Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat 2 als Organ des unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Karl Kittinger, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Mag. Gerhard Groschedl sowie die Laienbeisitzer Dr. Wolfgang Seitz und Mag. Dr. Jörg Krainhöfner als weitere Mitglieder des…
…erster Instanz geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger ist. Bei dem nach dieser Bestimmung angestellten Günstigkeitsvergleich sind auch die Strafaufhebungsgründe miteinander zu vergleichen. Die Verjährung zählt zu den Strafaufhebungsgründen (VwGH 19.12.2002, 2002/16/0149). Ist während des Laufes einer Frist…
…entsprechende Verlängerung der absoluten Verjährungsfrist. Diese ist spätestens am 2. März 2009 abgelaufen. Als Strafaufhebungsgrund hat die Verjährung das Erlöschen der Strafbarkeit zur Folge und bedeutet den Verlust des Strafanspruches durch Zeitablauf. Im Hinblick auf die jedenfalls mit Ablauf des 2. März 2009 eingetretene absolute…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 4 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrätin Mag. Gerda Pramhas sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr.med.vet. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder…
…die Strafbarkeit könne erst zu diesem Zeitpunkt getroffen werden. In der gegen diesen Bescheid eingebrachten Beschwerde vom 28. Dezember 2006 wird vorgebracht, die Selbstanzeige sei nach ständiger Rechtsansicht ein Strafaufhebungsgrund. Dem Einleitungsbescheid könnten keine Anhaltspunkte entnommen werden, dass die Selbstanzeige nicht vollständig oder rechtzeitig sei…
…eine interne Dienstanweisung für Finanzbeamte nicht geeignet erscheine, den gesetzlichen Anwendungsbereich des in § 29 des FinStrG normierten Strafaufhebungsgrundes über die dort umschriebenen Grenzen hinaus auszudehnen. Überdies beziehe sich der Erlass des Bundesministeriums für Finanzen vom 30. Juli 1991, GZ xxxxx, lediglich auf die Betriebsprüfung als…
…zehnjährigen Fristenlauf nicht eingerechnet werden, ist erst mit BGBl. I 2004/57 ab 5. Juni 2004 in Kraft getreten und daher auf den gegenständlichen Fall noch nicht anzuwenden. Eine Verjährung der Strafbarkeit stellt jedoch einen Strafaufhebungsgrund gemäß § 82 Abs. 3 lit. c letzte Alternative FinStrG…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen NN, über die Beschwerde vom 8. Mai 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. April 2013, StrNr. 001, über…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, JG, in der Finanzstrafsache gegen MM, über die Beschwerde des Beschuldigten vom 18. Dezember 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Hollabrunn Korneuburg Tulln als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 17. November…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen R, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Jakominiplatz 16/II, über die Beschwerden des Bestraften 1. vom 6. Oktober 2011 gegen den Bescheid des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 2, HR Mag. Gerhard Groschedl, in der Finanzstrafsache gegen D.L., N., über die Beschwerde des Bestraften vom 11. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, HR Dr. Michael Schrattenecker, in der Finanzstrafsache gegen RF., O-Dorf, vertreten durch Dr. Alexander Hacker, Rechtsanwalt, 5020 Salzburg, Mirabellplatz 6/II, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 33 Abs…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 1, in der Finanzstrafsache gegen R, vertreten durch Dr. Wolfgang Vacarescu, Rechtsanwalt, 8010 Graz, Jakominiplatz 16/II, über die Beschwerden des Bestraften 1. vom 6. Oktober 2011 gegen den Bescheid des…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, über die Beschwerde des JE, XY, vertreten durch Rechtsanwalt Mag. Franz Karl Juraczka, 1090 Wien, Alser Straße 32/15, vom 23. März 2012 gegen den…
…05). Bei dem nach § 4 Abs. 2 FinStrG anzustellenden Günstigkeitsvergleich sind auch die Strafaufhebungsgründe miteinander zu vergleichen. Die Verjährung zählt zu den Strafaufhebungsgründen (VwGH 19.12.2002, 2002/16/0149). Im vorliegenden Fall wurde das Finanzvergehen spätestens am 18. Juni 2003 (Datum des Erstbescheides zur…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied Hofrat Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder des Senates…
…sein. Kann der Täter - aus tatsächlichen oder aus rechtlichen Gründen, schuldhaft oder nicht schuldhaft - nicht erfüllen, so kann der Strafaufhebungsgrund der Selbstanzeige eben nicht wirksam werden. Es ist in diesem Zusammenhang gleichgültig, ob der Täter durch von ihm unabhängige Umstände oder sonst durch Zufall an…
Berufungsentscheidung Der Finanzstrafsenat Linz 3 als Organ des Unabhängigen Finanzsenates als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch den Vorsitzenden HR Dr. Richard Tannert, das sonstige hauptberufliche Mitglied HR Dr. Peter Binder sowie die Laienbeisitzer Dr. Karl Penninger und Dr.med.vet. Friedrich Prodinger als weitere Mitglieder…
…nur dann, wenn unter deren Geltung die Verjährung bereits eingetreten war (vgl. OGH 11 Os 36/04, 13 Os 99/05s, 11 Os 130/07p), weil die Verjährung als Strafaufhebungsgrund (eingehend Fuchs im Wiener Kommentar2, Vorbemerkungen zu §§ 57 bis 60 [2007] Rz 1 ff, sowie §…
…November 1995 eingereichten, mangels Entrichtung nicht strafaufhebenden UVA mit einer Zahllast von ATS 10.220,00). Die UVA für September 1995 weist eine Zahllast von ATS 36.347,00 auf (entgegen der rechtzeitigen Entrichtung eines Vorauszahlungsbetrages von ATS 13.200,00, womit somit als strafrelevant…