den strafreduzierenden Aspekten des gegenständlichen Falles im höchstmöglichen Ausmaß Rechnung getragen wird. Die…