…3 Buchstabe a ZK-DVO, in der damals geltenden Fassung, ist eine der Voraussetzungen für die Überführung eines Straßenfahrzeuges in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung zum privaten Gebrauch, die Einfuhr durch eine außerhalb des Zollgebietes der Gemeinschaft ansässigen Person. Dabei wird auf den gewöhnlichen Wohnsitz…
…St. Johann /MÜG festgestellt, dass mit dem in Kroatien unter dem amtlichen Kennzeichen ZG-9134 F (HR) zugelassenen Sattelauflieger, welcher im Verfahren der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebracht worden war, ein sogenannter Binnentransport durchgeführt werden sollte. E…
…gestellt bzw. nicht von einer solchen Person verwendet werden dürfen (Art. 717 ZK-DVO). Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der…
…und dort privat oder zur Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit mit Ausnahme von gewerblichen Tätigkeiten verwendet, wenn dies im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. (5) Die vorübergehende Verwendung wird auch in folgenden Fällen bewilligt: a) Gebrauch eines privaten Straßenfahrzeuges, das in dem Land amtlich zugelassen worden ist…
…und dort privat oder zur Ausübung einer entgeltlichen Tätigkeit mit Ausnahme von gewerblichen Tätigkeiten verwendet, wenn dies im Anstellungsvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. (5) Die vorübergehende Verwendung wird auch in folgenden Fällen bewilligt: a) Gebrauch eines privaten Straßenfahrzeuges, das in dem Land amtlich zugelassen worden ist…
…sich vielmehr auf Grund des grenzüberschreitenden Sachverhaltes auf § 2 Abs. 1 Z. 11 KfzStG und damit in Verbindung auf das Abkommen über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch im internationalen Verkehr (BGBI. Nr. 170/1959), somit auf eine Befreiung von der grundsätzlich gegebenen Kraftfahrzeugsteuerpflicht…
…auch im Juni 2001 wurde das Fahrzeug jeweils vom Bf über das Zollamt Spielfeld (nach Fahrten in Kroatien) formlos nach Österreich gebracht. Gem. Art. 719 Abs. 1 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gem. Art. 719 Abs…
…die Berufung als unbegründet abgewiesen. In der Begründung legt das Hauptzollamt Wien die Rechtslage ausführlich dar und geht dabei auch eingehend auf den Wohnsitzbegriff und auf die Voraussetzungen für die Bewilligung der vorübergehenden Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch ein. Nach Ansicht der belangten Behörde…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Reinhard Armster, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 27. Dezember 2001, GZ. 100/58584/2001-1, betreffend Zollschuld, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wie folgt abgeändert: Der PKW der Marke…
…von Einfuhrabgaben, ohne dass sie handelspolitischen Maßnahmen unterliegen, im Zollgebiet der Gemeinschaft verwendet werden. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der…
…die Zollbehörden, wobei dieser grundsätzlich ein schriftlicher Antrag des Beteiligten voranzugehen hat. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der Voraussetzung, dass…
…durch die Zollbehörden, wobei dieser grundsätzlich ein schriftlicher Antrag des Beteiligten voranzugehen hat. Gemäß Art. 719 Abs. 1 ZK-DVO wird die vorübergehende Verwendung für Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch bewilligt. Gemäß Art. 719 Abs. 3 ZK-DVO unterliegt die Bewilligung nach Abs. 1 der Voraussetzung…
…in der Berufung vom 5. Juni 2001 aus, die Einreise in das Zollgebiet sei erst nach Kontaktaufnahme und mit Zustimmung der österreichischen Zollbehörden erfolgt. Darüber hinaus würden die Zollbestimmungen betreffend die vorübergehende Verwendung von Straßenfahrzeugen zum privaten Gebrauch i.S. der Art. 719 ff. ZK…
…22.Oktober 2007 (Art.204 Abs.2 Zollkodex) in Wels (Art.215 Abs.1 1.Anstrich Zollkodex) hinsichtlich des unter Inanspruchnahme des sicherstellungsfreien formlosen Zollverfahrens zur vorübergehenden gewerblichen Verwendung von Straßenfahrzeugen (Art.4 Z.16 lit.f und 137 bis 144 Zollkodex iVm Art.554…
…Dies mit der Begründung, die im Verfahren der vorübergehenden Verwendung von Straßenfahrzeugen zum gewerblichen Gebrauch in das Zollgebiet der Gemeinschaft eingebrachten Beförderungsmittel seien wegen einer Beförderung von Waren im Binnenverkehr (Verladung in Österreich und Entladung in Portugal) vorschriftswidrig benutzt worden. Gleichzeitig wurde mit diesem Bescheid…
…damit eine Kfz-Steuerpflicht für 365 Tage p.a., wie dies von der Finanzverwaltung im bekämpften Bescheid unterstellt wird, ist mit dem Inhalt und der Zielsetzung des Abkommens über die Besteuerung von Straßenfahrzeugen, die der internationalen Warenbeförderung dienen, nicht vereinbar. b) Wiener Übereinkommen über den…
…Jahre 2003 bis 2006 gem. § 299 BAO ein, weil Österreich beim Verkauf von Straßenfahrzeugen den Betrag der Normverbrauchsabgabe in die Mehrwertsteuerbemessungsgrundlage einbeziehe, dies jedoch gemeinschaftswidrig sei. Unter Bezugnahme auf die Entscheidung in der Rechtssache C-98/05 werde die Ansicht vertreten, dass die Normverbrauchsabgabe bis…
…und 30.4.2008) wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufzuheben bzw. abzuändern. Beim Verkauf von Straßenfahrzeugen beziehe Österreich den Betrag der Normverbrauchsabgabe in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer mit ein. Es werde auf das Urteil des EuGH in der Rechtssache C-98/05 verwiesen; des Weiteren darauf…
…ist, da wir uns in Österreich befinden". Auch würden sich Omnibusse schon im allgemeinen Sprachgebrauch von Reisebussen unterscheiden und zeigen alleine die Begriffsbestimmungen in Lexika oder Wikipedia, dass es hier "enorme Unterscheidungen" gäbe: Ein Omnibus sei ein großes Straßenfahrzeug, das dem Transport zahlreicher Personen diene…
…nach Österreich nachkomme und das Fahrzeug wieder aus dem Zollgebiet ausführe. Gemäß Art. 553 ff ZK-DVO dürften Straßenfahrzeuge zum privaten Gebrauch für die Dauer von sechs Monaten mit oder ohne Unterbrechung innerhalb eines Zeitraumes von zwölf Monaten eingeführt werden. Die diesbezüglichen Voraussetzungen lägen vor…