…verringert sich der strafbestimmende Wertbetrag auf 578.879,00 S (42.068,78 €); der vom Gesetzgeber vorgesehene mögliche Strafrahmen beträgt somit 1,157.758,00 S (84.137,56 €). Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist die Schuld des Täters die Grundlage für die…
…innerhalb dessen das Strafausmaß im einzelnen zu bemessen sei. § 23 Abs.1 bis 3 FinStrG bestimme, welche Umstände innerhalb des Strafrahmens zu berücksichtigen seien, und zwar unter Anlehnung an die §§ 32 bis 35 StGB: Darnach seien für die Strafbemessung allein die Abwägung der Erschwerungs- und…
…nicht nochmals als Erschwerungsgründe zu werten. Im vorliegenden Fall hat sich die Anwendung der §§ 41, 47 FinStrG bereits insofern ausgewirkt, als der Strafrahmen (Strafhöchstgrenze iSd §§ 21 Abs.1 u.2 iVm §§ 37 Abs.2, 38 Abs.1 lit.a) und 44 Abs.2 lit.c…
…Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. VwGH 6.12.1965, 925/65, u.v. 5.9.1985, 85/16/0044). Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen die tatsächliche Geldstrafe auszumessen ist, beträgt, wie oben bereits dargestellt, € 58.858,92. Hielten sich die Erschwerungs…
…€ 26.871,81. Die Bemessungsgrundlage für das unter 2) des Spruchs der gegenständlichen Berufungsentscheidung beschriebenen Finanzvergehens errechnet sich nach dem inländischen Kleinverkaufspreis. Dieser beträgt für die festgestellte Zigarettenmenge € 11.037,52. Der Strafrahmen (= höchstmögliche Geldstrafe) beträgt somit auf Grund der Bestimmungen der §…
…der Amtsbeauftragte berufen. Er begehrt eine tat- und schuldangemessene Ausmessung von Geld- und Ersatzfreiheitsstrafe. Da tatsächlich die Rückfallsqualifikation nicht zum Tragen gekommen ist (der Strafrahmen von € 170.416,94 sei nicht überschritten worden), wären die Vorstrafen des KK als erschwerend zu werten. Insbesondere die…
…Der im § 37 Abs.2 FinStrG zur Berechnung des Strafrahmens normierte Verkürzungsbetrag an Eingangsabgaben setzt sich nach Ansicht des Senates - auch wenn die Vortat des Schmuggels in das Zollgebiet der Europäischen Union nach der sogenannten Osterweiterung ab dem 1. Mai 2004 anzunehmen ist und nicht…
…dieser Strafdrohungen maßgebend. Wie oben festgehalten, hat die Bw. die beiden Finanzvergehen mit einmal direktem Vorsatz und dann mit bedingtem Vorsatz zu verantworten. Bei der Berechnung des Strafrahmens ist zunächst der auf die Ware entfallende Abgabenbetrag im Sinne des § 35 Abs. 4 FinStrG zu beleuchten…
…vorsätzlichen Eingriffs in das Tabakmonopol der Kleinverkaufspreis der in Rede stehenden Zigaretten iHv € 1.360,00 hinzuzurechnen, sodass sich ein Strafrahmen von € 3.518,60 ergebe. Bei der Strafbemessung sei das Geständnis und die bisherige finanzstrafrechtliche Unbescholtenheit des Bw als mildernd zu werten…
…Beschuldigte das Finanzvergehen der Hinterziehung von Eingangsabgaben nach § 35 Abs.3 FinStrG zu verantworten, weshalb bei einem Strafrahmen von bis zu S 485.936,-- [umgerechnet € 35.314,35] unter Bedachtnahme der finanzstrafrechtlichen Unbescholtenheit des J, seines Beitrages zur Wahrheitsfindung als mildernd, des längeren Zeitraumes…
…der Finanzstrafbehörden, eine solche entsprechend den rechtlichen Voraussetzungen vorzuschreiben (vgl. z.B. bereits VwGH 5.9.1985, 85/16/0044). Der vom Gesetzgeber insgesamt angedrohte Strafrahmen für die Geldstrafe beträgt somit € 227.599,42 (Hinterziehungen von Umsatzsteuervorauszahlungen Dezember 2000, Jänner, März 2001, März, Juli…
BerufungsentscheidungDer Finanzstrafsenat Salzburg 1 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Michael Schrattenecker sowie die Laienbeisitzer Dr. Walter Zisler und Mag. Gottfried Warter als weitere Mitglieder des Senates in…
…Bemessungsgrundlage (§ 44 Abs. 2) geahndet. Hängen gemäß § 21. Abs. 2 FinStrG die zusammenhängenden Strafdrohungen von Wertbeträgen ab, so ist für die einheitliche Geldstrafe die Summe dieser Strafdrohungen maßgebend. Der Strafrahmen der sich aus der Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen der §§ 21 Abs. 1, 37 Abs. 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 7, Hofrat Dr. Alois WINKLBAUER, in der Finanzstrafsache gegen HPO, Kaufmann, geb., vertreten durch Dr.Berndt SEDLEZECK, Dr. Katharina SEDLAZECK, Rechtsanwälte in 5020 Salzburg, Petersbrunnstraße 2, wegen des Finanzvergehens der gewerbsmäßigen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Linz 4, Hofrat Dr. Peter Binder, in der Finanzstrafsache gegen AW, Angestellter, geb. am 19XX, whft. in L, vertreten durch die KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in 4020 Linz…
…begeht, wobei es ihm darauf ankommt, sich durch die wiederkehrende Begehung eine fortlaufende Einnahme zu verschaffen (gewerbsmäßige Begehung). Unter Beachtung dieser Strafbemessungsvorschrift ergibt sich somit ein Strafrahmen von € 68.322,30 (€ 22.386,65 x 3 + € 1.162,35). Gemäß § 23 Abs…
…nicht vor. Gemäß § 21 FinStrG Abs. 1 und 2 FinStrG ist eine einheitliche Geldstrafe unter Aufsummierung der auf die einzelnen Taten entfallenden Strafdrohungen auszumessen. Der vom Gesetzgeber im gegenständlichen Fall angedrohte Strafrahmen, innerhalb dessen diese tatsächliche Geldstrafe festzusetzen ist, beträgt daher € 28.502,22…
…Erfolg nicht ihm, sondern ohne entsprechende Absprache dem Erstbeschuldigten bzw. der Nebenbeteiligten zugekommen ist. Es ist daher ausnahmsweise eine Geldstrafe von lediglich € 4.500,-- (das sind lediglich 9,87% des Strafrahmens!) und eine Ersatzfreiheitsstrafe von vier Wochen als tat- und schuldangemessen bzw. mit den…
…Bei Abwägung dieser Argumente wäre der obige Ausgangswert auf € 5.000,00 abzumildern. In Anbetracht der derzeit schlechten Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten wäre zusätzlich ein Abschlag um die Hälfte angemessen. Da aber der nunmehrige Strafrahmen nur mehr 16,71 % der ursprünglichen Strafdrohung erreicht…
…Abwägung dieser Argumente eine Geldstrafe von lediglich 6.000,00 € gerade noch tat- und schuldangemessen. Diese Geldstrafe entspricht dabei ohnehin lediglich einem Anteil von rund 10 % des möglichen Strafrahmens, womit jedenfalls den strafreduzierenden Aspekten des gegenständlichen Falles im höchstmöglichen Ausmaß Rechnung getragen wird. Die…